Presse-Einladung: Gesundheitspolitik im Dialog

Pressemitteilung

Landesärztekammer Hessen diskutiert mit Vertretern der hessischen Fraktionen und Journalisten über aktuelle gesundheitspolitische Themen

Wir laden Sie herzlich zum Pressegespräch mit den gesundheitspolitischen Sprechern aller hessischen Fraktionen ein: Dr. med. Ralf-Norbert Bartelt (CDU), Marcus Bocklet (Bündnis 90 / Die Grünen), Dr. med. Thomas Spies (SPD), Florian Rentsch (FDP) und Marjana Schott (Die Linke).

Am Mittwoch, 17. September 2014
von 10 bis 12 Uhr

in der Bezirksärztekammer in Wiesbaden
Wilhelmstraße 60, 65183 Wiesbaden

Unsere Themen sind:

EU-Normierung
Brust, Nase, Hüfte uvm. – der europäische Einheitspatient naht. Ohne die notwendigen technischen und berufsethischen Fähigkeiten sollen nach der geplanten EU-Normungsverordnung offensichtlich künftig Ingenieure und Kaufleute festlegen, wie Ärztinnen und Ärzte bestimmte Gesundheitsdienstleistungen auszuführen haben. Was will und kann die hessische Politik tun, um dies zu verhindern?

"Hessischer Pakt zur Sicherstellung des gesundheitlichen Versorgung"
Auf der Grundlage einer stärkeren "Kooperation aller Akteure vor Ort" soll der Pakt Antworten auf die Herausforderungen des demografischen Wandels geben. Sieht die im Koalitionsvertrag geplante "nachhaltige Förderung der ambulanten Versorgung" auch weiterhin die in Deutschland garantierte Patientenbehandlung nach Facharztstandard vor?

Stärkere Verzahnung von ambulantem und stationärem Bereich
Immer wieder gefordert: die "sektorübergreifende Versorgung". Wie aber sieht die praktische Umsetzung vor allem in ländlichen bzw. strukturschwachen Gebieten aus? Und welche Rolle spielt der ärztliche Sachverstand in den Gesundheitskonferenzen, die laut Koalitionsvertrag zu regionalen sektorübergreifenden Versorgungskonferenzen entwickelt werden sollen?

Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKG)
Könnte ein Fall Mollath auch in Hessen einmal Wirklichkeit werden? Nach dem Hessischen Freiheitsentziehungsgesetz von 1952 ist die Zwangseinweisung einer Person nur bei Selbst- oder Fremdgefährdung gestattet, wenn also "eine erhebliche Gefahr für ihre Mitmenschen droht und diese nicht anders abgewendet werden kann", oder wenn eine erhebliche "Gefahr für sich selbst" besteht. Das Bayerische Unterbringungsgesetz lässt die Zwangseinweisung hingegen auch dann zu, wenn im "erheblichen Maß die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährdet" ist. Was sieht das hessische Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKG) vor?

Bitte berücksichtigen Sie, dass es sich hierbei nicht um eine öffentliche Veranstaltung, sondern um eine Presse-Einladung handelt.