Vorwurf "Gefälligkeitsgutachten": Ärztekammer verlangt Beweise von der Deutschen Gesellschaft für Schmerztherapie

Pressemitteilung

Delegiertenversammlung verabschiedet Resolution

Mit Empörung hat die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen auf die Behauptung der Deutschen Gesellschaft für Schmerztherapie reagiert, sie habe Ärztinnen und Ärzten in der Vergangenheit mit Gefälligkeitsgutachten zu der Zusatzbezeichnung "Spezielle Schmerztherapie" verholfen. In Bad Nauheim forderten die hessischen Ärztinnen und Ärzte am 24.03. die Verantwortlichen des Deutschen Schmerztages in einer Resolution auf, den Vorwurf "Gefälligkeitsgutachten" bezüglich der Zusatzbezeichnung "Schmerztherapie" umgehend zu konkretisieren.

"Es ist unerträglich, einen solchen Vorwurf und die Infragestellung der Qualifizierung der "Schmerztherapie" durch die Veranstalter ohne Beweise in der Öffentlichkeit zu äußern", heißt es in der Resolution. Sollten diese Beweise nicht vorgelegt werden, müssten rechtliche Schritte eingeleitet und das Ergebnis der Öffentlichkeit mitgeteilt werden.