Landesärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung rufen zur Grippe-Schutzimpfung auf/Regionale Impf-Aufklärungsaktion in Südhessen geplant

Pressemitteilung

Nicht jeder Husten kündigt eine Grippe an. Auch darf ein so genannter "grippaler Infekt", der meist mit weniger schweren Atemwegsinfektionen einhergeht, nicht mit der Influenza (echten Grippe) verwechselt werden.

Doch wenn es draußen kälter wird, wächst die Gefahr, an echter Grippe zu erkranken. Sie ist wegen ihrer hohen Ansteckungsrate, die schnell zu Epidemien führen kann, gefürchtet. Auch in diesem Jahr rufen Landesärztekammer Hessen und Kassenärztliche Vereinigung Hessen deshalb wieder dazu auf, sich im Herbst und Winter gegen die Virusgrippe (Influenza) impfen zu lassen. Die Impfstoffe stehen seit Oktober zur Verfügung: Gerade zur rechten Zeit, denn Oktober, November und auch Dezember gelten als ideale "Impf-Monate".

Anders als die Erkältung ist die Virusgrippe eine schwere, den gesamten Körper betreffende Infektionskrankheit. Sie beginnt plötzlich mit schwerem Krankheitsgefühl: Hohes Fieber, Kopfweh, Gliederschmerzen, Übelkeit und starke Halsschmerzen sind die üblichen Symptome. Die echte Grippe kann jeden treffen; besonders gefährdet sind jedoch Menschen ab 60 Jahren und chronisch Kranke. Bei ihnen kann die Infektion einen schweren Verlauf, oft mit Lungen- und Herzmuskelentzündung, nehmen. Deshalb sind diese Personengruppen vorrangig aufgerufen, sich impfen zu lassen. Der Aufruf richtet sich aber auch an das Medizinische Personal und alle Berufsgruppen mit umfangreichem Publikumsverkehr, da sie sich nicht nur selbst anstecken, sondern die Infektion darüber hinaus auf andere übertragen können.

Um die Bevölkerung auch vor Ort in den hessischen Regionen über die Wichtigkeit der Impfung aufzuklären, werden Ärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung in Zusammenarbeit mit dem Kreis Bergstraße am 8. November in Heppenheim eine Grippeimpf-Aktion durchführen.

Wegen der Veränderung des Grippevirus muss die Impfung jedes Jahr neu durchgeführt werden. Sie ist gut verträglich und wird gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) von den Krankenkassen bezahlt; der Impfschutz tritt innerhalb von 8 bis 10 Tagen nach der Impfung ein. Eine Impfung mit dem aktuellen saisonalen Impfstoff bietet zwar keinen direkten Schutz vor Infektionen durch den Erreger der Vogelgrippe, kann aber Doppelinfektionen mit den aktuell zirkulierenden Influenzaviren verhindern.

Informationen zur Grippe (Influenza): So lautet der Titel des in Zusammenarbeit von Hessischem Sozialministerium, Landesärztekammer Hessen und Landesapothekerkammer Hessen herausgegebenen Flyers, der über die Grippe-Impfung und den Schutz vor einer Ansteckung informiert. Der Flyer kann unter www.sozialminsterium.hessen.de und www.laekh.de heruntergeladen werden.

Kontakt:
Pressestelle der Landesärztekammer Hessen,
Katja Möhrle,
Tel.: 069 97 672-188,
E-Mail: katja.moehrle@laekh.de

Pressestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen,
Silvia Herzinger,
Tel.: 069 79 502-682,
E-Mail: silvia.herzinger@kvhessen.de


Gemeinsame Pressemitteilung von:

  • Landesärztekammer Hessen und
  • Kassenärztliche Vereinigung Hessen

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