In Hessen kein Anstieg der Patientenvorwürfe wegen ärztlicher Behandlungsfehler

Pressemitteilung

"Die Patientensicherheit ist für Ärztinnen und Ärzte oberstes Gebot. Deshalb gelten für die Behandlung von Patienten höchste Standards", betont Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, Präsident der Landesärztekammer Hessen. "Leider passieren auch in der Medizin Fehler. Sie lassen sich nicht pauschal mit sogenanntem "Ärztepfusch" gleichsetzen, dürfen aber auch nicht unter den Teppich gekehrt werden." Aus diesem Grund veröffentlichen Ärztekammern und der Medizinische Dienst der Krankenversicherer regelmäßig Behandlungsfehlerstatistiken. Die Transparenz dient sowohl dem Vertrauensverhältnis zwischen Ärzten und Patienten als auch der künftigen Vermeidung von Fehlern: "Um betroffenen Patienten helfen und Vorbeugemaßnahmen treffen zu können, ist eine gründliche Fehleranalyse notwendig", erklärt von Knoblauch zu Hatzbach.

Wie heute von der Bundesärztekammer dargestellt, müssen Behandlungsfehler allerdings im Vergleich zur Gesamtzahl der rund 18 Millionen Behandlungsfälle in den Krankenhäusern und mehr als 700 Millionen Behandlungsfällen allein im ambulanten Bereich in Deutschland gesehen werden. "Dass sich die Zahl der festgestellten ärztlichen Behandlungsfehler weit unter dem Promillebereich bewegt, machen die heute vorgestellten Zahlen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherer (MDK) ebenso wie die Statistiken der Ärztekammern deutlich," sagt von Knoblauch zu Hatzbach.

Die Gutachter- und Schlichtungsstelle der Landesärztekammer Hessen hat im Jahr 2013 insgesamt 126 Behandlungsfehler von Ärzten in hessischen Kliniken und Praxen offiziell anerkannt. Davon entfielen 53 auf ambulante Behandlungen und 73 auf Behandlungen in Kliniken. (Zum Vergleich: im Jahr 2012 waren es 127 anerkannte Behandlungsfehler gewesen). Im Unterschied zu den MDK-Erhebungen konnte die hessische Gutachter- und Schlichtungsstelle allerdings keinen Anstieg der Anträge wegen vermeintlicher Behandlungsfehler registrieren: Waren im Jahr 2012 insgesamt 983 Anträge eingegangen, belief sich ihre Zahl im Jahr 2013 auf insgesamt 902 Anträge.

Die meisten Fälle der im vergangenen Jahr festgestellten 126 Behandlungsfehler sind in der Chirurgie – insbesondere den Fachgebieten Orthopädie/Unfallchirurgie und Allgemeinchirurgie – zu verzeichnen; gefolgt von Allgemeinmedizin und Innerer Medizin.

"Die wichtigsten Vorteile eines Verfahrens bei der Gutachter- und Schlichtungsstelle liegen für den möglicherweise geschädigten Patienten darin, dass die Verfahren - einschließlich der beauftragten fachlich-wissenschaftlichen Gutachten - kostenlos sind, in der Regel wesentlich kürzer dauern als der Weg vor ordentlichen Gerichten und die Haftpflichtversicherer der Ärzte in aller Regel die Entscheidungen der Gutachter- und Schlichtungsstelle akzeptieren, auf Rechtsmittel dagegen verzichten und entschädigen", fasst von Knoblauch zu Hatzbach zusammen.

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