Austrocknung der Privaten schadet auch der GKV

Pressemitteilung

Möhrle warnt vor systemverändernden Eingriffen Berlin

Berlin, 28.10.2005 - Pressemitteilung der Bundesärztekammer – „Das gegliederte System der Krankenversicherung in Deutschland hat sich bewährt. Es gibt keinen Anlass, daran Änderungen vorzunehmen, die zu einer Austrocknung der privaten Krankenversicherung führen würden", erklärte heute Dr. Alfred Möhrle, Vorsitzender des Ausschusses „Gebührenordnung" der Bundesärztekammer. Überlegungen zur Anhebung der Versicherungspflichtgrenze sowie einer Angleichung der Vergütungssysteme von gesetzlicher und privater
Krankenversicherung erteilte Möhrle eine klare Absage. Derartige Maßnahmen würden zwar den Kreis der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kurzfristig erhöhen. Den zusätzlichen Einnahmen stünden aber auch Mehrausgaben gegenüber: „Das ist bestenfalls ein Nullsummenspiel." Mit Sicherheit jedoch würden durch die Zwangsrekrutierung neuer
GKV-Mitglieder zu Lasten der privaten Krankenversicherer auch zusätzliche Einnahmequellen versiegen: „Die Begrenzung des Versichertenkreises der Privaten würde zwangsläufig auf eine Reduzierung der hohen Quersubventionierung des unterfinanzierten Systems der GKV durch privat Krankenversicherte hinauslaufen. Denn diese leisten durch Zahlung höherer Beiträge im Krankenhaus und in der ambulanten Versorgung einen unverzichtbaren Beitrag zur Finanzierung der GKV", sagte Möhrle. Diesen Beitrag durch Anhebung der Versicherungspflichtgrenze
oder durch Angleichung der Vergütungssysteme zu gefährden, heiße zugleich, die Leistungsfähigkeit der GKV weiter einzuschränken und ihre finanzielle Grundlage auszudünnen. „Systemverändernde Eingriffe in dieses austarierte Gleichgewicht haben fatale Folgen", gibt Möhrle allen politisch Verantwortlichen zu bedenken.