Liste Fachärztinnen und Fachärzte Hessen

Die Delegiertenversammlung – das Parlament der hessischen Ärzteschaft – ist das oberste Legislativorgan der Landesärztekammer. Sie besteht aus 80 gewählten Mandatsträgerinnen und -trägern aus elf unterschiedlichen Listen, die sich einzeln im Rahmen dieser Serie vorstellen.

Die Liste Fachärztinnen und Fachärzte Hessen hat sich 1988 gegründet. Sie vertritt alle Hessischen Fachärzte und Fachärztinnen in Klinik und Praxis sowie alle Kolleginnen und Kollegen in Weiterbildung. Wir verstehen uns als Vertreter der fachärztlichen Berufsverbände und Fachgesellschaften.

Durch diese breite Basis und eine offene Kommunikation konnte sich die Liste in den vergangenen drei Jahrzehnten als feste Größe etablieren. So stellte sie fast durchgehend den Präsidenten:

  • 1992–2004 Dr. med. Alfred Möhrle
  • 2008–2018 Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach
  • Seit 2018 Dr. med. Edgar Pinkowski

Wir stehen für eine solide Arzt-Patienten-Beziehung, die unabhängig von ökonomischen und politischen Zwängen den Kern der ärztlichen Tätigkeit ausmacht. Daher setzen wir uns für den Erhalt sowie die Sicherung der Freiberuflichkeit und Unabhängigkeit des Arztberufes ein.

Hierzu gehört auch eine Stärkung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Konkret setzen wir uns für eine Erleichterung des Wiedereinstiegs zum Beispiel nach der Elternzeit ein. Wichtig ist uns die Förderung von Ärztinnen in der berufs- und kammerpolitischen Arbeit.

Ausdrücklich streben wir, soweit möglich, eine Parität von Ärztinnen und Ärzten in allen Gremien an. Des weiteren möchten wir junge Kolleginnen und Kollegen in die berufs- und kammerpolitische Arbeit mit einbinden, um so eine größtmögliche Generationengerechtigkeit zu erzielen. Wir wissen, dass die Ärzteschaft nur mit einem ausreichendem und gut ausgebildetem Nachwuchs ihren Versorgungsauftrag erfüllen kann. Daher setzen wir uns unter anderem für eine Entbürokratisierung der Weiterbildung, eine unkomplizierte und rasche Unterstützung bei Fort- und Weiterbildung sowie für die Förderung der ambulanten Weiterbildung ein.

Die Keimzelle einer gesunden Patientenversorgung ist die persönliche und langfristige Beziehung von Arzt und Patient. Daher ist der Erhalt der hausärztlichen und fachärztlichen Praxen für uns von zentraler Bedeutung. Dies muss sich auch in einer ausreichenden Vergütung widerspiegeln. Hierzu gehört auch der Erhalt der GOÄ.

Wir stehen für Therapiefreiheit und für fachärztliche Leistung ein, die von Fachärzten freiberuflich gestaltet wird. Die Institution der Ärztekammer und mit ihr die institutionalisierte ärztliche Selbstverwaltung befinden sich in einem steten Wandel, den wir bisher mitgestaltet haben und weiter im Interesse der Ärzteschaft gestalten wollen.

So setzen wir uns für eine stetige Service-Optimierung für unsere Mitglieder ein. Hierbei gilt es natürlich auch mit Vernunft digitale Möglichkeiten zu eröffnen. Hierzu gehören neben kontinuierlichen CME- Artikeln im Hessischen Ärzteblatt auch mehr Online-Fortbildungen der Akademie der Landesärztekammer.

Mit Tatkraft vertreten wir personell und auch inhaltlich, was wir fordern. So sind nicht nur im Versorgungswerk der Kammer unsere Mitglieder prägend vertreten (Stv. Vorsitzende: Dr. med. Susan Trittmacher, Vorstandsmitglied: Dr. med. Alfred Möhrle), sondern auch im Weiterbildungsauschuss (Vorsitzender: Dr. med. Wolf-Andreas Fach), Ausschuss ärztlicher Nachwuchs (Stv. Vorsitzender: Dr. med. Cornelius Weiß), im Hessischen Ärzteblatt (Verantwortlicher Redakteur: Dr. med. Peter Zürner) oder der Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung (Stv. Vorsitzender: Dr. med. Hans- Martin Hübner).

Gemeinsam laden wir Sie ein, mit uns für eine zukunftsfähige, starke hessische Ärzteschaft einzutreten.

Dr. med. Christine Hidas, Dr. med. Cornelius Weiß