Fortbildungspunkte online: Neuer Service der Landesärztekammer Hessen

Pressemitteilung

Mit ihrem neu eingerichteten Online-Portal bietet die Landesärztekammer Hessen Ärztinnen und Ärzten einen Service, der rund um die Uhr erreichbar ist. Ab sofort können sich Mitglieder der Kammer online auf der Homepage www.laekh.de registrieren und danach ihr elektronisches Fortbildungspunktekonto einsehen.

Gemäß der ärztlichen Berufsordnung in Hessen müssen sich alle Ärztinnen und Ärzte fortbilden. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber Fachärztinnen und Fachärzte in vertragsärztlicher Niederlassung und im Krankenhaus zur Fortbildung verpflichtet. Innerhalb von fünf Jahren sind 250 Fortbildungspunkte nachzuweisen. Das elektronische Fortbildungspunktekonto gibt hessischen Ärztinnen und Ärzten nun die Möglichkeit, im Internet Einblick in den aktuellen Stand ihres Fortbildungspunktekontos zu nehmen.

Dabei handelt es sich zunächst um Daten, die über den elektronischen Informationsverteiler (EIV, nähere Informationen unter www.eiv-fobi.de) der Landesärztekammer Hessen mitgeteilt wurden. Die Punkte der alten Papierbescheinigungen werden schrittweise in das Konto mit eingebunden. Das elektronische Fortbildungspunktekonto ist das erste Angebot des neuen Online-Portals. Weitere Anwendungen aus den Bereichen Meldewesen, Akademie und Beitrag werden folgen.

Termine: Lernerfolgskontrolle zur Fortbildung "VERAHplus, VERAH zur NäpA"

Wenn Sie Ihre Fortbildung mit einer Lernerfolgskontrolle abschließen möchten, bietet Ihnen die Carl-Oelemann-Schule mehrere Termine an verschiedenen Durchführungsorten an.