Forderung nach Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Ärzten und Patienten

Pressemitteilung

Hessische Ärzteschaft verabschiedet Resolution zur Stärkung von Ärzten als Berufsgeheimnisträgern

Einstimmig hat das hessische Ärzteparlament am 24.03.2012 in Bad Nauheim eine "Resolution zur Stärkung des Schutzes des Vertrauensverhältnisses zu Ärzten als Berufsgeheimnisträgern" verabschiedet. Darin begrüßt und unterstützt die Landesärztekammer Hessen ausdrücklich die Bundesratsinitiative des Landes Schleswig-Holstein zu einem Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Berufsgeheimnisträgern im Strafprozessrecht.

"Die Gleichstellung des Schutzes der Berufsgeheimnisträger ist dringend notwendig", erklärten die Ärztevertreter. So untergrabe die derzeitige Ungleichbehandlung von Anwälten und Ärzten das unbedingt schützenswerte Vertrauensverhältnis zwischen Ärzten und Patienten, indem es Ärzte zu Berufsgeheimnisträgern zweiter Klasse degradiere.

Ärzte und Psychotherapeuten sind derzeit "zeugnisverweigerungsberechtigte Berufsgeheimnisträger" und genießen dadurch nur einen relativen Schutz. Dagegen werden Anwälte, Pfarrer und auch Abgeordnete vollständig geschützt. Dass dieser unterschiedliche Schutzumfang die Bedeutung des Vertrauensverhältnisses zwischen Ärzten und deren Patienten missachte, wurde von der Delegiertenversammlung heftig kritisiert.

"Patienten erwarten, dass alles, was der Arzt im Rahmen seiner Berufsausübung über ihren Gesundheitszustand erfahren oder festgestellt hat, der berufsständischen Verschwiegenheitspflicht entsprechend vertraulich behandelt wird und geheim bleibt, und nicht zur Kenntnis Unbefugter – auch nicht der staatlichen Strafverfolgungsbehörden – gelangt", heißt es in der Resolution wörtlich. "Nur so kann zwischen Ärzten und ihren Patienten jenes Vertrauensverhältnis entstehen und gewährleistet bleiben, das eine der Grundvoraussetzungen ärztlichen Wirkens ist."

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