Hessische Ärzte fordern: Keine Haftung für das Verschreiben von Heilmitteln

Pressemitteilung

Bad Nauheim: In einer Resolution forderte die Delegiertenversammlung der hessischen Ärzteschaft heute die Abschaffung der Richtgrößenprüfung für Heilmittel. Unter diese fallen Krankengymnastik, Ergotherapie, Logopädie und physikalische Therapie.

"Es darf keine Haftung der Ärzte für das Verschreiben von Heilmitteln geben", erklärten die Vertreter der hessischen Ärztinnen und Ärzte. Unmedizinisch, unsozial und unethisch: So wirke sich das Sachleistungsprinzip der Gesetzlichen Krankenversicherung durch die mit Regressdrohungen verknüpften Budgetzwänge auf die ärztliche Berufsausübung aus und untergrabe das Arzt-Patienten-Vertrauensverhältnis.

Die verschreibenden Ärzte - insbesondere die Vertragsärzte - würden durch die indirekt erfolgende Rationierung in eine unlösbare Konfliktsituation gebracht: Denn es komme nicht mehr darauf an, ob eine Behandlung notwendig oder zweckmäßig sei, sondern nur noch auf ihre Wirtschaftlichkeit. Einheitliche Behandlungsstandards im Sozialrecht und im Privatrecht, wie sie von vielen Gesundheitspolitikern vehement gefordert würden, seien nicht möglich.

Völlig unsinnig sei es, Ärzte für Verschreibungen haften zu lassen, bei denen sie keinerlei Einfluss auf Preise haben und sowohl die Indikation als auch die Menge der Anwendungen durch die Heilmittelrichtlinien exakt vorgeben sind.

"Ärzte dürfen nicht durch den Konflikt, der durch Androhung von Regressen bei der Verordnung medizinisch notwendiger Therapien bei gesetzlich Versicherten entsteht, in die Nähe von Korruptionsdelikten gerückt werden", verlangten die Delegierten: "Existenzängste und Unsicherheit von Ärzten bei der Versorgung ihrer Patienten müssen ein Ende haben."

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