Minderwertige Brustimplantate: Patientinnen sollen vorsorglich Arzt oder Klinik aufsuchen

Pressemitteilung

In Hessen wurden bisher 70 Fälle gemeldet, in denen Patientinnen Brustimplantate der französischen Firma PIP und der niederländischen Rofil eingesetzt worden sind. Zur Füllung dieser Implantate wurde illegal minderwertiges Industriesilikon verwendet. "Bereits im Jahr 2010 wurden alle implantierenden Ärzte und Einrichtungen in Hessen darauf hingewiesen, diese Implantate nicht mehr zu verwenden", berichtet Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, Präsident der Landesärztekammer Hessen.

Falls aus solchen Implantaten Silikon ins umgebende Gewebe austritt, kann dies die Gesundheit betroffener Patientinnen gefährden. Patientinnen mit PIP- oder Rofil-Implantaten wird deshalb empfohlen, vorsorglich den Arzt oder die Klinik aufzusuchen, in der ihr Implantat eingesetzt wurde. Die gleiche Empfehlung gilt auch für Patientinnen mit Implantaten aus den Jahren 2001 - 2010, wenn sie deren Hersteller nicht mehr erinnern. "Dabei handelt es sich um eine vorbeugende Maßnahme, durch die im Einzelfall nach individueller Risikoabwägung über das weitere Vorgehen bzw. den Zeitpunkt einer Entnahme der Implantate entschieden werden kann", erklärt von Knoblauch zu Hatzbach.

Ärzte und Kliniken sind aufgefordert, mit den betroffenen Frauen Kontakt aufzunehmen, um die entsprechenden Maßnahmen abzuklären. Aktuell macht das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) darauf aufmerksam, dass die Brustimplantate "M-Implants" des Herstellers Rofil Medical mit den Modellbezeichnungen IMGHC-TX, IMGHC-MX, IMGHC-LS nach Aussage der niederländischen Behörde identisch mit den betroffenen PIP-Brustimplantaten sind. Das Hessische Sozialministerium hat in Frage kommende Ärzte und Kliniken gebeten, die Verwendung der oben genannten Brustimplantate beider Hersteller beginnend im Jahr 2001 den zuständigen Regierungspräsidien zu melden.

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