Angriff auf die ärztliche Schweigepflicht

Pressemitteilung

Ärztekammerpräsident kritisiert Beschluss des Bundesverfassungsgerichts

Als völlig unverständlichen Angriff auf die ärztliche Schweigepflicht, hat der Präsident der Landesärztekammer Hessen Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts heute bezeichnet.

Nach dieser höchstrichterlichen Entscheidung dürfen Ermittlungsbehörden bei schweren Straftaten auch weiterhin die Telefongespräche zwischen Ärzten und Patienten abhören. Die Richter wiesen damit die Verfassungsklage mehrerer Ärzte, darunter auch des verstorbenen Bundesärztekammerpräsidenten Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe, und anderer Kläger ab und erlaubten eine 2008 in Kraft getretene Neuregelung der Telefonüberwachung.

"Das Gesetz untergräbt das unbedingt schützenswerte Vertrauensverhältnis zwischen Ärzten und Patienten, indem es Ärzte zu Berufsgeheimnisträgern zweiter Klasse degradiert", kritisierte von Knoblauch zu Hatzbach scharf. "Viele Patienten werden ihrer Ärztin und ihrem Arzt ihre körperlichen oder seelischen Leiden nicht mehr anvertrauen wollen, wenn das Arztgeheimnis derart eingeschränkt wird". Warum dagegen beispielsweise Anwälte diesen Einschränkungen weiterhin nicht unterliegen sollen, sei nicht nachvollziehbar, so der Ärztekammerpräsident.