Delegiertenversammlung beschließt neue Weiterbildungsordnung in Hessen

Die Erwartungen an die Delegiertenversammlung am 23. November 2019 waren hoch. Neben gesundheitspolitischen Themen, Satzungsänderungen, Haushaltsplan 2020, Versorgungswerk und einem Sachstandsbericht zum neuen Verwaltungssitz der Landesärztekammer Hessen stand die Umsetzung der neuen Musterweiterbildungsordnung auf der Tagesordnung: ein ambitioniertes Programm, das mit hoher Konzentration, intensiven Diskussionen und weitreichenden Beschlüssen gemeistert wurde.

Plädoyer für Impfaufklärungskampagnen

Mit Blick auf das zentrale Thema der Musterweiterbildungsordnung bat Ärztekammerpräsident Dr. med. Edgar Pinkowski in seinem Bericht um Verständnis dafür, nicht auf alle Gesetze, Entwürfe, Verordnungen und Ankündigungen „aus dem Hause Spahn“ eingehen zu können. Ausdrücklich begrüßte er jedoch das am 14. November 2019 vom Bundestag verabschiedete Masernschutzgesetz und plädierte darüber hinaus für nationale Impfaufklärungskampagnen. Die Freiheit des Individuums ende dort, wo die Freiheit bzw. die Gesundheit anderer gefährdet werde.

Pinkowski rief dazu auf, impfkritische Eltern über die Folgen eines fehlenden Masernimpfschutzes weiterhin aufzuklären. Um Erwachsene von der Notwendigkeit von Impfungen zu überzeugen, könnten bundesweite, breit angelegte Aufklärungskampagnen wirksam sein. Deutliche Kritik übte der Ärztekammerpräsident an Impfgegnern in der Ärzteschaft. Wenn Kolleginnen und Kollegen von einer Impfung abrieten, sei dies berufsrechtlich bedenklich.

Eine Ausweitung des ärztlichen Impfrechts auf Pharmazeuten lehnte Pinkowski zum wiederholten Male entschieden ab. Zu einer Impfung gehörten neben dem eigentlichen Nadelstich Impfaufklärung, Impfanamnese sowie Abklärung möglicher akuter Erkrankungen.

Datenschutz gefordert

Dass Krankenkassen laut dem am 7. November 2019 vom Bundestag verabschiedeten Digitale-Versorgung-Gesetz in Zukunft die Kosten für bestimmte Gesundheits-Apps übernehmen sollen, sah Pinkowski kritisch. Auch wenn das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) damit beauftragt werde, die Apps im Vorwege auf ihre Datensicherheit, den Datenschutz sowie die Funktionalität zu prüfen, müsse genau darauf geachtet werden, dass sensible Patientendaten tatsächlich geschützt blieben und nicht an Unternehmen wie etwa Facebook weitergeleitet würden. „Hier fordere ich, dass auch jedes Update der App geprüft werden muss!“, erklärte Pinkowski.

 Um mehr Erkenntnisse über Krankheiten zu gewinnen, sollen die bei den Kassen vorliegenden Abrechnungsdaten, sogenannte Routinedaten, in einem Forschungsdatenzentrum pseudonymisiert zusammengetragen und der Forschung auf Antrag über anonymisierte Ergebnisse zugänglich gemacht werden. Auch wenn es sich bei den Daten um Abrechnungsdaten handelt, beinhalten diese jedoch unter anderem Informationen zu Geschlecht, Wohnort und Alter des Versicherten, aber auch Diagnosen und Rezeptverordnungen. Kritisch merkte der Ärztekammerpräsident an, dass Datenschützer dies für keineswegs ausreichend hielten.

Keine Angst vor Künstlicher Intelligenz

„Ich möchte aber nicht falsch verstanden werden“, so Pinkowski weiter. Er halte die Forschung mit anonymisierten und verschlüsselten Routinedaten für ausgesprochen sinnvoll. Auch Bundesgesundheitsminister Spahns Gedanken zur Schaffung einer europäischen Cloud für einen grenzübergreifenden Austausch von Gesundheitsdaten nannte er überlegenswert. „Die Möglichkeiten der digitalen Medizin und der Künstlichen Intelligenz sollten wir uns nutz- und dienstbar machen und keine Angst haben, denn die Künstliche Intelligenz kann Ärztinnen und Ärzte unterstützen, aber nicht ersetzen. Sie kann uns von Routinetätigkeiten entlasten, sie kann uns bei der Diagnosefindung unterstützen, aber sie kann ganz einfach nicht fühlen, geschweige denn mitfühlen. Die emotionale Intelligenz bleibt dem Menschen vorbehalten.“

Außerdem ging Pinkowski in seinem Bericht auf die Notfallversorgung ein. So könne man eine sektorübergreifende Lösung nur begrüßen und unterstützen. Es erschließe sich ihm jedoch nicht, warum für die Notfallversorgung eine eigene dritte Säule der Versorgung angedacht sei. „Der Sicherstellungsauftrag muss bei den Kassenärztlichen Vereinigungen bleiben“, betonte Pinkowski. Er hoffe sehr, dass die von Minister Klose zugesagte Unterstützung ihre Wirkung nicht verfehlen werde: „Der hessische Weg, wie er in Frankfurt-Höchst sehr erfolgreich beschritten wird, muss erhalten bleiben.“

Aktuelles zur neuen GOÄ

Mit Blick auf die ärztliche Gebührenordnung berichtete der Ärztekammerpräsident, dass die Bundesärztekammer (BÄK) dabei sei, ein mit den ärztlichen Berufsverbänden und den medizinischen Fachgesellschaften konsentiertes Modell einschließlich der aus ärztlicher Sicht notwendigen Bewertungen für rund 5.500 Leistungen einer neuen GOÄ zu finalisieren: Voraussetzung für den Start in die letzte Abstimmungsrunde mit der Privaten Krankenversicherung, in der dann unter Berücksichtigung des vereinbarten Preissteigerungs-Korridors von plus 5,2 bis plus 6,4 Prozent im Vergleich zur geltenden GOÄ eine endgültige Bepreisung der reformierten GOÄ-Leistungen gefunden werden müsse.

Auch wenn Pinkowski sich verhalten optimistisch zeigte, räumte er ein, dass es ungewiss sei, ob das Bundesgesundheitsministerium das Konsensmodell aufgreifen und den Prozess einer Reform der GOÄ-Verordnung starten werde.

Überwältigende Mehrheit für neue Weiterbildungsordnung

Inhalte statt Zeiten, kompetenzbasiert und flexibel: Das sind die Merkmale der neuen ärztlichen Musterweiterbildungsordnung (MWBO), die eine Neuausrichtung der ärztlichen Weiterbildung bedeutet. Nach ausführlichen Erläuterungen der neuen Weiterbildungsordnung (WBO) durch Dr. med. Wolf-Andreas Fach, dem Vorsitzenden des Weiterbildungsausschusses, und Dr. med. H. Christian Piper, seinem Stellvertreter, beschlossen die Delegierten mit überwältigender Mehrheit (71 Ja-Stimmen, zwei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen), die Musterweiterbildung in Hessen mit einigen hessenspezifischen Änderungen umzusetzen. In Kraft treten soll die neue Weiterbildungsordnung zum 1. Juli 2020.

Für Ärztinnen und Ärzte, die ihre Weiterbildung vor diesem Datum begonnen haben, gelten Übergangsfristen. Sie können ihre Weiterbildung gemäß der alten WBO fortsetzen oder zur neuen WBO wechseln. Wichtig ist auch die Information, dass alte Bezeichnungen weitergeführt werden dürfen.

Seiner Einführung in das Thema hatte Fach die Frage „Warum eine neue Weiterbildungsordnung?“ vorangestellt. Irgendwann komme alles in die Jahre – die bisherige WBO stammt auch dem Jahr 2005 – und müsse aus inhaltlichen Gründen überarbeitet werden. 2018 wurde die neue Musterweiterbildungsordnung von der Bundesärztekammer verabschiedet. Diese beinhalte einige neue Fachrichtungen, wie etwa Balneologie, Sexualmedizin und Transplantationsmedizin. Wesentlich neu, so Fach weiter, sei die schrittweise Erfassung von Mitwirkungs- und Handlungskompetenzen im Verlauf der Weiterbildung. Dass die Weiterbildung gemäß neuer MWBO berufsbegleitend absolviert werden könne und neue Teilzeitmöglichkeiten eröffnet würden, sei ein weiterer Fortschritt. Fach führte an, dass künftig alle Fachgebiete impfen dürfen. Den neu hinzugekommenen Gebieten werde jedoch ausdrücklich empfohlen, Impfkurse zu absolvieren.

Strukturell konsequent neu aufgestellt

Er wolle das Spannungsdreieck zwischen Weiterzubildenden, Landesärztekammer Hessen und Weiterbildungsbefugten deutlich machen, hob Fach hervor. So habe der Weiterzubildende mit dem Befugten zu tun und dieser wiederum mit der Kammer. „Im Gegensatz zu unserer früheren Weiterbildungsordnung soll diese WBO bundesweit so weit als möglich einheitlich und kompatibel sein. Den Weiterzubildenden dürfen keine Hürden beim Wechsel der Bundesländer zugemutet werden“, so Fach weiter. Jede Änderung gehe allerdings auch zukünftig immer über das Ministerium. „Dies sollte man jedoch nur in Ausnahmefällen in Anspruch nehmen.“ Auch müsse die WBO EU-konform sein.

Piper griff in seinem Bericht punktuell Inhalte des Paragrafenteils heraus. So sollen etwa bei den Gebietsbezeichnungen Anrechenbarkeiten unverändert übernommen werden. Für alle „Disziplinen“ rund um Pädiatrie sei die Bezeichnung Fachärztin/Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin aufgenommen und es sei die Kompetenz für die systemische Therapie in allen P-Fächern aufgenommen worden. Beim Krankenhaushygieniker habe die Bundesärztekammer andere Vorgaben gemacht, als es in Hessen bisher geregelt war. In der neuen Weiterbildungsordnung sei nun als Kompromiss das hessische Modell mit fachspezifischer Supervision für 12 Monate zuzüglich 200-Stunden Kursweiterbildung gekürzt worden, alternativ dazu sind 12 Monate ganztägige Weiterbildung möglich.

Neu ist auch, so Piper weiter, dass der allgemeine Internist 36 der insgesamt 60 Monate Weiterbildung in der stationären Weiterbildung ableisten soll; die verbleibenden 24 Monate können nach eigener Entscheidung ambulant absolviert werden. Ähnliches gilt für den Schwerpunktinternisten: Von 72 Monaten Weiterbildungszeit müssen mindestens 48 Monate stationär abgeleistet werden, 24 Monate nach eigener Wahl ambulant. „Das Ziel einer einheitlichen WBO wurde mit kleineren Hessenspezifika eingehalten“, fasste Piper zusammen.

eLogbuch und Befugung

Als den „politischsten Teil“ der neuen WBO bezeichnete Fach eLogbuch und Befugung. Idee des eLogbuchs sei der verlässliche Inhalt von Weiterbildung. Mit jährlichen Einträgen werde schrittweise festgehalten, was der oder die Weiterzubildende im Jahr geleistet habe. „Es muss eine Portabilität in andere Bundesländer geben; Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.“ Grundsätzlich wichtig sei das Vertrauen des Weiterzubildenden in den Befugten. „Zwischenziel ist jetzt die Verabschiedung der neuen WBO. Mit eLogbuch und Befugung werden wir noch viel zu tun haben“, kündigte Fach an und erklärte, eine Lanze für die im Umbruch befindliche Weiterbildungsabteilung der Landesärztekammer brechen zu wollen: Diese müsse sowohl die Übergangszeit, in der die alte WBO noch gelte, als auch die Umsetzung der neuen Weiterbildungsordnung schultern. Ärztekammerpräsident Pinkowski dankte Fach, Piper und der Abteilung Weiterbildung „für die tolle Riesenarbeit“.

Homöopathie: Zusatzbezeichnung wird abgeschafft

Vor Verabschiedung der gesamten WBO hatte der Beschluss zur Übernahme oder Abschaffung der Zusatzweiterbildung Homöopathie auf der Tagesordnung gestanden. Der Entscheidung waren eine Pro- und Contra-Rede vorausgegangen. Dr. med. Jan Bauer (Marburger Bund Hessen) betonte, sein Antrag ziele nicht darauf ab, die Homöopathie abzuschaffen, sondern fordere lediglich die Nichtaufnahme der Zusatzbezeichnung. Bauer verwies darauf, dass die Ärztekammer gemäß § 27 Heilberufsgesetz Bezeichnungen vergeben könne, wenn wissenschaftliche Erkenntnisse vorlägen. Treffe diese Bedingung nicht mehr zu, seien die Bezeichnungen zu ändern. Die meisten Metaanalysen seien in der Vergangenheit zu dem Schluss gekommen, dass eine Wirksamkeit der Homöopathie über den Placeboeffekt hinaus nicht belegbar sei.

Schon der Deutsche Ärztetag in Erfurt habe diese Diskussion geführt und die Homöopathie in die Musterweiterbildungsordnung übernommen, hielt Dr. med. Brigitte Hentschel-Weiß (Ärztinnen Hessen) dagegen. Man habe keinen Flickenteppich bei der Umsetzung der Weiterbildungsordnung in den Bundesländern gewollt. Ihr sei daher unverständlich, warum Hessen die Zusatzbezeichnung nicht aufnehmen wolle, zumal es sich bei der Homöopathie um die zweithäufigst angewandte Heilmethode weltweit handele. Hentschel-Weiß forderte, die zuwendungsintensive Medizin zu erhalten: „Ich bin für Pluralismus in der Medizin und Therapiefreiheit.“ Dennoch stimmten die Delegierten mit 52 Ja- gegen 25 Nein-Stimmen dafür, die Zusatzbezeichnung Homöopathie nicht in die neue Weiterbildungsordnung zu übernehmen.

Zusatzbezeichnung ambulante Geriatrie aufgenommen

Als weitere hessenspezifische Änderung beschloss die Delegiertenversammlung, die erst im März 2017 beschlossene Zusatzweiterbildung Ambulante Geriatrie unverändert in die neue Weiterbildungsordnung zu übernehmen. Weitere Änderungen betreffen Härtefallregelungen bei Überschreitung der Übergangsfristen bei Weiterbildungen nach bisheriger WBO.

Die Delegierten zeigten sich davon überzeugt, dass die neue Weiterbildungsordnung dazu beitragen werde, die ärztliche Weiterbildung zu verbessern. Das neue Regelwerk bilde die Grundlage, auf der sich künftig Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung zur Fachärztin bzw. zum Facharzt weiterbilden lassen können.

Neue WBO künftig für alle Mitglieder online verfügbar

Einstimmig sprachen sich die Delegierten für eine Änderung der Hauptsatzung der Landesärztekammer und damit für die in § 1 Abs. 3 des Hessischen Heilberufsgesetzes eröffnete Möglichkeit der ausschließlichen Online-Bekanntmachung aus. Als Ausnahme erlaubt es diese Regelung, die neue Weiterbildungsordnung als Sonderausgabe des Hessischen Ärzteblattes ausschließlich in pdf-Form auf der Website der Ärztekammer www.laekh.de einzustellen. Ein Drucksonderheft hätte einen erheblichen Kostenaufwand bedeutet. Die Veröffentlichung des vollen Textes der neuen hessischen WBO 2020 erfolgt nach der Genehmigung seitens des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration.

Krankenwohl statt Kommerzialisierung

In einer Resolution forderte das hessische Ärzteparlament, das Gesundheitswesen endlich wieder an den Bedürfnissen der Patienten auszurichten. Eine seit Jahren unzureichende Personalausstattung führe zu Arbeitsverdichtung für Ärztinnen und Ärzte, Pflegefachkräfte und weitere Gesundheitsberufe. Daraus resultierten nicht nur Überlastung und Demotivation, sondern auch Zeit- und Zuwendungsmangel für die Patienten.

Die Delegierten kritisierten, dass der ökonomische Druck seit Jahren durch die fortdauernde Unterfinanzierung steige. Ausdrücklich forderten sie, dass die Länder ihren Investitionsverpflichtungen bei der stationären Versorgung nachkommen müssten. „Ein indikationsgerechter, sparsamer am Patientenwohl ausgerichteter Umgang mit den Ressourcen ist selbstredend“, heißt es in der Resolution. Das solidarisch finanzierte deutsche Gesundheitswesen dürfe jedoch nicht für Gewinnmaximierung missbraucht werden. Gewinne sollten für bessere Arbeitsbedingungen und Reinvestitionen in die Gesundheitseinrichtungen verwendet werden.

Die Delegiertenversammlung rief dazu auf, Grundleistungen wie ärztliche Gespräche und Beratungen, klinische Untersuchungen und interdisziplinären Austausch in Klinik und Praxis adäquat zu finanzieren. Dazu sei eine grundlegende Überarbeitung des bestehenden Vergütungssystems notwendig. Im jetzigen System bestehe oftmals ein Konflikt zwischen der patientengerechten Therapie einerseits und einer erlösoptimierten Therapie andererseits.

Der Staat dürfe sich nicht seiner Verantwortung für die Daseinsvorsorge entziehen und die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung nicht dem freien Spiel des Marktes überlassen.

Stärkung und Förderung der Gendermedizin

Außerdem machten sich die hessischen Ärztevertreter in einer weiteren Resolution für eine Förderung der Gendermedizin stark. Ihre Ergebnisse sollen sowohl in die Fort- und Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten als auch Medizinischen Fachangestellten (MFA) sowie in die Öffentlichkeitsarbeit einbezogen werden. Begründet wurde die Entscheidung mit einer Verbesserung der Gesundheitsversorgung von Männern und Frauen gleichermaßen. So sollen nach bisherigen Forschungsergebnissen beide Geschlechter davon profitieren, wenn die Geschlechterbesonderheiten bei Krankheitssymptomen und Medikamentenwirkung stärker berücksichtigt und auf passende Präventions- und Therapiemaßnahmen abgestimmt werden.

Haushalt 2020

Jahresfehlbetrag und künftige Abschmelzung der Betriebsrücklage

„Während in den Vorjahren 2016 bis 2018 trotz geplanter Jahresfehlbeiträge Überschüsse erzielt werden konnten, werden solche Überraschungen ab dem aktuellen Jahr 2019 ausbleiben.“ Mit diesen Worten stimmte der Vorsitzende des Finanzausschusses Armin Beck (Die Hausärzte) gleich zu Beginn seiner Präsentation des Haushaltsplans 2020 die Delegierten auf bevorstehende Veränderungen ein, da in den kommenden fünf bis sechs Jahren eine Abschmelzung der Rücklagen durch geplante Verluste bevorstehe.

Beck stellte dar, dass die Ausgabenseiteseite die Einnahmeseite deutlich übersteige, sodass für das Jahr 2019 ein deutlicher Jahresfehlbetrag von TEUR 3.814 und für das kommende Jahr ein Fehlbetrag von TEUR 3.253 geplant seien. Diese Entwicklung lasse sich nicht zuletzt auf die stetige Erhöhung der Aufwandsentschädigungen und Personalkosten über die vergangenen zehn Jahre zurückführen.

Ein wichtiger Kostenfaktor sei hierbei der Bereich Weiterbildung, der die Umsetzung der neuen WBO, das erhöhte Prüfungsaufkommen sowie die geplante Durchführung von Fachsprachenprüfungen zu stemmen habe. Zugleich betonte Beck, dass durch Fachsprachenprüfungen verursachte Mehrkosten durch Gebühren gegenfinanziert würden.

In der anschließenden Fragerunde der Delegierten an den Referenten sowie an den Kaufmännischen Geschäftsführer der LÄKH Hans-Peter Hauck erläuterte der Letztere die Zusammenhänge zwischen den geplanten negativen Jahresergebnissen und den positiven operativen Cashflows. Diese hätten unterschiedliche Auswirkungen auf die Rücklagen- bzw. Liquiditätsentwicklung in den nächsten fünf Jahren.

Mit 67 Ja-Stimmen und fünf Enthaltungen wurde der Haushaltsplan schließlich einstimmig beschlossen. Anschließend stimmten die Delegierten über den Antrag des Vorsitzenden des Ausschusses Hilfsfonds Dr. med. Jürgen Glatzel (Liste Älterer Ärzte) ab, die Hilfsfonds-Richtsätze des Jahres 2019 für das Jahr 2020 zu übernehmen. Bei nur einer Gegenstimme wurde der Antrag mit sehr großer Mehrheit angenommen, sodass die Unterstützung für Ehepaare, Alleinstehende und Halbwaisen auch im kommenden Jahr unverändert weiterbesteht.

Vorsitzende der Prüfungsausschüsse im Weiterbildungswesen und Stellvertreter nachgewählt

Zur Unterstützung der Durchführung der ärztlichen Facharztprüfungen schlug das Präsidium fünf Kandidaten für die Nachwahl zur/zum (Stellvertretenden) Vorsitzenden der Prüfungs- und Widerspruchsausschüsse – in Ergänzung zu den am 1. Juni 2019 berufenen Vorsitzenden – vor. Nach einer angeregten Diskussion über die Frage, warum die Kandidatenliste keine Kandidatinnen aufweise, wurde die Liste schließlich – bei etlichen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen – mehrheitlich beschlossen.

Sachstandsbericht zum neuen Kammersitz

Im Schlussvortrag des ereignisreichen Tages ließ Präsidiumsmitglied und Sprecher der Projektgruppe „Neubau“ Dr. med. Lars Bodammer (Marburger Bund Hessen) mit einem Bericht zum Stand des neuen Kammergebäudes in der Hanauer Landstraße 152, Frankfurt, die Entstehung des Gebäudes Revue passieren: Mit einer Fotopräsentation erinnerte Bodammer die Delegierten an zentrale Stationen wie Grundsteinlegung (Dezember 2017), Richtfest (Juni 2018), die weniger als ein Jahr später erfolgte Gebäudeübergabe (April 2019), den finalen Umzug in die neuen Räumlichkeiten (Juni 2019), die Einweihungsfeier für die Mitarbeiter am zweiten Arbeitstag danach sowie an die offizielle Einweihungsfeier im selben Monat. Während einige Bereiche wie das Raumklima in Büros und Konferenzräumen erfahrungsgemäß noch einer sechs- bis zwölfmonatigen Frist zur Nachjustierung bedürften, stünden andere Bereiche (Fertigstellung der Außenanlagen, Möblierung der Terrasse im Erdgeschoss) kurz vor der Finalisierung.

Bei der von Besuchern mitunter als verwirrend monierten Parkplatzsituation in Parkhaus und Tiefgarage werde die in Auftrag gegebene Beschilderung inklusive Leitsystem schon bald Abhilfe schaffen, berichtete Bodammer weiter. Auch nannte er zentrale Eckdaten: Tagtäglich würden im Kammergebäude ca. 150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein- und ausgehen, das Gebäude biete eine Gesamtfläche von 5.750 Quadratmetern über sechs Geschosse: darunter fünf Veranstaltungsräume und ein großer Prüfungsbereich für das Weiterbildungswesen, um kürzere Wege und eine Entzerrung der Abläufe zu ermöglichen. Zusätzlich verfüge das Gebäude über einheitliche, leicht zu bedienende Medienausstattung, die die Organisation und Durchführung von Besprechungen maßgeblich erleichtere.