In der Frühjahrsdelegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen beschlossen die Delegierten einstimmig die neue Satzung zum Erwerb der Bescheinigung für die Qualifikation „Leitender Notarzt“ (LNA), die nach Veröffentlichung im Hessischen Ärzteblatt zum 1. Mai 2022 in Kraft tritt. Die Reform war erforderlich, da die Rechtsgrundlage bisher nur auf Beschlüssen der Delegiertenversammlung beruhte. Eine Satzung dagegen ist eine geeignete Rechtsgrundlage für eine berufsreglementierende Vorschrift.

Gleichzeitig wurde die Befristung der LNA-Urkunde aufgehoben, die bei Einführung der Qualifikation im Jahre 1999 zwei Jahre betrug, später auf drei Jahre und im Rahmen der Pandemie 2020 schließlich auf fünf Jahre verlängert wurde. Inhaber von befristeten Urkunden können sich im Rahmen der Übergangsbestimmungen eine unbefristete Urkunde ausstellen lassen. Dazu bedarf es eines Antrages, bei dem nachgewiesen werden muss, dass die Qualifikation 2017 oder in den nachfolgenden Jahren erworben oder in diesem Zeitraum ein anerkanntes Wiederholungsseminar besucht wurde.

Dieser Antrag auf Erteilung einer unbefristeten Bescheinigung über die Qualifikation Leitender Notarzt kann im Rahmen der Übergangsbestimmungen nur bis zum 1. Mai 2025 gestellt werden.

Zu beachten ist, dass analog zu der Strahlenschutzverordnung weiterhin eine Fortbildungspflicht der Leitenden Notärzte besteht, die in der Verordnung zur Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes geregelt und noch zu präzisieren ist. Somit ändert sich qualitativ und inhaltlich nichts. Formal kommt es zu einer Verschlankung des Verfahrens. Wurde bisher die Urkunde des anerkannten Wiederholungsseminars in die Weiterbildungsabteilung gegeben und durch eine neue Urkunde (Rezertifikat) bestätigt, die dann dem Träger des Rettungsdienstes vorzulegen war, kann jetzt die Kursbescheinigung direkt an den Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt übergeben werden.

Die Fortbildungspflicht zur Erhaltung der Qualifikation „Leitender Notarzt“ umfasst nach derzeitigem Stand der Beratungen einen Umfang von 16 Stunden in einem Zeitraum von fünf Jahren. Die Fortbildung muss durch die Teilnahme an von der Landesärztekammer Hessen anerkannten Fortbildungsveranstaltungen erfolgen.

Dr. med. Dipl.-Chem. Paul Otto Nowak, Facharzt für Innere Medizin, Notfall­medizin und Facharzt für Arbeitsmedizin, Flugmedizin; Vorsitzender des Ausschusses Notfallversorgung und Katastrophenmedizin der LÄKH