Bilanz zum 31. Dezember 2019, Landesärztekammer Hessen Körperschaft des öffentlichen Rechts, Frankfurt am Main

Anhang 2019

I. Allgemeines

Die Landesärztekammer Hessen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat ihren Sitz in Frankfurt am Main.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 wurde nach den deutschen handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften und nach den Vorschriften der Haushalts- und Kassenordnung der Landesärztekammer Hessen aufgestellt. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung orientiert sich am Haushaltsplan der Körperschaft. Im Berichtsjahr wurde die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung zur Verbesserung der Nachvollziehbarkeit der Rücklagenentwicklung verändert. In Anlage VII wurde zur Herstellung der Vergleichbarkeit die Vorjahresgliederung entsprechend angepasst.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (einschließlich nicht abzugsfähiger Vorsteuer) abzüglich Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen werden entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode vorgenommen. Die Abschreibung auf Zugänge zum beweglichen Sachanlagevermögen erfolgt pro rata temporis (monatsgenau). Die Abschreibungszeiträume betragen zwischen 3 und 5 Jahren bei EDV-Programmen, zwischen 12,5 und 50 Jahren bei Gebäuden und Außenanlagen und drei bis 15 Jahre bei anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung. Nicht inventarisierte geringwertige Anlagegegenstände mit Anschaffungskosten bis zu einer Höhe von T€ 1 werden sofort abgeschrieben und ihr Abgang zum Ende des Geschäftsjahres wird unterstellt.

Die zur Finanzierung von Sachanlagen in den Vorjahren erhaltenen öffentlichen Zuschüsse wurden in einen passiven Sonderposten eingestellt. Der Sonderposten wird entsprechend der Abschreibungsdauer der bezuschussten Sachanlagen ertragswirksam aufgelöst.

Die Beteiligungen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Wertpapiere des Anlagevermögens sind mit ihren Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren Kurswert zum Bilanzstichtag angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände – ausgenommen ungewisse Forderungen – sind zum Nennwert bilanziert; erkennbare Risiken sind durch Wertberichtigungen gedeckt. Ungewisse Beitragsforderungen (noch nicht abgeschlossene Beitragsveranlagungen) wurden mit einem durchschnittlichen Beitragssatz, der sich aus den für 2019 veranlagten Kammerbeiträgen ergibt, abzüglich eines Sicherheitsabschlags angesetzt.

Die unter den aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesenen Beträge wurden in Höhe der vorausbezahlten Aufwendungen bzw. vereinnahmten Erträge unter Berücksichtigung der künftigen Laufzeiten der zugrundeliegenden Verträge ermittelt.

Das Eigenkapital der Landesärztekammer besteht aus der Betriebsmittelrücklage, gemäß § 3 Abs. 5 der Haushalts- und Kassenordnung, die den regelmäßigen Betriebsmittelbedarf von mindestens drei und höchstens sechs Monaten decken soll. Die Betriebsmittelrücklage darf sich innerhalb dieses Korridors bewegen, aber die maximale Sollrücklage von sechs Monaten nicht überschreiten. Eine Unterschreitung der minimalen Sollrücklage ist hingegen im Falle ausreichender flüssiger Mittel zulässig. Bei einem absehbaren Verlassen des Korridors sind das Präsidium und der Finanzausschuss mit Gegenmaßnahmen zu befassen. Des Weiteren hat die Landesärztekammer zweckgebundene Rücklagen zur Finanzierung von Instandhaltungen sowie von langfristig nutzbaren Vermögensgegenständen des Anlagevermögens (Immobilien) gebildet.

Zur Bildung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden die Berechnungen nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mit dem Teilwertverfahren unter Verwendung der Richttafeln 2018G von Prof. Dr. Klaus Heubeck vorgenommen. Im Jahr 2019 wurde ein Zinssatz in Höhe von 2,71 % zur Abzinsung verwendet, der dem Rechnungszins gemäß der RückAbzinsVO (2,71 % zum 31.12.2019 auf der Basis eines 10-Jahresdurchschnitts) entspricht. Zwischen der LÄKH und dem Personalrat wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2018 eine Änderung der Regelung für die betriebliche Altersversorgung der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vereinbart. Der interne Rechnungszins wird bis 31.12.2020 mit 2,00 % (vorher 3,25 %) festgeschrieben. Der Renteneckwert wird einmalig zum 01.01.2018 um 2,00 % erhöht und in den darauffolgenden Jahren um 1,5 %. Sofern sich ein entsprechend deutlicher Anstieg des Zinsniveaus ergeben sollte (mindestens 0,5 %), wird die interne Verzinsung in der Direktzusage dieser Entwicklung folgen.

Des Weiteren wurden die nachfolgenden Parameter bei der Berechnung berücksichtigt:

  • Gehaltstrend p. a. 2,0 %
  • Rententrend p. a. 1,0 %

Der für Zwecke der Ermittlung des Unterschiedsbetrages nach § 253 Abs. 6 HGB verwendete durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre beträgt 1,97  % p. a. Der Unterschiedsbetrag beträgt T€ 2.812, der grundsätzlich einer Ausschüttungssperre unterliegt.

Als Ruhestandsbeginnalter wurde die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz vom 20.04.2007 angesetzt.

Die Bewertung der Jubiläumsrückstellung basiert auf einem Gutachten der Firma Mercer. Die Bewertung wird mittels der sog. „Projected-Unit-Credit-Methode“ (PUC-Methode) durchgeführt. Der Rückstellungsbetrag gemäß der PUC-Methode ist definiert als der versicherungsmathematische Barwert der bis zum Stichtag zeitanteilig erdienten Jubiläumsleistungen. Der Rückstellungsbetrag wurde unter Einbeziehung von Trendannahmen hinsichtlich der zukünftigen Anwartschaftsentwicklung sowie evtl. Fluktuationswahrscheinlichkeiten ermittelt.

Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck verwendet. Die Bewertung erfolgte mit einem Zinssatz von 1,97 % p. a., einem Gehaltstrend von 2,50 % p. a. und einem BBG-Trend von 3,00 % p. a.

Der Wertansatz der übrigen Rückstellungen berücksichtigt alle erkennbaren Risiken auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung. Die Bilanzierung erfolgt mit dem Erfüllungsbetrag. Sofern die Restlaufzeit der Rückstellungen mehr als ein Jahr beträgt, wurden die Rückstellungen mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem jeweiligen Erfüllungsbetrag bilanziert.

III. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung

1. Anlagevermögen

Die Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen sind innerhalb eines Jahres fällig.

3. Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen mit T€ 481 Jubiläumsrückstellungen, T€ 390 Rückstellungen für Archivierung, T€ 348 Rückstellungen für Überstunden und nicht genommenen Urlaub sowie T€ 130 Rückstellungen für Prozess- und Gerichtskosten.

4. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen € 1,0 Mio. (Vj. € 0,00), von mehr als einem Jahr € 13,6 Mio. (Vj. € 0,00) und davon mehr als 5 Jahren € 9,6 Mio. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in voller Höhe über eine Grundschuld auf das Kammergebäude in Frankfurt besichert.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig.

5. Gewinn- und Verlustrechnung

Der Aufwand aus der Abzinsung von langfristigen Rückstellungen für Pensions- und Jubiläumsverpflichtungen beträgt rund T€ 663 (Vj. T€ 700) und wird im Personalaufwand ausgewiesen.

6. Ergebnisverwendung

Das Präsidium schlägt der Delegiertenversammlung vor, den Jahresfehlbetrag von T€ 3.049 durch Entnahme aus der Betriebsmittelrücklage auszugleichen.

IV. Sonstige Pflichtangaben

1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Gesamtbeträge der sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen und auch nicht nach § 251 HGB anzugeben sind, betragen T€  3.429 und betreffen im Wesentlichen die zukünftigen Miet- und Leasingverpflichtungen mit maximaler Laufzeit bis 2030.

2. Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten

Während des Geschäftsjahres 2019 waren durchschnittlich 265 Arbeitnehmer bei der Körperschaft beschäftigt.

3. Angaben zu den Organen der Landesärztekammer und deren Bezüge

  • Dem Präsidium (Vorstand) der Körperschaft gehörten 2019 folgende Ärztinnen und Ärzte an:
  • Dr. med. Edgar Pinkowski – Präsident – niedergelassener Arzt
  • Monika Buchalik – Vizepräsidentin – niedergelassene Ärztin
  • Michael Andor – Beisitzer – niedergelassener Arzt
  • Dr. med. Lars Bodammer – Beisitzer – angestellter Arzt
  • Dr. med. Wolf Andreas Fach – Beisitzer – angestellter Arzt
  • Dr. med. Jürgen Glatzel – Beisitzer – Arzt im Ruhestand
  • Christine Hidas – Beisitzerin – angestellte Ärztin
  • Dr. med. Barbara Jäger – Beisitzerin – niedergelassene Ärztin
  • Dr. med. Susanne Johna – Beisitzerin – angestellte Ärztin
  • Michael Thomas Knoll – Beisitzer – niedergelassener Arzt
  • Svenja Krück – Beisitzerin – angestellte Ärztin
  • Dr. med. H. Christian Piper – Beisitzer – Arzt im Ruhestand
  • Dr. med. Peter Zürner – Beisitzer – Arzt im Ruhestand

Im Geschäftsjahr 2019 erhielten die Mitglieder des Präsidiums für ihre Tätigkeit im Vorstand Aufwandsentschädigungen in Höhe von T€ 258.

Für den Präsidenten und die Vizepräsidentin wurden Rückstellungen für Übergangsgelder gebildet. Sie belaufen sich zum 31.12.2019 auf T€ 85.

4. Ereignisse nach dem Abschlussstichtag

Bezüglich der Risiken aus der Covid-19-Pandemie verweisen wir auf den Lagebericht („3.2. Mögliche Auswirkungen der Covid-19-Pandemie“).

Frankfurt am Main, 23.04.2020

Dr. med. Edgar Pinkowski, Monika Buchalik, Michael Andor, Dr. med. Lars Bodammer, Dr. med. Wolf Andreas Fach, Dr. med. Jürgen Glatzel, Christine Hidas, Dr. med. Barbara Jäger, Dr. med. Susanne Johna, Michael Thomas Knoll, Svenja Krück, Dr. med. H. Christian Piper, Dr. med. Peter Zürner