Streikverbot: Ärzte und Patienten bleiben auf der Strecke

Pressemitteilung

Landesärztekammer erwägt Vertragsverletzungsverfahren wegen Missachtung europäischen Rechtes

Als Schlag in das Gesicht von Ärzten und Patienten bezeichnete Dr. med. Ursula Stüwe, Präsidentin der Landesärztekammer Hessen, die erzwungene Absage der für heute geplanten Ärztestreiks an kommunalen Krankenhäusern. Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln, in der das Streikverbot ausgesprochen wurde, ebne den Weg einer Rückkehr zu frühkapitalistischen Zuständen.

„Die Landesärztekammer Hessen erklärt sich solidarisch mit den Aktionen, die Ärztinnen und Ärzte zur Wahrung ihrer Interessen durchführen", erklärte Stüwe. Sie rief die Träger der Kliniken und den Gesetzgeber auf, für humane Arbeitsbedingungen und Arbeitszeiten sowie eine angemessene Vergütung der Leistungen zu sorgen, anstelle die Proteste der Ärzte zu torpedieren.

„Nehmen Sie endlich zur Kenntnis, dass die unerträglichen Rahmenbedingungen nicht nur die Ärztinnen und Ärzte an hessischen Klinken gesundheitlich beeinträchtigen, sondern auch ganz massiv die Gesundheit von Patienten gefährden", forderte die Ärztekammerpräsidentin und wies auf eine aktuelle Studie der Kammer hin, nach der die wöchentliche Arbeitszeit hessischer Krankenhausärzte bei durchschnittlich nahezu 70 Stunden Wochenarbeitszeit im Krankenhaus einschließlich der Bereitschaftsdienste liegt. Hinzu kommen nicht dokumentierte und nicht bezahlte Überstunden. „Das ist ein Skandal, denn jeder weiß, dass übermüdete Ärztinnen und Ärzte häufiger Fehler machen als ausgeruhte Kollegen", empörte sich Stüwe. Außerdem werde nur ein geringer Teil der Mehrarbeit offiziell erfasst und vergütet.

„Wenn Ärzte auf die Straße gehen, dann streiken sie auch für ihre Patienten, denn deren Versorgung bleibt bei dem ökonomischen Druck, der auf das Gesundheitswesen ausgeübt wird, auf der Strecke," sagte Stüwe. "Nach Auffassung der Landesärztekammer Hessen ist die seit 1993 überfällige Umsetzung der europäischen Arbeitszeitrichtlinie Grund für die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland. Auf Druck der Kostenträger wurde das deutsche Arbeitszeitgesetz nicht so verändert, wie es die europäische Arbeitszeitrichtlinie vorschreibt. Jetzt reicht es!"