Ärztekammer fordert Krankenkassen auf: Nennen Sie Ross und Reiter!

Pressemitteilung

Kritik an unseriösem Versuch, Ärzte unter Generalverdacht zu stellen

"Dies vorweg: Korrupte Ärzte fügen dem ärztlichen Berufsstand erheblichen Schaden zu. Jeder Fall von Abrechnungsbetrug ist ein Fall zu viel und muss auf der Grundlage der Berufsordnung von der Ärztekammer verfolgt werden", unterstreicht Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, Präsident der Landesärztekammer Hessen. "Doch die überwiegende Mehrheit der Ärztinnen und Ärzte ist unbescholten und setzt sich trotz schwieriger beruflicher Rahmenbedingungen täglich für ihre Patienten ein. Der unseriöse Versuch, die Ärzteschaft unter Generalverdacht zu stellen, scheint daher darauf angelegt zu sein, das Vertrauensverhältnis zwischen Ärzten und Patienten zu beschädigen."

Wenn der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) nun einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zufolge behaupte, es hätte in den Jahren 2010 und 2011 53.000 Fälle von Abrechnungsbetrug bei Ärzten, Apothekern und Krankenhäusern gegeben, sei dies Teil einer durchsichtigen Kampagne, erklärt von Knoblauch zu Hatzbach. Hätte in diesen 53.000 Fällen tatsächlich Abrechnungsbetrug vorgelegen, wären die gesetzlichen Krankenkassen nämlich verpflichtet gewesen, entsprechende Strafanzeigen zu stellen. Dies sei jedoch offensichtlich nicht geschehen, wie sich an der Statistik des Bundeskriminalamtes ablesen lasse, die bundesweit unter 3.000 solcher Fälle für 2010 und 2011 verzeichnet.

"Außerdem: nicht jeder Fall von nicht korrekter Abrechnung ist ein Betrug. Hierzu bedarf es eines Vorsatzes", erklärt der Ärztekammerpräsident. Die Frage, wie viele der 53.000 Fälle nicht unter die Strafbarkeit des Strafgesetzbuches (StGB) fallen, beantworte der GKV-Spitzenverband allerdings nicht. "Da die gesetzlichen Krankenkassen wissen, dass es ein Standesrecht gibt und die Ärztekammern Verstöße gegen das ärztliche Berufsrecht ahnden, hätten sie die Möglichkeit gehabt, in den genannten Fällen die Kammern einzuschalten", erklärt von Knoblauch zu Hatzbach. In Hessen seien der Landesärztekammer (33.069 Mitglieder, Stand: 21.01.2013) in den zurückliegenden fünf Jahren aber nur zwei Fälle von den Kassen genannt worden. Und dies ohne die Lieferung von Beweismaterial, so dass eine Verfolgung durch die Ärztekammer scheitern musste.

"Anders als die Kampagne des GKV-Spitzenverbandes und der Ruf nach einer gesetzlichen Regelung zur Bekämpfung ärztlicher Korruption glauben machen möchten, verfügen die Ärztekammern auf der Grundlage des Heilberufsgesetzes über wirksame Mittel zur Ermittlung und Ahndung ärztlicher Korruption", macht von Knoblauch zu Hatzbach deutlich. In Zweifelsfällen kann eine Amtshilfe der staatlichen Regelermittlung unterstützen. "Voraussetzung dafür ist allerdings, dass wir Ross und Reiter genannt bekommen".

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