Zahl ärztlicher Behandlungsfehler in Hessen geht 2022 erneut auf Tiefstand zurück

Pressemitteilung

Gutachter- und Schlichtungsstelle der Landesärztekammer Hessen erkennt 93 Behandlungsfehler im Jahr 2022 an

Im Jahr 2022 wurden bei der Gutachter- und Schlichtungsstelle der Landesärztekammer Hessen 721 Anträge wegen vermuteter Behandlungsfehler gestellt, im Vergleich zu 804 im Vorjahr. 2020 hatte der Wert bei 858 Anträgen gelegen. Bei der Überprüfung wurden im Jahr 2022 in 93 von 423 abschließend geprüften Verdachtsfällen Behandlungsfehler bestätigt, im Vergleich zu 128 im Vorjahr. Die Zahl der Behandlungsfehler ist damit wieder auf den Wert von 2020 gesunken, dem niedrigsten Stand seit 2009. Die meisten Vorwürfe betrafen Orthopädie/Unfallchirurgie (141), Innere Medizin (39), Frauenheilkunde (28), Allgemeinchirurgie (26), Urologie (19) und Kardiologie (18).

„Natürlich ist jeder Behandlungsfehler einer zu viel“, erklärt Landesärztekammerpräsident Dr. Edgar Pinkowski. „Dennoch ist an den  im Vergleich zum Vorjahr generell gesunkenen und in einigen Fachgebieten sogar deutlich gesunkenen Fallzahlen eine hohe Qualität in Klinik und Praxis abzulesen.“ Patientensicherheit hat oberste Priorität für Ärztinnen und Ärzte und es gibt viele Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Fehlerprävention, die von der Ärzteschaft entwickelt und implementiert wurden.“ Eklatante Fehler konnte die Gutachter- und Schlichtungsstelle nur selten feststellen. „Bei den vermeidbaren Fehlern handelt es sich zumeist um der hohen Arbeitsbelastung in Klinik und Praxis geschuldete Unaufmerksamkeiten“, so Pinkowski. „Die Gutachten und Kommissionsentscheidungen dienen auch dem Zweck, den behandelnden Ärzten über den Einzelfall hinaus Fehlerquellen aufzuzeigen.“

Die Gutachter- und Schlichtungsstelle, die organisatorisch bei der Landesärztekammer angesiedelt ist, wird von Juristen und ehemaligen Vorsitzenden Richtern geleitet. Sie überprüft ärztliche Behandlungen auf behauptete Fehler und das Verfahren ist freiwillig und kostenlos für die Antragsteller. Das Ziel ist es, Streitigkeiten zwischen Patienten und Ärzten zu klären, die durch Vorwürfe eines Behandlungsfehlers entstanden sind.