Krebsmeldung aus dem Praxissystem

Pressemitteilung

Start des Fördervorhabens "Anschluss des ambulanten Sektors an das Hessische Krebsregister"

Frankfurt/Main, 4. September 2023 – Um die Krebsmeldung zu vereinfachen, haben die Landesärztekammer Hessen und das Hessische Krebsregister am 7. August das Fördervorhaben „Anschluss des ambulanten Sektors“ gestartet: Softwarehersteller erhalten vom Land Hessen finanzielle Förderungen, damit sie neue Erfassungsformulare und eine oBDS-Schnittstelle für die Krebsmeldung in ihrem Praxissystem bereitstellen. Darüber können Praxen schneller ihrer gesetzlichen Meldepflicht an das Krebsregister nachkommen. Softwarehersteller von Praxissystemen sollten jetzt einen Projektantrag stellen.

Meldetätigkeit für hessische Praxen vereinfachen
Hessische Ärztinnen und Ärzte, die Menschen mit Krebs behandeln, sind verpflichtet, Daten über die Erkrankung an das Krebsregister zu melden. Das schließt auch Einrichtungen der ambulanten Versorgung ein. Zwar steht hessischen Praxen dafür ein kostenloses Meldeportal zur Verfügung. Doch die einzelne und mehrfache Erfassung vieler Behandlungsdaten darüber ist aufwendig. Um die Meldetätigkeit zu vereinfachen und verbesserte digitale Meldewege für Praxen zu schaffen, haben die Landesärztekammer Hessen und das Hessische Krebsregister nun das Fördervorhaben „Anschluss des ambulanten Sektors“ gestartet, das über das Land Hessen finanziell gefördert wird. „Der Nutzen des Krebsregisters ist unbestritten. Doch angesichts der immer größer werdenden Bürokratie müssen wir in den hessischen Praxen für Entlastung sorgen. Deshalb ist es dringend erforderlich, die Möglichkeiten der Digitalisierung besser auszuschöpfen. Wir brauchen einen zeitsparenden Weg, Krebs zu melden. Dafür das Praxissystem zu nutzen, das in Praxen täglich zum Einsatz kommt, ist in wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht sinnvoll“, sagt der Präsident der Landesärztekammer Hessen, Dr. med. Edgar Pinkowski.

Finanzielle Förderung für Softwarehersteller von Praxissystemen
Das Fördervorhaben sieht vor, dass Softwarehersteller finanzielle Förderungen erhalten, damit sie neue Erfassungsformulare und eine sogenannte oBDS-Schnittstelle in ihrem Praxissystem einrichten. Bereits im System vorliegende Informationen, wie z. B. Personen- und Versicherungsdaten oder ICD-10-Codes, werden dabei zielgerichtet nutzbar gemacht, um so Praxisteams an die Krebsmeldung zu erinnern und ihnen die mehrfache Dateneingabe zu ersparen. Über die Formulare erfassen Praxisteams Krebsdaten nach dem bundeseinheitlichen onkologischen Basisdatensatz (oBDS). Anschließend generieren sie ein Meldungspaket und übermitteln dieses an das Krebsregister. „Unser Ziel ist es, dass die Krebsmeldung Teil der Praxisroutine wird. Denn wie die Abrechnung mit der Kassenärztlichen Vereinigung erfolgt die Dateneingabe zentral im eigenen Praxissystem. Wir bauen somit auf bewährte Prozesse im Praxisbetrieb auf, um die Akzeptanz für die quartalsweise Krebsmeldung weiter zu stärken“, sagt der Ärztliche Leiter der Vertrauensstelle des Hessischen Krebsregisters, Dr. med. Gunther Rexroth.

Das Ziel: die flächendeckende Krebsregistrierung
Wesentliches Qualitätskriterium klinisch-epidemiologischer Krebsregister ist ein vollzähliger und vollständiger Datenbestand. Alle Krebsneuerkrankungen in Hessen müssen im Krebsregister mindestens zu 90 % registriert, und alle dazugehörigen Behandlungsinformationen müssen vollständig abgebildet sein. Erst dann sind aussagekräftige Krebsauswertungen und Datenrückmeldungen möglich. „Mit dem Fördervorhaben erhoffen wir uns, den ambulanten Sektor nachhaltig an das Krebsregister anzuschließen, um so wertvolles Behandlungswissen zu erhalten. Nur gemeinsam können die Ziele der flächendeckenden Krebsregistrierung in Hessen und in der Folge auch für ganz Deutschland dauerhaft erreicht werden. Hier müssen alle Beteiligten ihren Beitrag leisten“, sagt der Organisatorische Leiter der Vertrauensstelle des Hessischen Krebsregisters, Martin Rapp.

Weitere Informationen
Für Ärztinnen und Ärzte: www.hessisches-krebsregister.de/anschluss-ambulanter-sektor 
Für Softwarehersteller: www.hessisches-krebsregister.de/softwarehersteller/foerdervorhaben

Über das Hessische Krebsregister 
Das Hessische Krebsregister registriert seit Oktober 2014 klinisch-epidemiologische Daten zu hessischen Krebsfällen und onkologischen Behandlungen. Es bereitet die Daten auf, wertet sie aus und stellt die gewonnenen Erkenntnisse Ärztinnen und Ärzten, der Bevölkerung, der Forschung sowie der Politik zur Verfügung.

Kontakt:
Vertrauensstelle des Hessischen Krebsregisters
Lurgiallee 10
60439 Frankfurt/Main
Fon: 069 5660876-0
E-Mail: info@hessisches-krebsregister.de