Kostenerstattung ist keine Vorkasse

Pressemitteilung

Hessischer Ärztekammerpräsident fordert neues Abrechnungssystem

"Mit der geplanten Patientenrechnung weist Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler einen Weg auf, um das Gesundheitswesen transparenter und nachvollziehbarer zu machen", hebt Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, Präsident der Landesärztekammer Hessen, hervor. Doch diese Absicht werde in der aktuellen öffentlichen Diskussion durch die Verwendung falscher Begriffe in ihr Gegenteil verkehrt. "Es geht nicht um "Vorkasse", also die Bezahlung einer in Aussicht gestellten, aber noch nicht erhaltenen Leistung, wie etwa bei einem Flugticket oder einer Theaterkarte, sondern um eine Patientenrechnung mit "Kostenerstattung". Wer in diesem Zusammenhang von einer angeblichen Verschlechterung der Versorgung spricht, trägt bewusst zur Verunsicherung der Bürger bei und untergräbt das Vertrauensverhältnis von Ärzten und Patienten", kritisiert von Knoblauch.

Im täglichen Leben sei die Rechnungstellung ein übliches Verfahren. "Ganz gleich, ob man sein Auto in die Werkstatt bringt, oder die Waschmaschine reparieren lässt: Jede Handwerkerleistung ist mit einer Rechnung verbunden, in der alle Leistungen aufgeführt sind. Übertragen auf das Gesundheitswesen bedeutet dies, dass der Patient künftig von seiner Ärztin oder seinem Arzt nach erfolgter Behandlung eine Rechnung erhalten soll. Damit kann er Leistung und Gegenleistung selbst überprüfen", so von Knoblauch weiter: "Überall wird der mündige Patient gefordert. Deshalb ist es nur konsequent, auch bei dem Rechnungsverfahren dieser Forderung zu entsprechen."

Die willkürliche Festsetzung eines Honrorars sei ausgeschlossen, da die Patientenrechnung auf der Grundlage einer Amtlichen Gebührenordnung ausgestellt werden wird. "Bei dem angestrebten Verfahren der Kostenerstattung reicht der Versicherte die Arztrechnung bei seiner Krankenkasse ein, die ihm die Kosten erstattet", erläutert von Knoblauch das Vorgehen. Die Begleichung der Arztrechnung könne direkt erfolgen oder von dem Patienten an die Krankenkasse abgetreten werden, so dass der Versicherte bei hohen Rechnungsbeträgen nicht selbst zahlen müsse. Selbstverständlich müsse das neue Verfahren für Menschen mit niedrigen Einkommen sozial abgefedert sein.

Das gegenwärtige Abrechnungssystem nach Punkten, bei dem erst am Ende eines Quartals die endgültige Bewertung in einer Geldwährung feststeht, mache eine Leistungsabrechnung in Euro und Cent nach jedem Patientenbesuch allerdings unmöglich. "Das Abrechnungssystem muss sich grundlegend ändern", fordert der Ärztekammerpräsident. "Voraussetzung für eine transparente Rechnung ist, dass darin Leistung und Gegenleistung nachvollziehbar gegenübergestellt werden können."