Arbeitszeitgesetz und medizinischer Katastrophenschutz

Pressemitteilung

Zwei Themen beherrschten die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen am 10. November

Bad Nauheim: Das Maß ist voll. Die Ausbeutung von angestellten Ärztinnen und Ärzten in Krankenhäusern war eines der zentralen Themen der heutigen Delegiertenversammlung in Bad Nauheim. Der Präsident der Landesärztekammer Hessen, Dr. med. Alfred Möhrle, wies in seinem Lagebericht auf die Umfrage hin, welche die Landesärztekammer Hessen als erste Kammer bundesweit in diesem Sommer zur Ermittlung der Arbeitszeiten und der Arbeitszufriedenheit der Ärztinnen und Ärzte am Krankenhaus durchgeführt hat.

Im Rahmen dieser Umfrage wurden 2000 der insgesamt 10.000 an hessischen Krankenhäusern angestellten Ärztinnen und Ärzte angeschrieben. Der Rücklauf war mit 60% überdurchschnittlich hoch; rund 55% der Fragebögen konnten ausgewertet werden. Noch sind die statistischen Berechnungen nicht ganz abgeschlossen. Allerdings zeigen die schon jetzt vorliegenden Zahlen, dass die Arbeitsbelastung der Ärztinnen und Ärzte über das hinausgeht, was das Arbeitszeitgesetz zulässt. Eine Belastung, unter der vor allem auch die Patienten leiden. Sobald das endgültige Ergebnis vorliegt, wird die Landesärztekammer darüber informieren.

Die Delegierten kritisierten, dass das im Frühjahr veröffentlichte EuGH –Urteil zur Bewertung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes hierzulande allgemein nicht berücksichtigt werde. Ausdrücklich wurde die Entscheidung des Kieler Arbeitsgerichtsurteils begrüßt, nach der Bereitschaftsdienst von Krankenhausärzten nicht mit Ruhezeit gleich zu setzen ist, sondern als Arbeitszeit zu gelten hat. Wörtlich beschloss die Delegiertenversammlung: "Wer als verantwortlicher Arzt Verstöße gegen das Arbeitsgesetz anordnet, zulässt oder duldet, ist nach Überzeugung der Delegierten als Weiterbilder persönlich ungeeignet. Seine Weiterbildungsermächtigung ist zu überprüfen und gegebenenfalls zu entziehen." . Einstimmig forderten sie auch Arbeitgeber und Krankenhausträger dazu auf, das Arbeitszeitgesetz endlich umzusetzen.

Zweites heftig diskutiertes Thema war die unzureichende Situation des medizinischen Katastrophenschutzes in Hessen. Möhrle berichtete, dass er sich in einem Schreiben an Ministerpräsident Roland Koch kritisch mit der katastrophenmedizinschen Vorsorgeplanung auseinandergesetzt und ihn aufgefordert habe, bestehende Defizite im Zuständigkeitsbereich des Hessischen Innenministerium im Zusammenwirken mit dem Hessischen Sozialministerium anzugehen, auch wenn der organisierte Rettungsdienst bislang eine hohe Qualität zeige.

Außerdem wies Möhrle in seiner Rede auf die Fortschritte bei der Fertigstellung des Seminargebäudes in Bad Nauheim hin. Wie vorgesehen habe das Richtfest am 21. September gefeiert werden können.

Um die Arbeit der bei der Kammer angesiedelten Vertrauensstelle nach dem Hessischen Krebsregistergesetz noch effektiver zu gestalten, sei sie personell ausgebaut worden, berichtete Möhrle weiter. Der Kammerpräsident hob in diesem Zusammenhang allerdings hervor, dass dieser Ausbau nur in dem Rahmen der vom Land Hessen bewilligten Finanzmittel erfolgt sei. Möhrle wörtlich: " Für alle sei nochmals klar gesagt, dass wir diese zusätzliche Aufgabe für das Land Hessen nur unter der Voraussetzung übernommen haben, dass der Landesärztekammer hierdurch keine Kosten entstehen." Dies sei die Folge der schlechten Erfahrungen, welche die Kammer in der Vergangenheit mit der Wahrnehmung von Aufgaben für das Land Hessen gemacht habe.