Eigene Mitgliederdaten für die Anmeldung beim Hessischen Krebsregister zielgerichtet einsetzen

Im Mitgliederportal der Landesärztekammer Hessen steht für Sie ein neuer Service zur Verfügung, welcher Ihnen den Anmeldeprozess beim Hessischen Krebsregister deutlich vereinfacht – vorausgesetzt, Sie führen eine Praxis oder sind Chefärztin oder -arzt in einer Krankenhausabteilung in Hessen. Ab sofort finden dort jene Ärztinnen und Ärzte eine neue Rubrik zur Anmeldung beim Hessischen Krebsregister.

Meldepflicht beim Hessischen Krebsregister

Als niedergelassene/r oder leitende/r Ärztin bzw. Arzt sind Sie beim Krebsregister meldepflichtig, wenn Sie Patienten mit Krebs behandeln. Das heißt konkret: Sie übermitteln spezifische Informationen zu Ihren erbrachten Leistungen an das Hessische Krebsregister und informieren den/die Betroffene/n über die Meldung.

Das reicht von der Übermittlung der klinischen Diagnose sowie der pathologischen Diagnosesicherung über Verlaufsdaten (Tumorfreiheit oder -rezidiv, Metastasierung, Zweittumoren) und Therapiedaten (Operationen, medikamentöse/abwartende Tumortherapien und Strahlentherapien) bis zur Mitteilung des Sterbedatums. Dafür erhalten Meldende eine Vergütung, die je nach Meldeanlass zwischen 4 € und 18 € liegt. Nur die Pathologie als meldende Einrichtung reicht nicht aus! Auch Ihre Behandlungsinformationen sind für das Krebsregister sehr wichtig!

Vernetzung weiterdenken: Wiederholte Dateneingabe sparen

Gehören Sie noch nicht zu den Meldenden? Dann nutzen Sie jetzt die vereinfachte Anmeldemöglichkeit über das Mitgliederportal der Landesärztekammer: Darüber können Sie den Online-Anmeldebogen des Hessischen Krebsregisters mit einem Teil Ihrer Meldedaten (z. B. Personendaten, Tätigkeitsort, Arztnummer) vorausfüllen. So geht das Anmelden noch einfacher – und Sie können schneller Ihre wertvollen Behandlungsdaten an das Krebsregister melden!

Diese verstärkte Kooperation zwischen der Landesärztekammer Hessen und dem Hessischen Krebsregister ist nicht nur ein Zeichen der Zusammengehörigkeit, sondern auch ein Beispiel für eine erfolgreiche digitale Vernetzung beider Organisationen. Der neue Service minimiert den Erfassungsaufwand für die hessische Ärzteschaft und zeigt zugleich, wie gespeicherte Daten einfach, sicher und zielgerichtet nutzbar gemacht werden können.

Mitgliederportal: Anmeldeservice Hessisches Krebsregister

So geht die Anmeldung:

  1. Mitgliederportal aufrufen und anmelden: https://portal.laekh.de/
  2. Öffnen Sie die Rubrik „Services“. Dort finden Sie unter „Formulare“ die neue Seite „Anmeldeservice Hessisches Krebsregister“.
  3. Klicken Sie auf den Button „vorausgefüllter Anmeldebogen“.
  4. Der Online-Anmeldebogen wird zum Teil vorausgefüllt: Füllen Sie jetzt nur noch die restlichen Felder aus und schließen Sie die Anmeldung ab.
  5. Drucken Sie die Anmeldung aus, unterschreiben Sie den Bogen und senden Sie ihn an die Vertrauensstelle des Hessischen Krebsregisters.

Jetzt anmelden und schnell mitmeldende/r Ärztin oder Arzt werden

Von den Meldungen profitieren Ärztinnen und Ärzte, die Wissenschaft und die Bevölkerung: Das Krebsregister liefert Daten zurück und informiert über das Krebsgeschehen in Hessen, auf dessen Grundlage Entscheidungen zur Verbesserung der onkologischen Versorgung der Betroffenen gefällt werden können.

Tragen auch Sie mit Meldungen Ihrer Behandlungsdaten zur Bekämpfung von Krebserkrankungen bei! Das Hessische Krebsregister dankt allen meldenden Ärztinnen und Ärzten für Ihre aktive Meldetätigkeit.

Umfassende Informationen, z. B. zum Meldeablauf, zu meldepflichtigen Krebserkrankungen und zur Meldungsübermittlung finden sich online: www.hessisches-krebsregister.de.

Martin Rapp, Organisatorischer Leiter Vertrauensstelle des Hessischen Krebsregisters bei der Landesärztekammer Hessen

Vera Reinhard, Wissenschaftliche Referentin Vertrauensstelle des Hessischen Krebsregisters bei der Landesärztekammer Hessen

Ralf Münzing, Leiter EDV und Organisationsentwicklung Landesärztekammer Hessen