Straftatbestand der Korruption im Gesundheitswesen ist überzogen und realitätsfern

Pressemitteilung

Hess. Ärztekammerpräsident: Die überwiegende Zahl der Ärzte arbeitet völlig korrekt/Schwarze Schafe werden von der ärztlichen Selbstverwaltung unnachgiebig verfolgt

"Selbstverständlich ist jeder korrupte Arzt einer zu viel. Dass es nach den Vorstellungen von Bundesjustizminister Heiko Maas künftig einen Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen geben soll, ist jedoch überzogen und realitätsfern," erklärt der hessische Ärztekammerpräsident Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach unter Bezug auf den an die Öffentlichkeit gelangten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen.

"Die überwiegende Zahl der Ärzte und anderen Berufsgruppen im Gesundheitswesen arbeitet völlig korrekt. Um die schwarzen Schafe unter den Kollegen aufzudecken, brauchen wir keine neuen Gesetze, sondern eine konsequente Anwendung der bestehenden Regulierungen", betont von Knoblauch zu Hatzbach: "So verfügt die Landesärztekammer Hessen auf der Grundlage des Heilberufsgesetzes über wirksame Mittel zur Ermittlung und Ahndung ärztlicher Korruption. Wir werden dabei auf der Grundlage der ärztlichen Berufsordnung tätig."

Auch wenn das Strafrecht nicht greife, d. h. kein strafrechtlicher Tatbestand vorliegt, werde die Landesärztekammer Hessen aktiv. Zum Beispiel bei Zuweisungen gegen Entgelt. Zudem verfolgt die Landesärztekammer auch falsche Abrechnungen im Bereich der GOÄ. "Fälle nachgewie-sener Bestechung werden von uns unnachgiebig verfolgt und ziehen berufsrechtliche Konse-quenzen nach sich", so von Knoblauch zu Hatzbach weiter.

Durch Vernetzung und gute Zusammenarbeit von Justiz – zum Beispiel mit der bundesweit bislang einzigen zentralen Einrichtung zur Bekämpfung von Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen (ZBVKG) bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main , ärztlicher Selbstverwaltung und Krankenkassen könne Hessen eine erfolgreiche Bilanz bei der Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen vorweisen.

So wurden der Landesärztekammer Hessen in den vergangenen Jahren rund 150 Fälle gemeldet, bei denen der Verdacht des Verstoßes gegen die §§ 30 ff Berufsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Hessen bestand. "In allen Fällen haben wir Vorermittlungen aufgenommen," berichtet von Knoblauch. Nachdem sich in über 30 Fällen der Korruptionsverdacht erhärtet hatte, führte die Landesärztekammer berufsrechtliche Ermittlungsverfahren gegen die betroffenen hessischen Ärztinnen und Ärzte durch. In der überwiegenden Anzahl dieser Fälle wurden Sanktionen mit Geldauflagen ausgesprochen. "Warum der Bundesjustizminister nun angesichts der Bestechlichkeit Einzelner im Gesundheitswesen die Strafgesetzkeule schwingt, ist unbegreiflich", empört sich von Knoblauch zu Hatzbach.

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