Regress-Verfahren muss dringend reformiert werden

Pressemitteilung

Ärztekammerpräsident begrüßt Neuregelungen im Versorgungsgesetz als positive Zeichen einer Veränderung

Regresse sind eines der Druckmittel, mit dem niedergelassene Vertragsärzte zum Verschreiben möglichst weniger und kostengünstiger Medikamente sowie Heil- und Hilfsmittel gezwungen werden" , prangerte Dr. med.Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, Präsident der Landesärztekammer Hessen, heute in Frankfurt an. Mit diesen Strafzahlungen wälze die Politik das Risiko krankheitsbedingter Kosten bisher auf die Ärzteschaft ab. "Wir begrüßen deshalb ausdrücklich, dass sich in den Eckpunkten des geplanten Versorgungsgesetzes positive Zeichen einer Veränderung finden", sagte von Knoblauch zu Hatzbach. Unter Anderem soll der Grundsatz "Beratung vor Regress" gestärkt werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass für den Prüfzeitraum eines Jahres kein Regress festgesetzt werden kann, wenn im vorangegangenen Jahr keine Beratung stattgefunden hat.

Ärzte befänden sich in einer täglichen Zwickmühle. Auf der einen Seite schulde der Arzt dem Patienten eine Behandlung nach dem anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse, auf der anderen Seite müsse die Behandlung nach den Vorgaben des Sozialgesetzbuches lediglich ausreichend und zweckmäßig sein. Beides lasse sich nicht in Einklang bringen.

"Grundsätzlich stellen mögliche Regresse eine Bedrohung der ärztlichen Entscheidungsfreiheit dar", erklärte von Knoblauch zu Hatzbach. "Wenn über jedem ausgestellten Rezept das Damoklesschwert der Strafzahlung schwebt, orientiert sich die ärztliche Verschreibung nicht mehr in erster Linie am Patientenwohl, sondern ist auf das Vermeiden eines Regresses ausgerichtet". Niedergelassene Ärzte, die ihr Arzneimittelbudget zugunsten ihrer Patienten überschritten, müssten die zusätzlichen Kosten als Strafe aus ihrem eigenen Einkommen zahlen. Damit könne der Regress für den einzelnen Arzt Existenz bedrohend oder gar vernichtend sein. Auf diese Weise werde zudem der Weg für eine stille Rationierung von Leistungen geebnet.

Außerdem halte das Regressrisiko viele junge Ärztinnen und Ärzte davon ab, sich in eigener Praxis niederzulassen. "Wenn die Politik dem wachsenden Ärztemangel entgegen steuern will, muss sie das Verfahren zur Budget- bzw. Richtgrößenprüfung für niedergelassene Ärzte in der derzeitigen Form dringend reformieren", forderte der Ärztekammerpräsident. "Bei den geplanten Neuregelungen im Versorgungsgesetz handelt es sich um einen ersten Schritt in die richtige Richtung." 

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