In den vergangenen Monaten wandten sich einige Mitglieder an die Landesärztekammer Hessen mit der Bitte bzw. Forderung nach Unterstützung im Rahmen der Corona-Pandemie. Während sich die Forderungen in der ersten Phase der Pandemie darum drehten, persönliche Schutzausrüstung für die Praxen zu besorgen, lag der Schwerpunkt in den vergangenen Wochen bei der Forderung, selbst eine Impfung gegen Corona zu erhalten sowie die eigenen Patienten impfen zu können. Mehrheitlich wurden diese Forderungen von privatärztlich niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen geäußert.

Selbstverständlich setzte und setzt sich die Landesärztekammer Hessen für die Belange all ihrer Mitglieder ein und dies nicht nur mit der Verlautbarung von Pressemitteilungen, sondern durch aktive – und das dürfen Sie mir glauben – zum Teil sehr mühevolle und kleinteilige Mitarbeit in zahlreichen Gremien, beispielsweise im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration (HMSI). Wie auch in anderen Bereichen des Lebens gibt es mal große, mal kleine oder leider auch mal keine Erfolge.

Ein wichtiger Erfolg waren die beiden Sonderimpfwochenenden Ende Februar und Anfang März, an denen sich die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten inklusive ihrer Teams impfen lassen konnten. Während die Kassenärztliche Vereinigung Hessen dem HMSI zu diesem Zweck die Daten der vertragsärztlichen Praxen zur Verfügung stellte, tat die Kammer Gleiches für die privatärztlichen Praxen und betriebsärztlich tätigen Kolleginnen und Kollegen. Zuvor habe ich mich immer wieder vehement dafür eingesetzt, dass nicht nur die Kolleginnen und Kollegen in den Krankenhäusern, sondern auch die ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte mit höchster Priorität geimpft werden.

Ein Erfolg war auch das rückwirkend zum 15. Dezember 2020 in Kraft getretene MTA-Reformgesetz, das die ärztliche Tätigkeit in den Impfzentren und den mobilen Impfteams bis Ende 2021 von der Sozialversicherungspflicht befreit. Auch dazu habe ich persönlich im Vorfeld entsprechende Gespräche mit den politisch verantwortlichen Entscheidungsträgern geführt. Und selbstverständlich habe ich mich dafür engagiert, dass die nun endlich für den April avisierten Impfungen der Bevölkerung in den ambulanten Praxen natürlich auch in den privatärztlichen Praxen erfolgen können und sollen.

Zu den in Paragraf 5 des hessischen Heilberufsgesetzes benannten Aufgaben der Landesärztekammer Hessen gehört es jedoch nicht, Praxisbedarf und damit auch persönliche Schutzausrüstung für die kassen- oder privatärztlichen Praxen zu besorgen. Inhaber einer privatärztlichen Praxis haben sich zugunsten einer möglichst wenig regulierten unternehmerischen Freiheit bewusst gegen eine vertragsärztliche Zulassung entschieden. In der Folge erwachsen daraus die Aufgabe und die Verantwortung, selbst Dinge zu organisieren, die andernfalls eine kassenärztliche Vereinigung übernimmt bzw. im Krisenfall gegebenenfalls kurzfristig organisiert.

Dessen ungeachtet hat sich die Landesärztekammer zu Beginn der Pandemie für die staatliche Beschaffung bzw. Unterstützung bei der Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung engagiert. Die Verteilprozesse wie auch die aktuelle Organisation der Impfzentren erfolgten dann in Verantwortung der Gebietskörperschaften und damit durchaus unterschiedlich. Hier hätte ich mir in der Tat geschmeidigere Abläufe gewünscht.

Geschmeidige Abläufe werden wir hoffentlich verzeichnen können, wenn die Praxen und Betriebsärzte endlich impfen dürfen und das möglichst ohne eine alles erstickende Bürokratie. Warum es für Corona-Schutzimpfungen Modellversuchen in Praxen bedarf, wurde übrigens auch in den Kommentaren der Tagespresse verwundert gefragt. Immerhin impfen niedergelassene Ärztinnen und Ärzte wie auch die Betriebsärztinnen und -ärzte seit Jahrzehnten und das sogar ganz ohne vorherige Modellversuche. Auch der Pharmagroßhandel und die Apotheken sind ohne Modellversuche in der Lage, die Praxen entsprechend zu beliefern. Offenbar ist manchen Ministerien nicht bekannt, welche Berufsgruppe über welches langjährige Know-how verfügt. Seitens der Landesärztekammer stehen wir für Beratungen gerne zur Verfügung, obwohl ich mich leider des Eindrucks nicht erwehren kann, dass Fachwissen, insbesondere wenn es aus der angewandten Praxis kommt, bei mancher Entscheidung am grünen Tisch gar nicht gewünscht ist.

Nichtsdestotrotz werden die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte unmittelbar nach dem Startschuss mit den Corona-Impfungen loslegen und ihren Teil zu der hoffentlich baldigen Beendigung der Pandemie beitragen.

Dr. med. Edgar Pinkowski, Präsident