1. Geschäftstätigkeit und Rahmenbedingungen

Die Landesärztekammer Hessen ist nach § 1 des Gesetzes über die Berufsvertretungen, die Berufsausübung, die Weiterbildung und die Berufsgerichtsbarkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (Heilberufsgesetz) in der Fassung vom 25. Mai 2018 eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Nach § 13 Heilberufsgesetz und dem entsprechenden § 4 der Hauptsatzung der Landesärztekammer Hessen vom 17. Juli 1995, zuletzt geändert am 27. November 2018, sind Organe der Kammer die Delegiertenversammlung sowie das Präsidium.

Seit dem Umzug im Juni 2019 lautet die Anschrift des Verwaltungssitzes 60314 Frankfurt am Main, Hanauer Landstr. 152.

In Bad Nauheim befindet sich das Bildungszentrum der Landesärztekammer Hessen. Die Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung und die Carl-Oelemann-Schule (für Medizinische Fachangestellte) führen dort Aus-, Weiter- und Fortbildungsveranstaltungen durch. Im „Gästehaus der Carl-Oelemann-Schule“ werden die Teilnehmer der Überbetrieblichen Ausbildung beherbergt.

Die Bezirksärztekammern in Darmstadt, Frankfurt/Main, Gießen, Kassel, Marburg und Wiesbaden nehmen die dezentralen Aufgaben der Landesärztekammer nach regionalen Gesichtspunkten wahr.

Als besondere Einrichtung der Landesärztekammer Hessen mit eigener Satzung hat das Versorgungswerk die Aufgabe, für die Kammerangehörigen und ihre Hinterbliebenen Versorgungsleistungen zu gewähren, soweit sie Mitglieder des Versorgungswerkes sind. Gemeinsames Organ der Landesärztekammer und des Versorgungswerkes ist die Delegiertenversammlung. Die Rechnungslegung des Versorgungswerkes erfolgt gesondert.

Das Heilberufsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.02.2003, zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. Mai 2018, sieht in § 5a die sog. Teilrechtsfähigkeit des Versorgungswerkes vor.

Auf dieser Grundlage kann das Versorgungswerk im Rechtsverkehr unter eigenem Namen handeln, klagen und verklagt werden. Es verwaltet ein eigenes Vermögen, das nicht für die Verbindlichkeiten der Kammer haftet. Umgekehrt haftet auch die Kammer nicht mit ihrem Vermögen für Verbindlichkeiten des Versorgungswerkes.

2. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

2.1. Entwicklung im Geschäftsjahr und wirtschaftliche Lage

Der Mitgliederbestand der LÄKH hat sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt (siehe Tabelle 1).

Tab. 1: Mitgliederbestand der Landesärztkammer Hessen (Quelle: Beitragsbuchhaltung)

Stand 01.01.2019

Stand 31.12.2019

Entwicklung 2019

Pflichtmitglieder

27.290

27.395

105

Freiwillige Mitglieder

2.880

2.935

55

Beitragsfreie Mitglieder

6.356

6.992

636

Gesamt

36.526

37.322

796

Das Beitragsaufkommen (Betriebsleistung) des laufenden Veranlagungsjahres lag (u. a. durch eine von der Delegiertenversammlung beschlossenen Beitragssenkung) mit T€ 16.082 unter dem Vergleichswert des Vorjahres (T€ 16.485). Aufgrund von nachträglichen Einstufungen durch rückständige Kammermitglieder konnte daneben im Geschäftsjahr ein Ertrag aus Kammerbeiträgen der Vorjahre in Höhe von T€ 827 (Vorjahr T€ 1.272) erzielt werden.

Der von der Delegiertenversammlung in der Sitzung am 24.11.2018 auf Empfehlung des Finanzausschusses genehmigte Haushaltsplan 2019 umfasst einen Investitionshaushalt in Höhe von T€ 36.427 und einen Verwaltungshaushalt mit Erträgen (einschließlich Neutrale und Finanzerträge) in Höhe von T€ 27.860 bzw. Aufwendungen (einschließlich Neutrale und Finanzaufwendungen) in Höhe von T€ 31.674. Daraus ergibt sich ein geplanter Verlust in Höhe von T€ –3.814. Der tatsächliche Jahresfehlbetrag beläuft sich auf T€ –3.049, der vorbehaltlich der Zustimmung der Delegiertenversammlung durch eine Entnahme aus der Betriebsmittelrücklage ausgeglichen werden soll.

Die Haushaltspositionen im Verwaltungshaushalt lt. Haushalts- und Kassenordnung verhielten sich im Einzelnen zu den Planansätzen wie folgt:

  • A.I. „Kammerbeitrag“: positive Planabweichung (T€ 251).
  • A.II. „Übrige Erträge“: positive Planabweichung (T€ 7).
  • B.I. „Personalaufwand“: positive Planabweichung (T€ 403).
  • B.II. „Aufwandsentschädigung, Freie, Honorare“: positive Planabweichung (T€ 137).
  • B.III. „Abschreibungen auf Sachanlagen“: negative Planabweichung (T€ 52); diese ist darauf zurückzuführen, dass Bestandteile des neuen Verwaltungsgebäudes in der Hanauer Landstraße 152 über eine kürzere Nutzungsdauer abgeschrieben werden als ursprünglich geplant. Im Vergleich zur geplanten Nutzungsdauer von 50 Jahren beträgt die tatsächliche durchschnittlich 40 Jahre.
  • B.IV. „Sonstige Aufwendungen“: negative Planabweichung (T€ 223); diese ist u. a. darauf zurückzuführen, dass Planungskosten von T€ 245 im Zusammenhang mit dem Projekt Hanauer Landstr. 152 ursprünglich im Investitionshaushalt veranschlagt waren, jedoch tatsächlich über den Verwaltungshaushalt abgerechnet wurden.
  • F. „Neutrales Ergebnis“: positive Planabweichung (T€ 12).
  • G. „Finanzergebnis“: positive Planabweichung (T€ 230).

Der Investitionshaushalt wurde im Berichtsjahr um insgesamt T€ 804 unterschritten. Die tatsächlichen Investitionen betrugen T€ 35.623. Durch die Aktivierung des im April 2019 termingerecht fertig gestellten Verwaltungsgebäudes belaufen sich die tatsächlichen Investitionen in der Position II. Bauten, Grundstücke auf T€ 33.524.

Die tatsächlichen Investitionen verhielten sich im abgelaufenen Jahr zu den Haushaltsansätzen wie folgt:

  • „Immaterielle Wirtschaftsgüter“: positive Planabweichung (T€ 10).
  • II, „Immobilien“: positive Planabweichung (T€ 194).
  • „Betriebs- und Geschäftsausstattung“: positive Planabweichung (T€ 600); davon korrespondieren T€ 245 mit den unter B.IV „sonstige Aufwendungen“ genannten Planungskosten, die ursprünglich im Investitionshaushalt veranschlagt waren, jedoch tatsächlich über den Verwaltungshaushalt abgerechnet wurden.

Die Bilanzsumme stieg gegenüber dem Vorjahr (T€ 56.459) um T€ 13.890 auf T€ 70.349.

Folgende wesentliche Veränderungen von Bilanzpositionen werden festgestellt.

Aktivseite:

  • deutliche Zunahme der Sachanlagen durch die Aktivierung des Verwaltungsgebäudes Hanauer Landstr. 152.
  • deutlicher Rückgang der flüssigen Mittel durch Zahlung des Kaufpreises für das Verwaltungsgebäude Hanauer Landstr. 152.

Passivseite:

  • Deutlicher Rückgang der Betriebsmittelrücklage durch Ausgleich des geplanten Jahresfehlbetrags.
  • Rückgang der Zweckgebundenen Rücklagen durch planmäßige ratierliche Auflösung der zweckgebundenen Gebäuderücklagen „Kammerneubau“, „Immobilie Bad Nauheim“. Die ertragswirksamen Auflösungen führen zu einer Dämpfung der Kosteneffekte, die sich aus den Gebäudeabschreibungen ergeben. Erhöhung der Instandhaltungsrücklage „Seminargebäude und Gästehaus“ nach Verbrauch und Zuführung.
  • Reduzierung des Sonderpostens für erhaltene Investitionszuschüsse durch planmäßige Auflösung in Höhe der Abschreibungen der geförderten Vermögensgegenstände.
  • Deutliche Erhöhung der Rückstellungen u. a. aufgrund der Absenkung des Rechnungszinses.
  • Bildung der Bilanzposition „Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten“ durch Auszahlung eines Immobilien Darlehens zur Finanzierung des Gebäudeerwerbs Verwaltungsgebäude Hanauer Landstr. 152.
  • Deutliche Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen aufgrund noch nicht gezahlter Rechnungen; davon betreffen in einem erheblichen Maße Gewährleistungseinbehalte, die im Folgejahr durch Bürgschaften abgelöst werden.
  • Rückgang der sonstigen Verbindlichkeiten u. a. durch im Vergleich zum Vorjahr niedrigere rückzahlbare nicht verbrauchte Mittel für die Vertrauensstelle Krebsregister an das Land Hessen.

Durch den Jahresfehlbetrag im Berichtsjahr in Höhe von T€ –3.049 und die Auflösung sowie Zuführung zweckgebundener Gebäuderücklagen verringert sich das Eigenkapital auf T€ 24.754 (Vorjahr T€ 28.291). Davon beträgt die Betriebsmittelrücklage T€ 8.219. Die Haushalts- und Kassenordnung sieht vor, dass der regelmäßige Bedarf an Betriebsmitteln höchstens für sechs und mindestens für drei Monate gedeckt sein soll (Jahresabschluss 2019: T€ 29.776, d. h. für sechs Monate = T€ 14.888 bzw. für drei Monate T€ 7.444).

Das mittel- bis langfristig gebundene Anlagevermögen von T€ 57.896 ist durch langfristig verfügbare Mittel von T€ 51.912 (Rücklagen und langfristige Rückstellungen) gedeckt. Der Anlagendeckungsgrad beträgt 90 %.

2.2. Treuhandvermögen, Treuhandverbindlichkeiten

In der Delegiertenversammlung am 22.11.2003 wurde die Ablösung der bisherigen Satzung der Fürsorgeeinrichtung durch die Satzung des Hilfsfonds der Landesärztekammer Hessen beschlossen. Die aktuelle Satzung trat zum 01.01.2004 in Kraft. Der Hilfsfonds ist ein vom Präsidium der Landesärztekammer Hessen verwaltetes Sondervermögen. Das Sondervermögen der Fürsorgeeinrichtung wurde unter Berücksichtigung der erforderlichen Mittel in das Sondervermögen des Hilfsfonds überführt.

Neben dem Hilfsfonds bestehen noch die Sonderfürsorgefonds Gießen, Kassel und Marburg, der Fonds „Ziele der hessischen Ärzteschaft“, der Fonds „Begegnung mit der ärztlichen Jugend“, der Fonds „Geriatrische Forschung“ sowie der „Fonds der Akademie für ärztliche Fortbildung und Weiterbildung“. Insgesamt betragen die Treuhandvermögen T€ 510 (Vorjahr T€ 522).

2.3. Personalbericht

Die Entwicklung des Personalbestandes verlief größtenteils im Rahmen des im Personalhaushalt für 2019 vorgesehenen Umfangs. In der Weiterbildungsabteilung erfolgten allerdings außerplanmäßige Umstrukturierungen und Personalmaßnahmen, die durch neue zusätzliche Aufgaben wie beispielsweise die Umsetzung der Musterweiterbildungsordnung oder die Implementierung der Fachsprachenprüfungen ausgelöst wurden. Zusätzliche Stellenbesetzungen über den Haushaltsplan hinaus führten zu außerplanmäßigen Mehrkosten, mit denen der Finanzausschuss in zwei Sitzungen befasst wurde. Ein weiterer wesentlicher Teil der Erhöhung des Personalbestandes ist auf die Ausweitung der Aufgaben der von der Landesärztekammer Hessen betriebenen Vertrauensstelle des Hessischen Krebsregisters im Auftrag des Landes Hessen zurückzuführen – Ausbau von einem epidemiologischen zu einem klinisch-epidemiologischen Krebsregister. Die Ausweitung der Stellen wird bis voraussichtlich 2020 den Großteil der Personalausstattungsentwicklung einnehmen. Mit dem Land Hessen ist vertraglich die Übernahme aller Kosten im Zusammenhang mit der steigenden Personalausstattung vereinbart. Durch zusätzliche Aufgaben im Bereich der Ärztlichen Weiterbildung ist auch hier eine Erhöhung der Personalausstattung notwendig geworden.

Von den Mitarbeiter/-innen der Landesärztekammer Hessen unterlagen in 2019 weniger als 10 % der Belegschaft den Tarifbedingungen für die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst des Landes Hessen, dem ab dem 01.01.2010 geltenden Tarifvertrag TV-H. Für den Großteil der Belegschaft fanden die Arbeitsvertragsbedingungen des hauseigenen Regelwerkes der Landesärztekammer Hessen Anwendung.

Die Niedrigzinssituation führt seit Jahren zu steigenden Rückstellungen in der betrieblichen Altersversorgung in Form der Direktzusage. Neben der bereits erfolgten Umstellung von der Direktzusage auf ein beitragsfinanziertes Modell wurde dem Problem der steigenden Rückstellungen zusätzlich dadurch entgegengewirkt, dass in dem System der Direktzusage eine Absenkung der internen Verzinsung von 3,25 % auf 2 % ab dem 01.01.2018 mit dem Personalrat vereinbart wurde. Dies führt zu einer gebremsten Dynamik der zukünftigen Anspruchszuwächse, welche sich direkt auf die Entwicklung der Rückstellungen für die betriebliche Altersversorgung auswirkt. Sofern sich ein entsprechend deutlicher Anstieg des Zinsniveaus ergeben sollte – gemessen am Höchstrechnungszins für Versicherungen –, wird die interne Verzinsung in der Direktzusage dieser Entwicklung folgen.

2.4. Immobilienerwerb

Am 25. März 2017 hatte die Delegiertenversammlung den Erwerb eines neuen schlüsselfertig zu erstellenden Verwaltungsgebäudes in der Hanauer Landstraße 152, Frankfurt beschlossen. Die geplanten Anschaffungskosten betrugen ursprünglich ca. 33 Mio. zuzgl. Nebenkosten. Die Nutzfläche beträgt ca. 5.750 m² zuzgl. ca. 100 Tiefgaragenparkplätze. Das Präsidium war ermächtigt worden, die hierfür erforderlichen Verträge zu schließen. Am 11.05.2017 wurde der notarielle Kaufvertrag vom Präsidenten und der Vizepräsidentin auf der Grundlage eines Präsidiumsbeschlusses vom 03.05.2017 unterzeichnet.

Zur Finanzierung des Kaufpreises wurde im Januar 2018 auf der Grundlage eines Präsidiumsbeschlusses, dem eine Empfehlung des Finanzausschusses vorausging, ein Darlehensvertrag in Höhe von T€ 15.000 und einer Laufzeit von 15 Jahren geschlossen. Die Eigenmittel wurden durch Teilveräußerung des Wertpapiervermögens im März 2018 bereitgestellt. Zur Finanzierung wurde zum 31.12.2016 u. a. eine zweckgebundene Rücklage in Höhe von T€ 4.444, die aus dem Verkauf des ehemaligen Kammergebäudes in der Broßstraße resultiert, gebildet. Diese wurde um den Jahresüberschuss 2017 und einen anteiligen Jahresüberschuss 2018 auf T€ 8.282 erhöht.

Kosten und Baufortschritt entwickelten sich im Rahmen der Planvorgaben. Der geplante Übergabetermin (30.04.2019) konnte eingehalten werden. Mit der Übergabe wurde der Kaufpreis abzüglich diverser Sicherheitseinbehalte fällig. Gleichzeitig erfolgte die Auszahlung des Darlehens durch die Apotheker- und Ärztebank an die Landesärztekammer. Auch der Umzug verlief planmäßig am 15.06.2019 vor Ablauf des Mietvertrags des alten Verwaltungsgebäudes.

Das Baubudget Projekt Hanauer Landstr. 152 (Investitionen Projektkosten 2017 bis 2019) wurde eingehalten. Das von der Delegiertenversammlung freigegebene Baukostenbudget einschließlich Nebenkosten des Erwerbs wurde um T€ 223 unterschritten. Die von der Delegiertenversammlung genehmigten Budgets für die Inneneinrichtung einschließlich Medientechnik wurden ebenfalls eingehalten. Zum 31.12.2019 betrug die Planunterschreitung bezogen auf die Summe aller Investitionen und Projektkosten T€ 589. Siehe dazu auch Tabelle 2.

Tab. 2: Projekt Hanauer Landstraße: Vergleich zu Plan über den Projektzeitraum 2017–2019

Plan 2017–2019

Ist 2017–2019

Abweichung

Schlüsselfertig erstelltes Gebäude einschl. Nebenkosten des Erwerbs Einbauten LÄKH

35.823

35.600

223

1 %

Inneneinrichtung und Terrassen

1.600

1.304

296

19 %

Medientechnik

400

391

9

2 %

Investitionen

37.823

37.295

528

1 %

Projektkosten (einschl. Planungskosten)

450

389

61

14 %

= Summe Investitionen und Projektkosten

38.273

37.684

589

2 %

Angaben in T€

Zum Bilanzstichtag waren noch nicht alle Maßnahmen abgeschlossen. Einschließlich der im Folgejahr gebuchten und geschätzten Restkosten wird die Planunterschreitung nach Abschluss aller Maßnahmen voraussichtlich ca. T€ 250 betragen. Insofern wird das Projekt voraussichtlich innerhalb des Projektbudgets abgeschlossen werden können.

3. Voraussichtliche Entwicklung

3.1. Haushalterische Entwicklung

Der im April 2019 erfolgte Immobilienerwerb hat einen erheblichen Einfluss auf die Kostenstruktur der Landesärztekammer sowie die Entwicklung von Rücklagen und Liquidität. Die Delegiertenversammlung hatte am 13.09.2017 zur Finanzierung des langfristigen Anlagevermögens der Bildung zweckgebundener Rücklagen zugestimmt, die in Vorjahren anteilig aus der Betriebsmittelrücklage entnommen worden waren. Diese werden zukünftig gem. der Restnutzungsdauer des unbeweglichen Anlagevermögens ratierlich ertragswirksam aufgelöst. U. a. war zur Finanzierung des neuen Verwaltungsgebäudes eine aus dem Verkauf des ehemaligen Kammergebäudes resultierende zweckgebundene Rücklage in Höhe von T€ 4.444 gebildet worden. Durch Zuführung des Jahresüberschusses 2017 und des hälftigen Jahresüberschusses 2018 wurde die Rücklage T€ 8.282 letztmalig aufgefüllt. Die Finanzierung setzt sich zusammen aus Eigenmitteln, die durch den Teilverkauf des Wertpapiervermögens entstanden und Fremdmittel aus dem o. g. Darlehensvertrag.

Die Betriebsmittelrücklage wurde in der Haushalts- und Kassenordnung in Absprache mit dem Aufsichtsministerium neu definiert. Sie soll den regelmäßigen Betriebsmittelbedarf von mindestens drei und höchstens sechs Monaten decken. Die Betriebsmittelrücklage zum 31.12.2019 bewegt sich innerhalb dieses Korridors und soll in den zukünftigen Haushaltsjahren durch geplante Verluste kontinuierlich bis auf das notwendige Minimum abgebaut werden. Der Haushaltsplan 2020 weist einen Verlust in Höhe von T€ –3.245 aus.

  1. 3.2. Mögliche Auswirkungen der Covid-19-Pandemie

Die Covid-19-Pandemie wird sich voraussichtlich auf die Ertrags- und Finanzlage der Landesärztekammer Hessen auswirken. Das Volumen des Verwaltungshaushalts 2020 beträgt T€ 34.418. Dem stehen geplante Gesamterträge von T€ 31.173 gegenüber. Der überwiegende Anteil der Finanzierung des Kammerhaushalts aus Erträgen erfolgt zu (60 %) über Mitgliedsbeiträge in Höhe von T€ 18.771. Weitere T€ 4.034 bzw. 13 % fließen dem Kammerhaushalt in Form von Kostenerstattungen des Landes für die Vertrauensstelle Krebsregister zu. Somit gelten ca. 73 % der Einnahmen als relativ sicher. Die Mitgliedsbeiträge werden auf der Grundlage von Einnahmen aus ärztlicher Tätigkeit veranlagt. Für das Beitragsjahr 2020 gelten die Einnahmen der Mitglieder des Jahres 2018. Ggf. wirken sich Einnahmeverluste bei den Mitgliedern im Jahr 2020 also im Beitragsjahr 2022 aus. Die Kostenerstattungen durch das Land Hessen können ebenfalls als gesichert angesehen werden. Laut Ministerschreiben aus dem Aufsichtsministerium vom 18. März 2020 ist der Finanzplan genehmigt. Bei den veranschlagten übrigen Erträgen in Höhe von T€ 7.588 handelt es sich überwiegend um Gebühren, die über eine Kostensatzung geregelt sind. Davon werden T€ 4.816 für die Teilnahme an Aus-, Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen und für Prüfungen erhoben. Zum Zeitpunkt der Berichterstellung waren die genannten Veranstaltungen ausgesetzt. Unter der Annahme eines Ausfallzeitraums von zwei Monaten betrügen die Einnahmeausfälle ca. T€ 800. Dem stünden der Entfall direkter variabler Kosten von T€ 370 gegenüber. Der anteilige liquiditätswirksame Verlust beliefe sich c. p. (ceteris paribus, unter sonst gleichen Bedingungen) auf ca. T€ 430. Wie sich die Pandemie auf die Finanzmärkte und das Wertpapiervermögen der Landesärztekammer Hessen auswirken wird, ist noch nicht absehbar. Ggf. müssen zum Ende des Jahres Wertberichtigungen gebucht werden. Im Falle eines Rückgangs des Wertpapiervermögens zum 31.12.2020 um 20 % ergäben sich Wertberichtigungen in Höhe von ca. T€ 2.300, die allerdings nicht zu einem Liquiditätsabfluss führen, solange es sich um Buchverluste handelte.

4. Risikobericht

4.1. Liquiditätsrisiko

Aufgrund schwieriger berufspolitischer Entscheidungsfindungen ist eine langfristige Liquiditätsplanung nur bedingt möglich. Daher findet nur eine kurz- bis mittelfristige Liquiditätsplanung statt, die aber als ausreichend angesehen wird. Die Kammer konnte im vergangenen Jahr ihren Verpflichtungen jederzeit nachkommen.

4.2. Kreditrisiko

Zum Bilanzstichtag bestand ein Annuitätendarlehen zur Finanzierung des Immobilienkaufs in Höhe von T€ 15.000, das im Jahr 2019 ausgezahlt wurde. Die Laufzeit beträgt 15 Jahre. Laut der mittelfristigen Finanzplanung können die Zins- und Tilgungszahlungen aus dem geplanten operativen Cash Flow bis zum Ende der Laufzeit bedient werden.

4.3. Ertragsrisiko

Gemäß § 8 des Heilberufsgesetzes ist die Landesärztekammer Hessen berechtigt, für die Inanspruchnahme von Kammereinrichtungen und für Leistungen, die sie in Wahrnehmung ihrer Aufgabenerfüllung erbringt, Kosten (Gebühren und Auslagen) nach Maßgabe der jeweiligen Kostensatzung zu erheben. Darüber hinaus erhebt die Landesärztekammer Hessen zur Deckung ihrer Kosten nach Maßgabe des Haushaltsplanes von den Kammerangehörigen Beiträge aufgrund einer Beitragsordnung (§ 10). Somit kann ein Ertragsrisiko nahezu ausgeschlossen werden.

4.4. Risikomanagement

Ein standardisiertes Risikofrüherkennungssystem für die Landesärztekammer Hessen wurde 2010 implementiert und wird seitdem laufend angepasst. Die Ergebnisse liegen in Form von strukturierten Dokumenten vor.

Das implementierte Risikofrüherkennungssystem berücksichtigt die wesentlichen Geschäftsbereiche der Kammer. In detaillierten Dokumenten sind unter eindeutiger Zuweisung von Verantwortlichkeiten alle Kammerbereiche und -ebenen im Rahmen der Erstellung des jährlichen Haushaltsvoranschlags einbezogen. Die getroffenen Maßnahmen reichen zur Früherkennung bestandsgefährdender Risiken aus und sind geeignet, ihren Zweck zu erfüllen. Damit sind für das Berichtsjahr weder aus finanziellen Gesichtspunkten noch aus anderen Geschäftsprozessen heraus bestandsgefährdende Risiken für die LÄKH erkennbar.

4.5. EDV und Organisationsentwicklung

Trotz aller EDV-Schutzmaßnahmen und einer Sicherheitsarchitektur, die an die Empfehlungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) angelehnt sind, ist eine vollständige Sicherheit der elektronisch vorgehaltenen Daten auch in der Landesärztekammer Hessen nicht zu gewährleisten. Es werden permanent Maßnahmen ergriffen, die Risiken auf ein Minimum zu begrenzen.

4.6. Qualitätsmanagement

In der Carl-Oelemann-Schule wurde ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN ISO 9001 implementiert.

5. Sonstige Angaben

5.1. Vertrauensstelle nach dem Krebsregistergesetz

In § 2 des Hessischen Krebsregistergesetzes ist geregelt, dass die Vertrauensstelle bei der Landesärztekammer Hessen eingerichtet ist. § 5 regelt deren Aufgaben. Ein Vertrag zur Durchführung des Krebsregistergesetzes (Vertrauensstellenvertrag) zwischen dem Land Hessen – vertreten durch das Hessische Ministerium für Soziales und Integration in Wiesbaden – und der Landesärztekammer Hessen regelt nähere Einzelheiten. Danach trägt das Land Hessen die erforderlichen, genehmigten und tatsächlich nachgewiesenen Kosten der Vertrauensstelle zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes. Sie werden in einem separaten Haushalt ausgewiesen.

Mit Wirkung zum 25.10.2014 hat das Land Hessen das Hessische Krebsregistergesetz durch das Gesetz zum Hessischen Krebsregister und zur Änderung der Rechtsvorschriften vom 15.10.2014 geändert. Die bisherige Vertrauensstelle des epidemiologischen Krebsregisters Hessen wurde dadurch zukünftig wesentlich erweitert – sowohl hinsichtlich der Aufgabenstellung als auch des Geschäftsumfanges und der Personalausstattung – zur Vertrauensstelle des neuen Klinisch-epidemiologischen Krebsregisters. Dafür wird die Landesärztekammer Hessen in den nächsten Jahren eine Sollstärke von 55 Mitarbeiter/-innen erreichen. In einem zeitgleich in Kraft getretenen öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen dem Land und der Landesärztekammer Hessen wurde hierzu vereinbart, dass das Land sämtliche Kosten für diese Vertrauensstelle übernimmt und die Landesärztekammer von den damit verbundenen Risiken der Finanzierung, der Beschäftigung und der Haftung weitgehend freistellt.

Ein wesentliches Projekt zur Steigerung valider Meldedaten aus der Fläche Hessens ist das Projekt: „K7 – Regionale Koordinatoren“. Begrenzt auf zwei Jahre sollen die sieben koordinierenden Krankenhäuser Hessens (K7, nach dem Hessischen Onkologiekonzept) geeignete Mitarbeitende befristet einstellen/weiterbeschäftigen, um in den K7 sowie in den mit diesen zusammenarbeitenden Kliniken die Qualität der Krebsmeldungen zu erhöhen

- und damit deren Aussagekraft in den Auswertungen. Die Finanzierung des Projektes erfolgt überwiegend aus Mitteln der Deutschen Krebshilfe und anteilig aus Landesmitteln. Die Landesärztekammer Hessen hat auf Basis einer Zusatzvereinbarung zum Vertrauensstellenvertrag die Verteilung der Gelder in definierten Tranchen übernommen.

Die Jahresrechnung 2019 für die Vertrauensstelle wird gemäß öffentlich-rechtlichem Vertrag bis zum 31.05.2020 dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration zugestellt werden. Aus dieser Abrechnung geht hervor, dass T€ 3.003 zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes verwandt wurden. Unter Berücksichtigung der zu Beginn des Jahres zugesagten und im Laufe des Jahres in Raten gezahlten Abschlagszahlungen ergab sich ein Rückerstattungsbetrag in Höhe von T€ 240, der mit der nächsten Abschlagszahlung des Ministeriums verrechnet werden soll.

5.2. Ethikkommission

Die Landesärztekammer hatte zur Schaffung der Voraussetzungen für die Registrierung ihrer Ethik-Kommission zum 01.07.2017 die Satzung der Ethik-Kommission angepasst und eine Geschäftsordnung zum 02.08.2017 erstellt. Den Registrierungsantrag der Ethik-Kommission hatte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mit Bescheid vom 29.09.2017 nach § 41a Arzneimittelgesetz (AMG) genehmigt. Die registrierten Ethik-Kommissionen im Bundesgebiet stellen jährlich einen gemeinsamen Geschäftsverteilungsplan auf.

Arzneimittelprüfungen werden immer noch nach nationalem Recht bewertet, da das erforderliche EU-Portal der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) noch nicht funktionsfähig ist. Die Ethik-Kommission hat alle ihr möglichen Vorbereitungen abgeschlossen, arbeitet auf nationaler Ebene an den weiteren Entwicklungen mit und wartet auf die Veröffentlichung der Funktionsfähigkeit des EU-Portals im Amtsblatt der Europäischen Union (EU). Der Start des Echtbetriebs wird voraussichtlich im Jahr 2021 erfolgen.

Bei der Bewertung von klinischen Prüfungen von Medizinprodukten wird das deutsche Medizinproduktegesetz (MPG) und seine Begleitverordnungen ab 26.05.2020 durch die Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte (Medical Device Regulation – MDR) und das nationale MPDG ersetzt. Diesbezüglich erforderliche Vorbereitungsmaßnahmen wurden seitens der Ethik-Kommission eingeleitet.

5.3. Fachsprachenprüfung

Das Land Hessen arbeitet derzeit an einer Rechtsgrundlage zur Übertragung der Fachsprachenprüfung für ausländische Ärzte (§ 3 Abs. 1 Ziffer 5 der Bundesärzteordnung) auf die Landesärztekammer. Voraussichtlich ab 01.09.2020 wird die Landesärztekammer mit dem Prüfungsbetrieb beginnen. Jährlich werden 400 bis 800 Anträge auf Durchführung einer Prüfung erwartet. Zur Kostendeckung hat die Landesärztekammer bereits eine Rahmengebühr eingeführt.

5.4. Sponsoringrichtlinie

Im Sinne von Complianceregeln hat die Landesärztekammer Hessen eine Sponsoringrichtlinie verfasst, die von der Delegiertenversammlung am 29.11.2014 verabschiedet wurde.

Haushaltsplan 2021

Der von der Delegiertenversammlung am 28. November 2020 beschlossene Haushaltsplan 2021 (mit Anlagen) liegt gemäß § 2 Abs. 4 der Haushalts- und Kassenordnung in der Zeit vom

8. bis 19. Februar 2021

im Verwaltungsgebäude der Landesärztekammer Hessen, Hanauer Landstraße 152, für alle Kammerangehörigen zur Einsichtnahme im Büro des Kaufmännischen Geschäftsführers aus. Termine sind nur nach vorheriger Anmeldung während der aktuellen Besuchszeiten (Montag bis Donnerstag von 9.30 bis 17 Uhr, Freitag von 9.30 bis 14 Uhr) möglich, Kontakt unter Fon:

069 97672-108).

Frankfurt/Main, 1. Dezember 2020

gez. Dr. med. Edgar Pinkowski, Präsident

Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 24. Juni 2020 die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Prüfberichte der W ST Frankfurt GmbH Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ausführlich beraten und der Delegiertenversammlung die Feststellung des Jahresergebnisses 2019 sowie die Entlastung des Präsidiums empfohlen.

Die Delegiertenversammlung hat am 16. September 2020 dem mit dem uneingeschränkten Prüfvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft versehenen Jahresabschluss 2019 zugestimmt. Dem Präsidium wurde ohne Gegenstimme Entlastung erteilt.

Frankfurt am Main, 23.04.2020, Landesärztekammer Hessen, Das Präsidium