Ärztekammer warnt vor "zu weitgehender Liberalisierung" der Krankenhauswirtschaft und des Krankenhauswettbewerbs

Pressemitteilung

Bei der Krankenhausförderung muss der Patient weiterhin im Mittelpunkt stehen

Als Schritt in die richtige Richtung, der allerdings einige Fragen offenlasse, bezeichnete Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, Präsident der Landesärztekammer Hessen, den Gesetzentwurf zur "Pauschalierung der Krankenhausförderung". Damit sollen ab 2016 nicht mehr wie bisher einzelne Bau- und Investitionsmaßnahmen von Kliniken beantragt und gefördert werden. Vielmehr ist eine jährliche Pauschale vorgesehen. "Grundsätzlich begrüßt die Landesärztekammer die geplante Gesetzesänderung, da sie den Krankenhausträgern einen größeren wirtschaftlich-unternehmerischen Spielraum bei Investitionen ermöglicht", so von Knoblauch zu Hatzbach. "Allerdings darf die vorgesehene Änderung nicht dazu führen, dass das Land sich aus seiner Verantwortung für eine bedarfsgerechte und flächendeckende Krankenhausfinanzierung zu weit zurückzieht."

Von Knoblauch zu Hatzbach gab zu bedenken, dass viele hessische Krankenhäuser bereits seit Jahren rote Zahlen schrieben: "Ein Missstand, der mit Arbeitsverdichtung bei Ärztinnen und Ärzten sowie Einsparungen vor allem bei dem Pflegepersonal verbunden war und damit auch auf dem Rücken der Patienten ausgetragen worden ist." Der Ärztekammerpräsident warnte daher vor einer "zu weitgehenden Liberalisierung" der Krankenhauswirtschaft und des Krankenhauswettbewerbs: "Wenn das Land Hessen mittel- und langfristig auf planerische Einflussmöglichkeiten verzichtet, könnte die flächendeckende und qualitativ hochwertige stationäre Versorgung der Bevölkerung gefährdet werden. Wir fordern, dass bei der Krankenhausförderung der Patient auch weiterhin im Mittelpunkt stehen muss."

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