Kniefall vor wirtschaftlichen Interessen?

Pressemitteilung

Landesärztekammer enttäuscht über Urteil des Bundesverfassungsgerichts / Hoffnung auf Durchsetzung eines generellen Rauchverbots

Mit Enttäuschung hat die Landesärztekammer Hessen auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts reagiert, wonach die Rauchverbote in zwei Bundesländern verfassungswidrig seien.

"Es ist völlig unverständlich, dass die Klagen einiger Gaststättenbesitzer Vorrang vor dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung haben sollen", kritisierte Dr. med. Ursula Stüwe, Präsidentin der Landesärztekammer Hessen. In dem deutschen Gesundheitswesen fehle das Geld an allen Ecken und Enden. Doch Raucher mit ihren kostenintensiven Folgeerkrankungen dürften das System weiter belasten. Dass der blaue Dunst in Gaststätten nicht nur bei Rauchern sondern auch bei Passivrauchern zu massiven gesundheitlichen Schäden führen könne, sei längst kein medizinisches Geheimnis mehr.

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