Klares Votum der Delegiertenversammlung: Cannabis nur auf ärztliche Verordnung

Pressemitteilung

Klares Votum der Delegiertenversammlung: Cannabis nur auf ärztliche Verordnung

Bad Nauheim. Cannabinoide mit definierter Wirkstoffmenge THC dürfen nur bei Indikation durch Ärzte verordnet werden: Dafür hat sich die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen am 21. November 2015 in Bad Nauheim ausgesprochen. Die Kosten für diese Medikamente sollen analog zu anderer Verordnungen durch die Krankenkassen getragen werden.

Außerdem diskutierten die Delegierten die Risiken eines Anbaus von Hanfpflanzen zum persönlichen Gebrauch. Die unkalkulierbare Wirkstoffmenge von THC könne zu gesundheitlichen Schäden führen und einem Missbrauch Vorschub leisten.

Ergänzend weist Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, Präsident der Landesärztekammer Hessen, auf die aktuell veröffentlichen Ergebnisse des Frankfurter Drogen-Monitorings hin. Diese zeigen, dass Jugendliche in Frankfurt zwar seltener zu Alkohol, Zigaretten und harten Drogen greifen. Cannabis liegt den Daten zufolge jedoch im Trend und der Konsum ist entsprechend gestiegen. "Deshalb ist es umso wichtiger, über Risiken des nichtmedizinischem Gebrauchs von Cannabis kontinuierlich aufzuklären", betont der hessische Ärztekammerpräsident: "Der Gebrauch birgt psychiatrische Risiken, die klar benannt werden müssen."

Die aktuelle Studienlage zeigt, dass der Konsum insbesondere in der Jugend und Pubertät unter anderem zu deutlichen kognitiven Einschränkungen führt. Betroffen sind vor allem Kurzzeitgedächtnis, Aufmerksamkeit, Reaktionszeiten und die verbale Ausdrucksfähigkeit. Auch ein erhöhtes Risiko an einer Schizophrenie zu erkranken, wird mit Cannabisgebrauch in Verbindung gebracht, ebenso das Auftreten von Psychosen. "Je früher der Beginn des Cannabiskonsums, desto nachhaltiger die negativen Folgen", warnt von Knoblauch zu Hatzbach.