für Prof. Dr. Alfred Hellstern und Cornelia Rupp-Siemer

Es war eine gelungene Überraschung:  Weder Prof. Dr. med. Alfred Hellstern, Internist und Mitglied des Gebührenordnungsausschusses der Landesärztekammer Hessen, noch die ehemalige stellvertretende Justitiarin der LÄKH, Cornelia Rupp-Siemer, hatten von den Ehrungen gewusst, die anlässlich der Februar- Sitzung des Ausschusses auf sie warteten.

Als klassischen Internisten mit hoher klinischer Kompetenz auf allen Gebieten der Inneren Medizin und versierten Gastroenterologen mit großem endoskopischem Geschick würdigte Dr. med. Thomas Klippstein, Vorsitzender des Gebührenordnungsausschusses, Hellstern in seiner Laudatio. „Das geht nicht“ habe es bei ihm nie gegeben. In der gutachterlichen Arbeit besteche Hellstern auch mit seinem Sinn für die Realitäten des klinischen Alltags und des spezifischen Verhältnisses zwischen Arzt und Patient. Nach Chefarztpositionen für Innere Medizin im Klinikum Höchst und im Elisabethenkrankenhaus hatte Hellstern dieses Amt von 2001 bis 2015 im Frankfurter Bürgerhospital inne.

„Prägend“ nannte Dr. med. Lars Bodammer, Mitglied des Präsidiums der Landesärztekammer Hessen, in seinem Grußwort die eigene Weiterbildungszeit bei Hellstern im Bürgerhospital und betonte dessen ethisches Verständnis. Ärztekammerpräsident Dr. med. Edgar Pinkowski überreichte Hellstern die Ehrenplakette der Landesärztekammer Hessen und dankte ihm für das große Engagement.

In seiner Laudatio zur Überreichung der Ehrenplakette der Landesärztekammer Hessen an Cornelia Rupp-Siemer lobte Pinkowski die Juristin als „Frau des Ausgleichs“. Aufgrund ihres juristischen Sachverstands, ihres außerordentlichen diplomatischen Geschickes, ihrer freundlichen, kollegialen und kooperativen Art habe Rupp-Siemer, die 2019 nach 32-jähriger Tätigkeit im Dienst der Landesärztekammer in den Ruhestand getreten ist, die breiteste Anerkennung gefunden. Im Gebührenordnungsausschuss sei es der Juristin, von den Ausschussmitgliedern auch „Mrs. GOÄ“ genannt, gelungen, eine vertrauensvolle Kooperation mit den ehrenamtlich tätigen Ärzten aufzubauen. Das Arbeitsrecht bezeichnete Pinkowski als weiteres Steckenpferd Rupp-Siemers. Als sogenannte „Inhouse Lawyer“ habe sie vor allem die Personalabteilung bei schwierigen Fragestellungen unterstützt.