Delegiertenversammlung sieht keine Notwendigkeit für ein Patientenrechtegesetz

Pressemitteilung

Vertreter des hessischen Ärzteparlaments verabschieden Resolution

Die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer sieht keine Notwendigkeit für ein Patientenrechtegesetz in Deutschland: Das haben die Vertreter des hessischen Ärzteparlaments am vergangenen Samstag in einer Resolution erklärt.

Die Rechte der Patienten seien vielfältig durch geltende Gesetze, Rechtsprechung und in der ärztlichen Berufsordnung gesichert. Sie würden allerdings durch ökonomische Begrenzungen, falsche Verteilung von Ressourcen und auch durch Gefährdung des Datenschutzes missachtet.

Es sei zynisch, wenn ein Gesetzgeber Patientenrechte fordere, diese aber seit langer Zeit durch Gesetze gefährde, betonten die Delegierten in der einstimmig verabschiedeten Resolution.