Patientenrechnung bei pauschaler Flatrate-Vergütung von Ärzten unmöglich

Pressemitteilung

Landesärztekammer fordert Kostenerstattung als Voraussetzung für sinnvolle Lösung

Als kurios kritisiert Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, Präsident der Landesärztekammer Hessen, die Überlegung, unter den gegenwärtigen Abrechnungsbedingungen im neuen Patientenrechtegesetz festzulegen, dass Vertragsärzte künftig automatisch eine Quittung über ihre Leistungen schreiben sollen. "Grundsätzlich ist die Idee, mit Hilfe von Patientenrechnungen für mehr Transparenz im Gesundheitswesen zu sorgen, zwar gut. Doch im derzeitigen System lässt sie sich nicht verwirklichen", macht von Knoblauch deutlich. "Sinn einer Rechnung ist die Darstellung einzelner Leistungen. Eine solche ist bei der pauschalen Flatrate-Vergütung ärztlicher Leistungen aber unmöglich. Pauschalen, die die Behandlungen eines ganzen Quartals vergüten, lassen sich nicht auf einzelne Arztkontakte herunter brechen."

"Über die Motive, die Politiker zu diesem Einfall bewogen haben, kann man nur spekulieren", so von Knoblauch weiter. "Entweder - und das ist eher unwahrscheinlich - soll über die Rechnungsstellung auf Dauer eine bessere, ehrlichere Honorierung erreicht werden. Oder man will mit der Quittung offenbaren, dass die ärztliche Honorierung zu hoch ist. In diesem Fall hätten die Forderungssteller keine Ahnung von ärztlicher Tätigkeit und vertragsärztlicher Vergütung!"

Daran, dass Ärztinnen und Ärzte Patientenrechnungen zur Verbesserung der Transparenz prinzipiell positiv gegenüberstehen, lässt der Ärztekammerpräsident allerdings keinen Zweifel. Patientenrechnungen oder -quittungen machten jedoch nur im Zusammenhang mit Kostenerstattung einen Sinn. "Hieran sollte man die Redlichkeit der politischen Forderungen messen", erklärte von Knoblauch.