Die Ethik-Kommission bei der Landesärztekammer Hessen
Aktuelles
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Eine Studie – Ein Votum: Verfahren für die berufsrechtliche Beratung von Forschungsvorhaben vereinheitlicht
Information für Antragstellende bei Berufsordnungsstudien
Die Bundesärztekammer (BÄK) und der Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen in der Bundesrepublik Deutschland e. V. (AKEK) haben ein Verfahren zur bundesweiten Vereinheitlichung der berufsrechtlichen Beratung von Forschungsvorhaben gemäß der (Muster-)Berufsordnung für in Deutschland tätige Ärztinnen und Ärzte (MBO-Ä) beschlossen.
Inhalt der Verfahrensregelung
Für multizentrische medizinische Studien reicht ein einziges Votum einer nach Landesrecht gebildeten Ethik-Kommission.Geltungsbeginn und Umsetzung
(1) Im Fall von rechtlicher Vereinbarkeit mit dem Landesrecht: ab sofort
Das Verfahren gilt ab sofort, soweit die (berufs-)rechtlichen Vorgaben der nach Landesrecht gebildeten Ethik-Kommissionen dies zulassen. Die Formulierung von § 15 der MBO-Ä steht mit dem vorgeschlagenen Verfahren „Eine Studie – ein Votum“ in keinem Widerspruch.(2) Im Fall der Notwendigkeit von Rechtsänderungen: Anschlussvotum in der Übergangszeit
Lassen (berufs-)rechtliche Vorgaben die sofortige Anwendung des Verfahrens nicht zu, erfolgt für ärztliche Studienbeteiligte vorübergehend ein Anschlussvotum, d.h. eine "Zweitberatung". Dies bedeutet, dass die örtlich zuständige Ethik-Kommission sich einem bestehenden Votum möglichst ohne zusätzliche Prüfung anschließt, soweit dies nach Landesrecht zulässig ist.(3) Hinweis für Studien, die noch nach dem alten Verfahren eingereicht worden sind
Für alle Studien, die nach dem alten Verfahren eingereicht worden sind, gilt auch künftig die alte Rechtslage. Amendments für diese Studien werden lokal beraten, wenn nach dem jeweiligen Landes- und Satzungsrecht eine lokale Beratung erforderlich ist. Es ist sicherzustellen, dass Antragstellende ein Votum erhalten, wenn dies für sie rechtlich erforderlich ist.Die Ethik-Kommission bei der Landesärztekammer Hessen erstellt bis zur vollständigen Umsetzung ein Anschlussvotum. Die Ethik-Kommission wirkt auf diese Anpassungen hin.
Die Verfahrensregelung finden Sie auf derWebsite des AKEK
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Stellungnahme des AKEK zur Einrichtung einer zentralen Bundes-Ethik-Kommission bei den Bundesoberbehörden
In der Fassung vom 06.02.2024 hat der Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen in der Bundesrepublik Deutschland e.V (AKEK) eine Stellungnahme zur Einrichtung einer zentralen Bundes-Ethik-Kommission bei den Bundesoberbehörden veröffentlicht.
Die Stellungnahme können Sie hier herunterladen.
ethikPool-Online-Portal
Die Ethik-Kommission bei der Landesärztekammer Hessen hat ihre Verfahren auf digitale Arbeitsweisen umgestellt.
Ab sofort werden daher Einreichungen und Anträge über das ethikPool-Online-Portal entgegengenommen. Die Übersendung einer CD entfällt.
Zur Nutzung des Online-Portals ist eine Registrierung erforderlich!
Der Zugang zum Online-Portal ist durch eine doppelte Authentifizierung (SMS-TAN-Verfahren) geschützt. Bei der Registrierung ist dringend zu beachten, dass in das Feld "Handy-Nr." eine Handynummer eingegeben werden muss, an welche die Sicherheits-TAN zum Einloggen versandt werden kann. Ohne diese Sicherheits-TAN ist ein Einloggen nicht möglich.
Für zuvor eingereichte Studien wurden bereits Benutzerkonten eingerichtet. Bitte setzen Sie sich daher telefonisch unter 069 97672-314 oder per E-Mail (ethikkommission@laekh.de) mit uns in Verbindung, damit das Benutzerkonto aktiviert werden kann.
Weitere Informationen und Hinweise finden Sie auf den folgenden Seiten:
Aufgaben der Ethik-Kommission
Die Ethik-Kommission hat gem. § 2 der Satzung für die Ethik-Kommission die Aufgabe, nach § 6 a Abs. 1 Heilberufsgesetz, die von Kammermitgliedern durchzuführenden Forschungsvorhaben am Menschen (auch am Verstorbenen) und an entnommenem Körpermaterial sowie Vorhaben epidemiologischer Forschung, insbesondere mit personenbezogenen Daten, berufsethisch und berufsrechtlich zu beurteilen und die Kammermitglieder zu beraten.
Ferner nimmt die Ethik-Kommission die nach § 6 a Abs. 2 Heilberufsgesetz die einer Ethik-Kommission gesetzlich zugewiesenen Aufgaben insbesondere nach dem Arzneimittelgesetz, dem Medizinproduktegesetz, dem Transfusionsgesetz sowie der Strahlenschutz- und der Röntgenverordnung in der jeweils geltenden Fassung und in ergänzenden Verordnungen und Satzungen wahr. Studien mit somatischer Zelltherapie, Gentransfer und genetisch veränderten Organismen sind ebenfalls Gegenstand ihrer Beurteilung. Die Ethik-Kommission berät und gibt ggf. eine Stellungnahme ab.
Dieses Beratungsangebot der Ethik-Kommission steht dem kammerangehörigen Arzt zur Verfügung, damit dieser seiner Berufspflicht aus § 15 Abs. 1 der Berufsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Hessen (BO) nachkommen kann.
Informationspflichten nach Art. 13 und Art. 14 EU-DSGVO
Die Informationspflichten nach Art. 13 und Art. 14 EU-DSGVO der Ethik-Kommission bei der Landesärztekammer Hessen finden Sie hier.
Sitzungstermine
- 12. November 2024, Beginn: 13:30 Uhr
- 17. Dezember 2024, Beginn: 13:30 Uhr
Änderungen vorbehalten
Geschäftsbereich der Ethik-Kommission
Der Geschäftsbereich der Ethik-Kommission führt die laufenden Geschäfte der Kommission und betreut deren Mitglieder. In der Geschäftsstelle erhalten Sie weitere Informationen zur Zuständigkeit der Kommission sowie zu den verschiedenen Antragsverfahren.
Gebühren
Die Erhebung der Gebühren und Auslagen sowie deren Höhe richten sich für AMG und sonstige Studien nach dem Kostenverzeichnis der Kostensatzung der Landesärztekammer Hessen.
Für Stellungnahmen für MPG-Studien gilt derzeit die Hessische Verwaltungskostenordnung.
Gesetze und Verordnungen
Die auf dieser Seite erwähnten Gesetze und Verordnungen können Sie auf der Seite Rechtsgrundlagen der Ethik-Kommission einsehen und herunterladen.