Angaben zu Lohn und Arbeitsvertrag müssen ausreichen

Pressemitteilung

Hessisches Ärzteparlament fordert bürokratieärmere Gestaltung der Ausführungsbestimmungen zum Mindestlohn

Die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen begrüßt die Einführung des Mindestlohns im Sinne einer angemessenen und fairen Vergütung.

Die mit den Ausführungsbestimmungen einhergehenden Aufzeichnungspflichten zu den täglichen Arbeitszeiten der geringfügig Beschäftigten belasten allerdings Ärztinnen und Ärzte als Arbeitgeber in Kleinbetrieben. Das hessische Ärzteparlament fordert daher den Gesetzgeber auf, den eigenen Bekundungen, Bürokratie abbauen zu wollen, endlich zu entsprechen. Angaben zu Lohn und Arbeitsvertrag müssen ausreichen.