Seit dem 1. Januar 2021 ist gemäß der neuen Weiterbildungsordnung (WBO) 2020 das eLogbuch in Hessen als verbindliches Instrument für die Dokumentation der Ärztlichen Weiterbildung vorgeschrieben. In der Ausgabe 02/2021 haben wir im Hessischen Ärzteblatt die Idee und die Grundfunktionen des eLogbuches erläutert und den Registrierungs- und Anmeldeprozess im Mitgliederportal der Landesärztekammer Hessen (LÄKH) dargestellt. Nachdem das eLogbuch seit nun fast einem Jahr im Einsatz ist, ist es an der Zeit, ein erstes Resümee zu ziehen. Insbesondere gibt es eine Reihe von Fragen, die uns immer wieder von den Anwendern gestellt werden. Die Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie in den FAQs zum eLogbuch auf der nächsten Seite.

Zahlen und Fakten

Aktuell sind ca. 1.800 hessische Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung (ÄiW) sowie ca. 550 hessische Befugte im eLogbuch als Benutzer registriert. Insgesamt existieren ca. 1.750 Logbücher. Bei 35 Anträgen auf Anerkennung einer Bezeichnung wurde bereits eine eLogbuch-Dokumentation zur Prüfung durch die Landesärztekammer Hessen vorgelegt.

Die eLogbuch-Dokumentation

Die WBO 2020 verlangt die vollständige Dokumentation der erworbenen Kompetenzen im eLogbuch. Dabei dient die eLogbuch-Dokumentation ausschließlich als inhaltlicher Nachweis zur Weiterbildung gemäß WBO 2020. Zusätzlich müssen wie bisher Zeugnisse, Arbeitsverträge und ggf. OP-Verzeichnisse bzw. Kursbescheinigungen gemeinsam mit einem vollständig ausgefüllten Antragsformular eingereicht werden. Diese Dokumente sind derzeit noch in Papierform vorzulegen und können nicht über den Dokumentenbereich der eLogbuch-Anwendung hochgeladen und eingereicht werden.

Schließen Sie Ihre Weiterbildung im Rahmen der Übergangsfrist nach der Weiterbildungsordnung 2005 ab, dokumentieren Sie nach der alten Systematik nur auf Papier. Sie benötigen das eLogbuch dann nicht.

Haben Sie Ihre Weiterbildung nach der WBO 2005 begonnen und möchten Sie die Prüfung nach der neuen WBO 2020 ablegen, müssen alle Kompetenzen im eLogbuch nachdokumentiert werden. Dabei ist zu beachten, dass durch den Umstieg auf die neue WBO 2020 Zeiten oder Inhalte fehlen können. Um Detailfragen zu klären, wenden Sie sich beim Umstieg auf die neue WBO 2020 bitte an die zuständige Sachbearbeiterin der Weiterbildungsabteilung der LÄKH.

Wichtig ist, dass die Hoheit über ein Logbuch bei der Ärztin bzw. dem Arzt in Weiterbildung liegt. Allerdings empfiehlt es sich, dass das Ausfüllen des Logbuches in Zusammenarbeit mit dem Befugten geschieht, am besten gemeinsam. Der Charakter eines Logbuches bedingt, dass bereits enthaltene Einträge nicht gelöscht werden können, sondern nur als ungültig markiert werden. Dies bedeutet, dass man sich sorgfältig Gedanken machen sollte, welche Informationen man dort einträgt, da sie später für alle sichtbar sind, denen das Logbuch freigegeben wird.

Weiterentwicklung

Die eLogbuch-Anwendung wird kontinuierlich weiterentwickelt. Nach dem Start des eLogbuches gab es zahlreiche Rückmeldungen, zum einen von den Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung und ihren Befugten, aber auch von den Ärztekammern selbst. Diese Rückmeldungen werden zentral bei der Bundesärztekammer (BÄK) gesammelt, bewertet und priorisiert, so dass eine sinnvolle Weiterentwicklung der Anwendung erfolgen kann. Beispielsweise wurde ein Schnellerfassungsmodus implementiert, mit dem es Befugten möglich ist, umfangreiche Kompetenzbestätigungen in kurzer Zeit durchzuführen. Auch verfügen ÄiW nun über die Möglichkeit, farblich hervorgehoben, bundeslandübergreifend Unterschiede verschiedener WBO zu ihrem Weiterbildungsgang zu sehen.

Neu ist ebenfalls, dass die Befugte direkt Kompetenzen bestätigen kann, auch ohne, dass es zuvor eine Anfrage durch den Arzt in Weiterbildung gegeben hat. Ebenso ist nun eine Archivfunktion implementiert, so dass die Befugten auch nach Rückgabe eines Logbuches auf Kompetenzbestätigungen zugreifen können, die sie selbst erstellt haben.

Zukünftig soll es die Möglichkeit geben, auch aus Krankenhausinformationsystemen und Apps Informationen in das eLogbuch einzutragen. Daneben wird es einen Befugniskatalog geben, der von den Ärztekammern bereitgestellt wird. Dieser ermöglicht dann die Auswahl des Befugten aus einer Datenbank anstelle des mühsamen Suchens und Eingebens eines Benutzernamens.

Zur weiteren Verbesserung der eLogbuch-Anwendung startet die LÄKH gegen Ende des Jahres eine Usability- (Benutzbarkeits)-Umfrage zunächst bei den ÄiW. Aus den Ergebnissen der Umfrage sollen Maßnahmen abgeleitet werden, um die Bedienbarkeit des eLogbuchs zu verbessern. Hessen führt dies stellvertretend für die anderen Ärztekammern durch, da die LÄKH als einzige Ärztekammer durch ihr Weiterbildungsregister gezielt alle ÄiW anschreiben kann. Wir freuen uns über eine rege Beteiligung.

Weiterführende Informationen

Bei Fragen zur eLogbuch-Anwendung wenden Sie sich bitte an den Support der BÄK bzw. nutzen Sie deren ausführliche FAQ-Seiten.

Bei Fragen zur Nutzung des eLogbuchs wenden Sie sich bitte per E-Mail über elogbuch@laekh.de an die Weiterbildungsabteilung der LÄKH, bzw. nutzen Sie die FAQ-Seite der LÄKH.

Bei inhaltlichen Fragen zur Weiterbildung wenden Sie sich bitte an die zuständige Sachbearbeiterin der Weiterbildungsabteilung der LÄKH, deren Kontaktdaten Sie auf www.laekh.de finden.

Die BÄK hat zusätzlich auf der Internetplattform Youtube ein Erklärvideo zum eLogbuch erstellt, das Sie über den Link https://youtu.be/Mo8jQmL87lI/ abrufen können.

Ralf Münzing, Nina Walter, Landesärztekammer Hessen