LÄKH und LPPKJP: Gemeinsame Resolution zur Vergütung psychiatrischer Praxen

Pressemitteilung

Gemeinsame Pressemitteilung

Das Präsidium der Landesärztekammer Hessen (LÄKH) und die Delegiertenversammlung der Landeskammer für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Hessen (LPPKJP Hessen) haben auf Vorschlag des Gemeinsamen Beirates der beiden Kammern eine Resolution zur Vergütung psychiatrischer Praxen verabschiedet.


Gemeinsame Resolution

Die Vergütung psychiatrischer Praxis seit 1.1.2009 ist unzureichend und muss dringend verbessert werden, damit der Versorgungsauftrag erfüllt werden kann!

Die Landesärztekammer Hessen (LÄKH) und die Landeskammer für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Hessen (LPPKJP Hessen) nehmen mit Besorgnis zur Kenntnis, dass die seit 01.01.2009 geltenden Regelleistungsvolumina für psychiatrisch tätige Ärzte zu gering bemessen sind und die Schließung psychiatrischer Praxen zur Folge haben können! Eine adäquate Versorgung der zunehmenden Zahl psychisch kranker Menschen erfordert die Kooperation verschiedener Berufsgruppen (psychiatrisch und psychotherapeutisch tätige Ärztinnen und Ärzte, Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten), die nur gemeinsam ein angemessen differenziertes Angebot von psychotherapeutischen und psychiatrischen Leistungen zur Verfügung stellen können. Die Versorgung seelisch kranker Menschen benötigt unterschiedliche, am jeweiligen Krankheitsbild orientierte Behandlungsformen.
Zur Behandlung psychischer Erkrankungen muss das gesamte Leistungsspektrum psychiatrischer und psychotherapeutischer Behandlungsmöglichkeiten gleichwertig nebeneinander zur Verfügung stehen, weshalb auch kein Leistungsangebot durch das andere austauschbar ist. Psychiatrische Patienten (Kinder wie Erwachsene) sind oft (noch) nicht psychotherapiefähig und benötigen daher spezielle Behandlungsangebote und flexible Rahmenbedingungen. 
Der gemeinsame Beirat von LÄKH und LPPKJP unterstreicht, dass die genannten Berufsgruppen einen bedeutsamen eigenen Anteil am Versorgungsauftrag erfüllen und daher auch angemessen und gerecht vergütet werden müssen. Die psychiatrische Versorgung darf dabei nicht benachteiligt und gefährdet werden.
Neben psychotherapeutischen Behandlungen sind psychiatrische, psychosomatische und neurologische Behandlungen für die funktionierende, nachhaltige und qualitativ hochwertige Versorgung im Bereich seelischer Gesundheit notwendig.
Wir wehren uns gegen den Versuch diese Berufsgruppen gegeneinander auszuspielen.

Die Landesärztekammer Hessen und die Landeskammer für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Hessen fordern eine Verbesserung der Honorierung psychiatrischer Leistungen. Der Gefährdung der psychiatrischen Versorgung muss umgehend entgegengewirkt werden.


Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, Präsident der LÄKH

Jürgen Hardt, Präsident der LPPKJP


Zusatz:
Beide Kammerpräsidenten erklären, dass die von dem Bewertungsausschuss am 20. April in Aussicht gestellten Veränderungen und die neuen Honorarberechnungen der KV keine substantielle Verbesserung der Honorierung und damit der Situation der psychiatrischen Versorgung zur Folge haben werden.

Weitere Informationen:

Johann Rautschka-Rücker
Geschäftsführer
Landeskammer für psychologische Psychotherapeutinnen
und -therapeuten und Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeutinnen und
-therapeuten Hessen
Gutenbergplatz 1
65187 Wiesbaden
Fon 0611 53168-16
Fax 0611 53168-29
E-Mail: jrautschka-ruecker@ptk-hessen.de

Katja Möhrle, M.A.
Pressereferentin
Leiterin der Abteilung Presse - und Öffentlichkeitsarbeit
der Landesärztekammer Hessen
Im Vogelsgesang 3
60488 Frankfurt
Fon 069 97672-188
Fax 069 97672-224
E-Mail: katja.moehrle@laekh.de