Verbot von Tiermehl

Pressemitteilung

Die Ärztekammer fordert: Herstellung und Handel von Tiermehl müssen generell verboten werden

"Mit halbherzigen Maßnahmen lässt sich BSE nicht bekämpfen", erklärt der Präsident der hessischen Landesärztekammer, Dr. Alfred Möhrle. Er fordert daher nachdrücklich ein generelles Herstellungs- und Handelsverbot von Tiermehl. Das am 2. Dezember vergangenen Jahres in Kraft getretene Eil-Gesetz zur Verfütterung von Tiermehl verhindere die Produktion nicht dauerhaft. Schon jetzt werde eine Aufhebung des Verbots ab Mitte des Jahres diskutiert, beklagt der Kammerpräsident. "Dabei ist die Gefahr der BSE-Übertragung noch längst nicht gebannt".

Angesichts der gerade begonnenen, umfangreichen Vernichtung von Rinderbeständen in der EU sei höchste Vorsicht geboten: "Ist das Tiermehl erst einmal hergestellt, sind Kontrollen der Verbreitungswege kaum mehr möglich." Möhrle ist davon überzeugt, dass die Forderung der Ärztekammer mittelfristig durch den zusätzlichen Bau von Verbrennungsvorrichtungen für verendete Tiere und Schlachtabfälle zu realisieren ist: "Dafür muss das Geld einfach da sein". Außerdem werde über das Herstellungs- und Handelsverbot auch das Problem der BSE-Übertragung durch tierische Fette gelöst: "Sie können gar nicht mehr in die Nahrungsmittelkette gelangen."

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