Am 1. Juli 2020 tritt die neue Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte in Hessen 2020 (WBO 2020) in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige WBO 2005 außer Kraft.

Was bedeutet das für Ärztinnen und Ärzte, die bereits vor dem 1. Juli 2020 mit der Weiterbildung angefangen haben?

Eine bereits begonnene Weiterbildung darf im Rahmen von Übergangsbestimmungen nach der bisherigen WBO 2005 fortsetzt und beendet werden. Dabei gelten folgende Übergangsfristen:

  • 8 Jahre für Fachgebietsbezeichnungen
  • 5 Jahre für Schwerpunktbezeichnungen und Zusatzweiterbildungen.

Für die Zusatzweiterbildungen Psychoanalyse und Psychotherapie gilt diese Befristung nicht.

Ein freiwilliger Umstieg auf die WBO 2020 ist ebenfalls möglich.

Verlieren die bisherigen Weiterbildungsbefugnisse am 1. Juli 2020 ihre Gültigkeit?

Nein, im Rahmen der Übergangsbestimmungen bleiben die bisherigen Weiterbildungsbefugnisse für die bisherige WBO 2005 erhalten. So können Ärztinnen und Ärzte, die ihre Weiterbildung vor dem 1. Juli 2020 begonnen haben, diese nach WBO 2005 bis zum Ende der Übergangsfrist abschließen.

Gelten die bisherigen Weiterbildungs- befugnisse automatisch auch für WBO 2020?

Ja, bis zur notwendigen Überprüfung der bisherigen Weiterbildungsbefugnis nach den neuen Kriterien gelten die Weiterbildungsbefugnisse im selben Umfang auch für die WBO 2020.

Die Neubewertung der bisherigen Befugnisse anhand der neuen Anforderungen wird voraussichtlich einen Zeitraum von etwa drei Jahren beanspruchen. Die Landesärztekammer Hessen wird zu gegebener Zeit entsprechend auf die Weiterbildungsbefugten zukommen.

Fragen speziell zur WBO 2020 senden Sie bitte per E-Mail an: wbo2020@laekh.de

Dr. med. Wolf Andreas Fach, Präsidiumsmitglied, Vorsitzender des Weiterbildungsausschusses

Dr. med. H. Christian Piper, Präsidiumsmitglied, Stellv. Vorsitzender des Weiterbildungsausschusses

Jens Sudmann, Leiter der Abteilung Weiterbildung

Daniel Libertus, Rechtsreferent