PID-Ethikkommission zieht positives Fazit zum Start der zweiten Amtszeit

Die gemeinsame PID-Ethikkommission der Länder Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen zur Durchführung der Präimplantationsdiagnostik (PID) hat sich etabliert. Sie hat die Aufgabe, Anträge auf Durchführung einer PID zu bewerten. Nach dem Willen des Gesetzgebers ist die PID nur ausnahmsweise und nur unter strengen Voraussetzungen erlaubt.

Die Präimplantationsdiagnostik bietet die Möglichkeit, einen außerhalb des Körpers erzeugten Embryo vor dessen Implantation in die Gebärmutter genetisch auf eine in der Familie bereits bekannte Chromosomenstörung oder erbliche Erkrankung untersuchen zu lassen. Der genetische Defekt muss schwerwiegend, das Risiko des Auftretens beim Kind muss hoch sein. Die Ethikkommission überprüft und diskutiert diese Voraussetzungen. Sie stimmt dem jeweiligen Antrag zu oder lehnt ihn ab.

Die gemeinsame PID-Ethikkommission für Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen ist gemäß Staatsvertrag bei der baden-württembergischen Landesärztekammer angesiedelt. Nach dem Ende der ersten fünfjährigen Amtszeit und nun, zum Start der zweiten Amtszeit, haben die Kommissionsmitglieder ein positives Zwischenfazit gezogen: Insgesamt bearbeitete die PID-Ethikkommission in den 20 Arbeitssitzungen der ersten Amtszeit bereits 166 Anträge. Auch in der ersten Sitzung der zweiten Amtszeit wurden neue Anträge eingehend geprüft und differenziert besprochen. „Die PID-Ethikkommission hat bewiesen, dass sie trotz der schwierigen Thematik routiniert und erfolgreich arbeitet – das ist sehr erfreulich“, bilanzierte Dr. med. Wolfgang Miller, Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg. „Vor allem freut es mich für diejenigen, denen die Kommission Wege aus belastenden Situationen aufzeigen konnte.“

Dass Paaren mit Hilfe der Präimplantationsdiagnostik geholfen werden kann, ein gesundes Kind auf die Welt zu bringen, ist der modernen Medizin zu verdanken. „Die PID-Ethikkommission leistet einen wichtigen Beitrag dazu, dass die medizinischen Möglichkeiten auch verantwortungsvoll genutzt werden. Darauf können wir stolz sein“, erklärte Dr. med. Edgar Pinkowski, Präsident der Landesärztekammer Hessen.

Im Juli 2015 startete die Kommission in ihre erste Amtszeit. Die Mitglieder und deren Vertreterinnen und Vertreter werden nach Beteiligung der jeweils zuständigen Landesärztekammern im Einvernehmen mit allen am Staatsvertrag beteiligten Ländern benannt und von der Landesärztekammer Baden-Württemberg berufen. Die acht Mitglieder kommen aus verschiedenen Bereichen: vier medizinische Sachverständige aus den durch die PID berührten Fachrichtungen (Humangenetik, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Kinderheilkunde sowie Psychiatrie und Psychotherapie), jeweils eine Sachverständige/ein Sachverständiger der Fachrichtung Ethik und der Fachrichtung Recht sowie jeweils eine Vertreterin/ein Vertreter einer Organisation, die die Interessen von Patientinnen und Patienten sowie die Interessen der Selbsthilfe der Menschen mit Behinderungen wahrnimmt.

„Bei der Präimplantationsdiagnostik geht es um grundsätzliche Lebensfragen“, sagte Miller. „Daher lassen die Kommissionsmitglieder bei ihren Beratungen neben medizinischen auch psychologische, soziale und ethische Aspekte mit einfließen. Die interdisziplinäre Aufstellung der Kommission trägt dieser Anforderung Rechnung.“ Jeder der Kommission vorgetragene Fall sei ein Einzelfall – und somit einzigartig in seinem Verlauf und den zu prüfenden Aspekten, so Miller weiter. Folglich sei es unmöglich, die Arbeit der Kommission zu verallgemeinern oder Anträge nach „Schweregrad“ oder „Erfolgsaussicht“ zu klassifizieren. „Jeder Fall hat seine eigene Geschichte, hinter jeder Geschichte stehen menschliche Schicksale“, betonte der Kammerpräsident.

In der konstituierenden Sitzung der zweiten Amtszeit wählten die Mitglieder die Humangenetikerin Dr. med. Gabriele du Bois aus Stuttgart zur Vorsitzenden. Sie hatte den Vorsitz bereits in der ersten Amtszeit inne. Ihre Stellvertreter wurden – ebenfalls erneut – der Mainzer Jurist Prof. Dr. Friedhelm Hufen (Rheinland-Pfalz) als erster Stellvertreter und der Kinderarzt Dr. med. Lutz Müller (Offenbach am Main/Hessen) als zweiter Stellvertreter. Die weiteren Kommissionsmitglieder sind der Ärztliche Psychotherapeut Prof. Dr. med. Norbert Dahmen (Mainz/Rheinland-Pfalz), der Gynäkologe Dr. med. Hans-Jürgen Held (Dresden/Sachsen) sowie der Ethiker Prof. Dr. Nikolaus Knoepffler (Jena/Thüringen). Bärbel Kehl-Maurer (Nürtingen/Baden-Württemberg) vertritt die Interessen der Selbsthilfe der Menschen mit Behinderungen, Angela Staub (Saarbrücken/Saarland) nimmt als Vertreterin der Interessen der Patientinnen und Patienten teil.

Weitere Informationen zur Arbeit der PID-Ethikkommission sind auf der Website der Landesärztekammer Hessen zu finden: www.laekh.de.

Dr. med. Oliver Erens, Ärztlicher Leiter der Ärztlichen Pressestelle – Stabsstelle Politik und Kommunikation, Landesärztekammer Baden-Württemberg