Hessische Ärztekammer lehnt die elektronische Gesundheitskarte in ihrer aktuellen Form ab

Pressemitteilung

Die hessische Ärzteschaft steht der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) kritisch gegenüber. Auf der Delegiertenversammlung der Landesärztekammer am 25.11. wurden Einführung und Umsetzung der Karte in ihrer aktuellen Konzeption einstimmig abgelehnt. Damit schlossen sich die hessischen Delegierten dem Beschluss der Ärztekammer Nordrhein vom 18. November an und appellierten an Bundesärztekammer, Ärztekammern auf Länderebene, Kassenärztliche Vereinigung und Kassenärztliche Vereinigungen die künftige Mitarbeit am Projekt elektronische Gesundheitskarte u.a. von folgenden Bedingungen abhängig zu machen:

  • Bei der weiteren Umsetzung der elektronische Gesundheitskarte (eKG) müssen ärztliche Belange stärker als bisher berücksichtigt werden. Das heißt, dass die eGK nur nach erfolgreichem Ablauf einer Testphase unter den Bedingungen des Praxisalltags eingeführt werden kann.
  • In Krankenhäusern und Kliniken dürfen nur Ärztinnen/ Ärzte und von diesen eingewiesene Mitarbeiter Zugriff auf die Patientenakten haben. Der Zugriff durch Verwaltungspersonal muss ausgeschlossen sein.
  • Die Arzt-Patienten-Beziehung darf sich durch die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) keinesfalls verschlechtern. Dies bedeutet vor allem auch, dass die Vertraulichkeit ärztlicher Dokumentation gewährleistet sein muss. Patientendaten müssen so gesichert sein, dass Krankenkassen, Politik, Versicherungen etc. keinen Einblick erhalten können.
  • Es dürfen keine "Patienten- und Arztprofile" mit Hilfe der eKG erstellt werden.
  • Sowohl in der Planungs- und Testphase als auch nach Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eKG) müssen Kosten und Nutzen analysiert und transparent gemacht werden. Auch ist eine sichere Deckung der direkten und indirekten Kosten sowohl für die ambulante als auch für die stationäre Versorgung zu gewährleisten. Dabei muss eine finanzielle Mehrbelastung der ärztlichen Versorgungsbereiche, die nicht in die Umsetzung der eGK einbezogen sind, ausgeschlossen sein.

Die Delegiertenversammlung unterstrich, dass die elektronische Gesundheitskarte nur im Konsens mit der Ärzteschaft erfolgreich umgesetzt werden könne.