AIP: Im Juli hatte in Hessen nur eine Minderheit einen neuen Vertrag

Pressemitteilung

Blitzumfrage der Landesärztekammer Hessen zur Situation hessischer Ärzte im Praktikum (AiP)

Vor dem Hintergrund der Abschaffung der AiP - Phase zum 1.Oktober 2004 hat die Landesärztekammer Hessen Ende Juli eine Blitzumfrage unter hessischen AiP durchgeführt. Im Mittelpunkt der Erhebung stand die Frage, ob und in welcher Form den jungen Ärztinnen und Ärzten bereits konkrete Angebote bzw. Verträge für die Weiterbeschäftigung als Assistenten nach Erhalt der Approbation vorliegen.

214 bei der Landesärztekammer Hessen gemeldete Ärzten und Ärztinnen im Praktikum (davon 150 in Krankenhäusern, 42 in ärztlichen Praxen und 22 in sonstigen Einrichtungen tätig) wurden schriftlich zu ihrer aktuellen Situation und insbesondere zu der Reaktion ihrer Arbeitgeber auf die neue Rechtslage befragt.

83 der 107 eingegangenen Antworten (Rücklaufquote von 50,2%) konnten ausgewertet werden . Damit ist die Erhebung als repräsentativ zu bezeichnen.

Ergebnisse der Umfrage: Die Befürchtung, daß Ärztinnen und Ärzten in der AiP-Phase eine Weiterbeschäftigung nach Erhalt der Approbation häufig nur in Teilzeit angeboten werde, hat sich nicht bestätigt. Allerdings ergab die Umfrage, daß lediglich 14 (16,9 %) der Befragten bereits einen neuen Vertrag abgeschlossen hatten - 13 davon mit ihrem bisherigen Arbeitgeber.

Bis Anfang August, d. h. zwei Monate vor Abschaffung der AiP-Phase, hatten nur rund 70 % der betroffenen hessischen Ärztinnen und Ärzte im AiP ein - meist mündliches - Angebot ihres Arbeitgebers zur Weiterbeschäftigung als Assistenzärztin bzw. Assistenzarzt nach Vorlage der Approbation erhalten. Von den 67 AiP im Krankenhaus war bereits 54 (80,6 %), von den 15 AiP bei niedergelassenen Ärzten aber nur 5 (33,3 %) die Weiterbeschäftigung zugesagt worden. Die überwiegende Zahl (51 = 86,4 %) der angebotenen Stellen waren befristet - häufig bis zum Ende der ursprünglichen AiP-Phase, vereinzelt auch bis zum Ende der Facharzt- weiterbildung. Unbefristete Vollzeitstellen wurden nur einer Ärztin und vier Ärzten in Aussicht gestellt (drei von ihnen bei niedergelassenen Ärzten), ein Teilzeitangebot erhielten drei Ärztinnen.

Für zwei Drittel der AiP bei niedergelassenen Ärzten zeichneten sich erwartungsgemäß Probleme mit der Weiterbeschäftigung ab, da hier keine dem Krankenhaus vergleichbare Regelung zur Finanzierung der Mehrkosten für die 'Umwandlung von AiP in Assistenten' existiert.

Die Auswertung der Umfrage im einzelnen: Die Antwortenden waren im Durchschnitt 29 Jahre alt. Nur 12 % waren jünger als 27, aber 33,7 % älter als 30 Jahre. Zwischen beiden Geschlechtern bestehen hinsichtlich dieser Altersverteilung keine wesentlichen Unterschiede. 86,7 % der Befragten besaßen die deutsche Staatsangehörigkeit, 6 % kamen aus anderen Ländern der EU und 7,2 % aus sonstigen Staaten. Den 3. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung hatten 54,2 % in Hessen, 39,8 % in anderen Bundesländern und 6,0 % im Ausland absolviert. 12 Personen, darunter 10 Frauen, hatten die AiP-Phase bereits vor April 2003 begonnen, d. h. diese unterbrochen bzw. in Teilzeit abgeleistet.

Insgesamt 80,7 % der Antwortenden waren als AiP im Krankenhaus (6,0 % Universitätsklinik, 38,6 % Krankenhaus der Maximal-/Schwerpunktversorgung, 28,9 % Krankenhaus der Grund-/Regelversorgung und 7,2 % Fachkrankenhaus) tätig.

Insgesamt 18,1 % arbeiteten bei niedergelassenen Ärzten/Ärztinnen. In Praxen absolvierten bevorzugt Frauen (22,0 % gegenüber 12% der Männer) ihr AiP.

Auf sonstige Einrichtungen entfallen lediglich 1,2 % der Antworten.

Alle im Krankenhaus angestellten Ärztinnen und Ärzten wurden um Angaben zur Trägerschaft des betreffenden Krankenhauses gebeten (65 Antworten). Diese verteilt sich wie folgt:

Land Hessen: 10,8 %
Kommunale Trägerschaft: 60,0 %
Kirchliche Trägerschaft: 7,7 %
Sonstige gemeinnützige Trägerschaft: 4,6 %
Private Trägerschaft: 10,8 %
Trägerschaft nicht bekannt: 6,2 %

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