Bereits vor Jahren hatte ich die Ehre, an dieser Stelle eines runden Geburtstags der Leiterin der Gutachter- und Schlichtungsstelle für ärztliche Behandlungen (GuS) im Bereich der Landesärztekammer Hessen zu danken.

Zur sichtbaren Betonung ihrer Unabhängigkeit und Neutralität ist es bei der GuS Tradition, pensionierte Vorsitzende Richter höherer Gerichte als freiberufliche Mitarbeiter zu bestellen – zur Bearbeitung der Anträge. Zu deren weiteren Aufgaben gehört auch der Vorsitz in den Sitzungen der Gutachterkommission, die im Übrigen mit hochrangigen Medizinern besetzt ist.

Frau Dr. Deppert war 1990 – zuvor Richterin am OLG Frankfurt – zur Richterin am BGH gewählt und nach nur sechs Jahren zur Vorsitzenden Richterin am BGH ernannt worden, als zweite Frau überhaupt in dieser Position. Nach Beendigung ihrer richterlichen Tätigkeit ist sie zur juristischen Mitarbeiterin und zugleich Leiterin der GuS bestellt worden und seither in dieser Position tätig.

Wie ich schon damals ausgeführt habe, verbindet sich bei ihr Brillanz und Durchsetzungsvermögen mit Charme und gewinnenden Umgangsformen, die die Zusammenarbeit mit ihr überaus angenehm macht. Das kann ich nur nochmals bekräftigen.

Natürlich hat die Pandemie auch in diesem Hause das Leben erschwert. Schon die Erwähnung des Themas bereitet Verdruss; es soll deshalb nicht vertieft werden.

Ein anderes Thema, bei dem sie als Leiterin maßgeblich mitgewirkt hatte, ist es eher Wert, hier festgehalten zu werden:

Ich hatte in dem zitierten Rückblick Anlass zur Erwähnung, dass die GuS in dieser Zeit als eigenständige Institution Thema von Erörterungen war. Es gab die große Norddeutsche Schlichtungsstelle, ein Zusammenschluss von zehn Ärztekammern, die nach ihrem Verständnis die Zukunft verkörperte mit dem daraus abgeleiteten Ziel, auf lange Sicht auch die bisher selbstständigen Stellen in den Verband aufzunehmen. Das Beharren deren Vertreter auf Selbstständigkeit wurde belächelt als kleinmütiger Kantönligeist.

Und nun, welch eine Wendung.

„Ihrem Ende eilen sie zu, die so stark im Bestehen sich wähnten.“ Die Norddeutsche hat ihre Selbstauflösung beschlossen.

Aber es gibt einen bleibenden Erfolg des gescheiterten Vereinigungswerks. In einer Serie von Konferenzen von Vertretern der bestehenden Gutachterstellen unter – zu ihrer Ehre sei es gesagt – Leitung und tatkräftiger Förderung der Norddeutschen ist es gelungen, die Satzungen der einzelnen Schlichtungsstellen zu harmonisieren; Differenzierungen, in der Sache nicht begründet und nur dem Zufall der Entstehungsgeschichte entstammend, zu beseitigen; Verfahrensabläufe zu glätten und Fristen zu vereinheitlichen – dies alles jedoch unter Wahrung sachlich begründeter regionaler Besonderheiten. Das Werk ist inzwischen durch Änderung der Satzungen, auch die der GuS, vollendet. Es wird, das ist vorhersehbar, auch in die nun neu zu gründenden Schlichtungsstellen hineinwirken.

Damit hat Frau Dr. Deppert das von ihr beharrlich verfolgte Ziel, die GuS als eigenständige starke Einrichtung zu erhalten, wohl auf lange Sicht erreicht.

Ich hoffe und wünsche ihr, auch im Namen der anderen Mitglieder der GuS, dass sie uns noch viele Jahre in guter Gesundheit erhalten bleiben wird.

Die Gutachter- und Schlichtungsstelle (GuS)

1977 wurde die in ihrer Arbeit von der Kammer unabhängige Gutachter- und Schlichtungsstelle gegründet. Die Stelle wird von Juristen (ehemals Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof und am Oberlandesgericht/Landgericht) geleitet und überprüft ärztliche Behandlungen auf behauptete Fehler in einem freiwilligen, für den Antragsteller kostenlosen Verfahren. Dabei wird untersucht, ob einer Ärztin oder einem Arzt, die der Landesärztekammer Hessen als Mitglied angehören, ein Behandlungsfehler in Diagnostik oder Therapie unterlaufen ist, der mit gesundheitlichen Komplikationen eines Patienten verbunden ist. Auch der Frage, ob der Patient vor seiner Behandlung ausreichend aufgeklärt wurde, geht die Gutachterstelle nach.

Wesentliche Aufgabe der Gutachter- und Schlichtungsstelle ist es, nicht nur die Voraussetzungen für einen gegebenenfalls notwendigen Schadensausgleich zu schaffen, sondern ein möglicherweise beschädigtes Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patienten wiederherzustellen.

Weitere Informationen zur GuS finden Sie auf unserer Website unter der Rubrik Für Bürger/-innen > Behandlungsfehler - Gutachter- und Schlichtungsstelle.

Jürgen Juncker, Stellvertretender Vorsitzender GuS