Erfolg für hessische Initiative: Deutscher Ärztetag fordert gesetzliche Verankerung von Rettungsdienst und Notfallmedizin

Pressemitteilung

Mit großer Mehrheit hat sich der Deutsche Ärztetag in der vergangenen Woche der Forderung hessischer Ärztevertreter nach einer eigenständigen Verankerung des Rettungsdienstes mit der Notfallrettung und dem qualifizierten Krankentransport im Sozialgesetzbuch (SGB) V angeschlossen. Mit rund neun Millionen Einsätzen im Jahr müsse der - bislang in eigenständigen Rettungsdienst-Gesetzen der Bundesländer geregelte - Rettungsdienst endlich mit dem Bundesrecht verzahnt werden, hieß es in Dresden.

Wenn Rettungsdienst und Notfallmedizin im SGB V auch künftig unter dem Bereich "Fahrkosten" bzw. "Versorgung mit Krankentransportleistungen" geführt würden, bedeute dies, "die sich seit Jahren vollzogene Entwicklung der vorklinischen und insbesondere der Notfallmedizin weiterhin sträflich zu ignorieren", kritisierte der 113. Deutsche Ärztetag. Die Delegierten forderten daher, den Rettungsdienst als Teil der Krankenbehandlung nach §27 SGB V anzuerkennen. Der Gesetzlichen Krankenversicherung entstünden dadurch keine Mehrkosten.

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