Lebenserhaltende Maßnahmen

Pressemitteilung

Presse-Einladung zu der nicht öffentlichen Fortbildungsveranstaltung "Die aktuelle Entscheidung zur Einstellung lebenserhaltender Maßnahmen - Praktische Konsequenzen für den klinischen Alltag" am Montag, dem 14. Juli, 16.00 s.t. - 19:00 Uhr im Markus-Krankenhaus, Aula, Wilhelm-Epstein-Str. 2, 60431 Frankfurt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im März 2003 entschieden, dass Patientenverfügungen, in denen ein Patient lebenserhaltende Maßnahmen ablehnt, zu respektieren sind. Allerdings verlangt der BGH, dass zuvor die Zustimmung eines Gerichts eingeholt werden muss. Während mit dieser Entscheidung einerseits die seit Jahren bestehende Rechtsunsicherheit in Hinblick auf das formale Vorgehen beendet ist, werden auf der anderen Seite neue Fragen aufgeworfen, die sowohl die rechtlichen Folgen als auch die Konsequenzen für die klinische Praxis betreffen. Etwa:

  • Was bedeutet es, dass die Krankheit des Patienten bereits einen "irreversiblen tödlichen Verlauf genommen haben muß?
  • Schränkt die Entscheidung die Reichweite von Patientenverfügungen ein?
  • Welche Konsequenzen ergeben sich aus dem Beschluß des BGH für Ärztinnen, Patienten und Angehörige? Ist darin ein hilfreicher Fortschritt oder ein hinderlicher Rückschritt zu sehen?

Nach dem einführenden Vortrag von Richterin Dr. jur. Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin des XII. Zivilsenats, Bundesgerichtshof Kassel, zur Einstellung der künstlichen Ernährung und der Bedeutung von Patientenverfügungen soll der Beschluss des Bundesgerichtshofes im Rahmen der Veranstaltung kommentiert und kritisch diskutiert werden: aus juristischer, medizinischer und ethischer Sicht ( siehe Programm ).

Um 16:00 Uhr werden Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach und Dr. theol. Kurt W. Schmidt vom Zentrum für Ethik in der Medizin, Frankfurt, die Gäste der Veranstaltung begrüßen.

Veranstalter:  ZEM - Zentrum für Ethik in der Medizin am Markus Krankenhaus - in Zusammenarbeit mit der Landesärztekammer Hessen