Seit rund einem Jahr gibt es ein neues Formular für den Leichenschauschein. Zum 1. März 2019 wurde eine klassifizierte Erfassung des Sterbeortes im Leichenschauschein und damit einhergehend ein neues, um die Sterbeorte erweitertes Vordruckmuster des Leichenschauscheins in Hessen eingeführt. Seither werden folgende Sterbeorte erfasst: Krankenhaus, stationäre Pflegeeinrichtung, Einrichtung der Eingliederungshilfe, stationäres Hospiz, Wohnung, Sonstige. Ärztinnen und Ärzte sind aufgerufen, nur noch die neuen Leichenschauscheine zu benutzen.

„Die Einführung einer klassifizierten Erfassung der Sterbeortes im Rahmen der Fortschreibung der hessischen Friedhofs- und Bestattungsverordnung stellt eine unverzichtbare Grundlage für eine regionale Weiterentwicklung und Stärkung der Hospiz- und Palliativversorgung dar“, teilt Dr. Martin Nörber vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration mit. „Damit einhergehend können Angebote gezielter auf- und ausgebaut werden. Entsprechende Zahlen bzw. Zuordnungen und deren Entwicklung sind deshalb von grundlegendem Interesse. So wäre – etwa über eine Trendermittlung – die Präzisierung der Entwicklung der relationalen Verteilung von Sterbeorten durch Outcome-Analysen ein bedeutsamer versorgungsepidemiologischer und auch sozialpolitischer Fortschritt.“

Um eine regionale Auswertung der zukünftig zur Verfügung stehenden Daten sicherzustellen, finden aktuell Gespräche auf Landesebene statt. Dabei hat sich unter anderem gezeigt, dass bis Ende September 2019 von ca. 50.000 Leichenschauscheinen nur bei 15 Prozent – also ca. 7.500 Scheine – die neuen, bereits seit März 2019 gültigen Leichenschauscheine zur Anwendung kamen.

Offenbar sind vielen Ärztinnen und Ärzten die neuen Vordruckmuster nicht bekannt und werden somit nicht genutzt. Um aber die statistischen Auswertungen, die mit der differenzierten Erfassung des Sterbeortes verbundenen sind, letztlich für die Verbesserung der Versorgung nutzbar machen zu können, sind alle Ärzte, die Leichenschauscheine ausstellen, aufgerufen, nur noch das aktuell gültige Leichenschauschein-Formular zu verwenden.

Der Leichenschauschein Hessen ist bei Kohlhammer beziehbar unter der Artikel-Nr.: 06/515/0111/50. Die Mindestabnahme beträgt 10 Stück. Informationen finden sich im Internet unter: https://aerzteshop.kohlhammer.de/privatvordrucke/todesbescheinigungen/418/leichenschauschein-hessen

Informationen dazu gibt es im Internet bei der KV Hessen (www.kvhessen.de) unter „Ärztlicher Bereitschaftsdienst“, Suchbegriff „Leichenschau“

Ansprechpartner:

Dr. Martin Nörber, Hessisches Ministerium für Soziales und Integration/Referat IV 2;

E-Mail: martin.noerber@hsm.hessen.de