Wirtschaftliche Unternehmensziele von Krankenhäusern dürfen nicht über das Patientenwohl gestellt werden

Pressemitteilung

Die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen hat die Krankenhausträger am 5. September dazu aufgefordert, von ihren Ärzten nicht den Abschluss von Bonusverträgen/Zielvereinbarungen zu verlangen, die gegen die ärztliche Berufsethik verstoßen, indem wirtschaftliche Unternehmensziele eines Krankenhauses über das Patientenwohl gestellt werden.

Unter den Bedingungen des DRG-Systems hätten sich die Krankenhäuser in den letzten Jahren von Einrichtungen der Daseinsfürsorge zu Unternehmen oder Krankenhauskonzernen gewandelt. Diese seien wie Industrieunternehmen organisiert und forderten von den Ärzten mehr Fälle pro Arzt und höhere Erlöse pro Bett. Die hessischen Ärztinnen und Ärzte beobachteten diese Entwicklung mit großer Sorge, erklärten die Delegierten.

Nachdrücklich sprach sich das Ärzteparlament gegen alle finanziellen Bonus- oder Malussysteme/Zielvereinbarungen aus, die eine am Patientenwohl orientierte Arzt-Patienten-Beziehung belasten. Die für das Gesundheitssystem Verantwortlichen wurden aufgefordert, die genannten Fehlentwicklungen zu beseitigen und stattdessen geeignete Anreizsysteme zu entwickeln.

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