Weiterbildungsregister

2013 etablierte die Landesärztekammer Hessen das Weiterbildungsregister, das möglichst alle Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung (ÄiW) kontinuierlich erfasst und mindestens einmal jährlich aktualisiert wird. Seitdem werden Daten darüber gesammelt, welche Ärztinnen und Ärzte sich wo in welcher Weiterbildung befinden. Alle Weiterbildungsbefugten in einer Gebiets- sowie Schwerpunktbezeichnung werden jedes Jahr im Oktober angeschrieben und um Meldung ihrer ÄiW gebeten, die zum Stichtag 1. Oktober in ihrer Weiterbildungsstätte tätig waren. Auch die Befugten, die zum Stichtag keine ÄiW beschäftigt hatten, werden um Meldung gebeten ("Nullmeldung"). Befugte für eine Zusatzbezeichnung werden aktuell nicht berücksichtigt.

Auf welcher Grundlage basiert die Meldepflicht zum Weiterbildungsregister?

§ 5 (7) WBO 2020:
Der zur Weiterbildung befugte Arzt ist verpflichtet, an den von der Landesärztekammer Hessen ein- bzw. durchgeführten Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Weiterbildung teilzunehmen, einschließlich geforderter Mitteilungen. Er hat in Weiterbildung beschäftigte Ärzte der Landesärztekammer Hessen anzuzeigen.

Wann muss ich die Meldung für das Weiterbildungsregister durchführen?

Bitte nur bei Aufforderung melden! Alle zur Weiterbildung befugten Ärztinnen und Ärzte in Gebietsweiterbildungen sowie Schwerpunktbezeichnungen werden einmal jährlich (im Oktober) per E-Mail oder Brief angeschrieben und aufgefordert, alle sich in Facharztweiterbildung befindlichen ÄiW, die zum Stichtag 1. Oktober des aktuellen Jahres bei ihnen tätig waren, im Rahmen einer Frist zu melden. Wenn die Befugten trotz Anschreiben keine Meldung innerhalb der Meldefrist abgegeben haben, erhalten diese ein Erinnerungsschreiben per Post ("Mahnverfahren").

Statistiken zum Weiterbildungsregister

Die zentralen Ergebnisse zum Weiterbildungsregister finden Sie unter den jeweiligen Erhebungsjahren:

FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Weiterbildungsregister

Kontakt:

Servicestelle Weiterbildungsregister
Servicezeiten: Mo - Do 9-16 Uhr, Fr 9-13 Uhr, nur während der Erhebung von Anfang Oktober bis Mitte Januar

Bitte beachten Sie: Die Nummer ist nur während der Zeiten der Erhebung freigeschaltet!