Ausreichende Deutschkenntnisse von Ärztinnen und Ärzten sind ein Gebot der Patientensicherheit

Pressemitteilung

Bad Nauheim. Basiskenntnisse der deutschen Sprache reichen für Ärztinnen und Ärzte im klinischen Alltag nicht aus. Daher hat die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen die Hessische Landesregierung am 24. März eindringlich aufgefordert, darauf einzuwirken, dass bei einer Erteilung zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufes nach § 10 der Bundesärzteordnung und zur Erteilung einer Approbation nach §§ 3 oder 14b der Bundesärzteordnung die Regelung zur Vorlage des Nachweises eines anerkannten Sprachinstitutes auf das B2-Niveau (entspr. EUReferenz) geändert wird.

Die Delegierten wiesen daraufhin, dass unzureichende Deutschkenntnisse Ärztinnen und Ärzte bei dem Bemühen, qualitativ hochwertige Arbeit zu leisten, überforderten und zu gefährlichen Missverständnissen zu Lasten der Patienten führen könnten. Dies stelle ein Hindernis für die Integration der betroffenen Kolleginnen und Kollegen, für das kollegiale Miteinander innerhalb der Ärzteschaft aber auch für die Berufsgruppen übergreifende Zusammenarbeit am Patienten dar. Das Ärzteparlament unterstrich, dass auch in Hinblick auf die Patientensicherheit dringender Handlungsbedarf gegeben sei.

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