Sechs Akteure des hessischen Gesundheitswesens beziehen Position: GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz gefährdet Versorgung und Reformkurs in Hessen
Sechs relevante Akteure des hessischen Gesundheitswesens warnen gemeinsam vor den Folgen des Gesetzesentwurfs und appellieren an die Bundesregierung für eine Kurskorrektur. Allein den Krankenhäusern fehlen bundesweit rund 30 Milliarden Euro bis 2030 – die Folgen treffen die gesamte Versorgung.
Wiesbaden, den 28. Mai 2026. Sechs zentrale Akteure des hessischen Gesundheitswesens haben sich heute bei einer gemeinsamen Pressekonferenz in der Landespressekonferenz Hessen erstmals geschlossen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz positioniert. Einigkeit besteht darüber, dass die Beitragsstabilität ein legitimes Ziel ist. Statt pauschaler Kürzungen bei den Leistungserbringern in Hessen treten die sechs Akteure aber für gezielte und vertretbare Maßnahmen ein, die gemeinsam mit den Versorgungspartnern entwickelt werden.
Die Hessische Krankenhausgesellschaft (HKG), die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH), der Hessische Landkreistag, der Hessische Städtetag, ver.di Hessen sowie die Landesärztekammer Hessen tragen mit großer Sorge die Befürchtung, dass die geplanten Sparmaßnahmen einen kritischen Kipppunkt erreichen: Sie bremsen den längst begonnenen hessischen Reformkurs aus und schwächen die Versorgung vor Ort – in den Krankenhäusern, in der vertragsärztlichen Versorgung, in der Pflege und in den ärztlichen Berufen gleichermaßen. Viele hessische Krankenhäuser zählen zur kritischen Infrastruktur (KRITIS) und sind in vielen Regionen zugleich der größte Arbeitgeber; gemeinsam mit den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und den Pflegekräften bilden sie das Rückgrat der Daseinsvorsorge in Hessen.
Prof. Dr. Christian Höftberger, Präsident der Hessischen Krankenhausgesellschaft, verwies in seinem Eröffnungsstatement auf den hessischen Sonderweg: "Hessen geht beim Umbau seiner Krankenhauslandschaft einen eigenständigen, weit fortgeschrittenen Weg. Mit dem neuen Krankenhausplan, der HessenAgentur und einer klaren Linie bei der Zuteilung der Leistungsgruppen ist Hessen bei der Reformumsetzung weiter als die meisten anderen Bundesländer. Das ist nur im Schulterschluss möglich: Land, Krankenhausgesellschaft, Kassenärztliche Vereinigung, Träger und weitere Versorgungspartner sitzen an einem Tisch und tragen den Prozess gemeinsam."
"Wir tragen den Reformbedarf bei den Krankenhäusern und in der gesetzlichen Krankenversicherung mit und vertreten dabei klare Positionen. Wenn der Bund nun parallel und unkoordiniert zur laufenden Krankenhausreform massiv weitere Mittel entzieht, gefährdet er den Weg, an dem wir aktiv und gemeinsam arbeiten. Wir appellieren, dass die Bundesregierung den hessischen Reformkurs als Gewinn begreift und ihn mit verlässlichen Rahmenbedingungen unterstützt, statt ihn auszubremsen."
Höftberger machte deutlich, was der Gesetzentwurf für die hessischen Krankenhäuser finanziell bedeutet – bei den Themen Mittelentzug und Deckelung der Veränderungsrate minus 1 Prozent: Bereits 2027 sollen die Krankenhäuser bundesweit rund 4,6 Milliarden Euro weniger erhalten; bis 2030 wächst dieser Betrag auf 10,5 Milliarden Euro pro Jahr, kumuliert sind dies rund 30 Milliarden Euro bis 2030. Künftig sollen die Krankenhausvergütungen nur noch so stark steigen wie die durchschnittlichen Löhne in Deutschland – und ab 2027 sogar noch um einen Prozentpunkt darunter bzw. nur in Höhe des Kostenorientierungswertes, was für 2027 eine Deckelung von über 1,5% unterhalb der durchschnittlichen Lohnkostensteigerung bedeutet. Damit wachsen die Vergütungen deutlich langsamer als die tatsächlichen Kosten.
"Allein zwischen 2022 und 2025 ist zwischen Kostenorientierungswert und Vergütung bereits eine Lücke von 3,66 Prozent entstanden – das sind Tariflöhne, Energie, Medikamente und Geräte, die teurer wurden, ohne dass die Vergütung adäquat mitgewachsen ist. Für ein großes Krankenhaus bedeutet das einen zusätzlichen jährlichen Fehlbetrag in Millionenhöhe. Diese Schere wird sich weiter öffnen, wenn der Mechanismus nicht angepasst wird."
An die Adresse der Bundespolitik in Berlin gerichtet: "Man kann nicht bessere Arbeitsbedingungen für die Mitarbeitenden im Gesundheitswesen politisch einfordern, ohne für die Refinanzierung zu sorgen."
Kassenärztliche Vereinigung Hessen: "Versorgung nur nach Kassenlage"
"Das, worum es nun geht, ist nicht weniger als die Zukunft der ambulanten Versorgung in Hessen, wie wir sie bisher kennen", sagt Frank Dastych, der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen. "Denn mit ihrem Spargesetz, um nichts anderes handelt es sich hier, bricht Frau Warken die Brücken zur vertragsärztlichen Versorgung ab und entzieht ihr gleichzeitig das Fundament.
Die Folgen für die Versorgung werden drastisch sein: Millionen Termine werden wegfallen, die Wartezeiten länger. Wenn gleichzeitig Politiker der Regierungskoalition in Berlin weiterhin von Termingarantien und einer besseren Versorgung fabulieren, zeigt das nur, wie sehr sie sich mittlerweile von der Realität entfernt haben. Es muss allen klar sein: Bei den nun angekündigten Kürzungen wird den Praxen gar nichts anderes übrigbleiben, als ihr Versorgungsangebot an die dann deutlich geringeren Einnahmen anzupassen. ‘Versorgung nur noch nach Kassenlage möglich’ wird es dann ab Januar 2027 heißen.
Das Sozialgesetzbuch macht hier klare Vorgaben und wir werden unsere Mitglieder bestmöglich dabei unterstützen, sich auf die neuen Bedingungen einzustellen. Dabei ist den Patientinnen und Patienten natürlich nicht einmal im Ansatz klar, was nun auf sie zukommt. All das allerdings wäre nicht nötig gewesen, hätte Frau Warken auf die Gesprächsangebote und Sparvorschläge aus dem KBV/KV-System reagiert. Nun wird sich die ambulante Versorgung dramatisch verändern."
Hessischer Landkreistag: Daseinsvorsorge ist eine staatliche Aufgabe
"Daseinsvorsorge ist eine staatliche Aufgabe", sagt Thomas Will, Landrat des Kreises Groß-Gerau, für den Hessischen Landkreistag. "Das gilt auch fürs Gesundheitswesen und die Versorgungssicherheit. Alle zusammen müssen die Strukturen dafür schaffen und die Mittel dafür aufbringen – nicht nur diejenigen am unteren Ende der Nahrungskette. Gesetze, die die Unterfinanzierung der (kommunalen) Kliniken zementieren und die kommunalen Krankenhausträger noch stärker belasten, Gesetze, die strukturelle Defizite erzeugen, sind daher kein geeignetes Mittel, um die nötige Leistungsqualität und Sicherheit für die Menschen in den Städten und Gemeinden zu erhalten."
Hessischer Städtetag: Krankenhäuser nicht gleichzeitig umbauen und austrocknen
"Die Krankenhäuser brauchen endlich mehr Zeit für Patientenversorgung und weniger Zeit für Bürokratie", sagt Schellenberg. "Wenn medizinische Dienste und Krankenhäuser immer größere personelle Ressourcen für zusätzliche Rechnungsprüfungen, Dokumentationspflichten und Auseinandersetzungen über Abrechnungen einsetzen müssen, dann fehlen diese Fachkräfte an anderer Stelle unmittelbar in der Versorgung der Menschen."
Die Zahl der Fallprüfungen könnte geschätzt zu mehr als zwei Millionen zusätzlicher Fälle führen, mit hochaufwändigen Detailprüfungen der Patientenunterlagen. Dafür fielen sowohl beim MD als auch in den Krankenhäusern jeweils 900 Mio. EUR an zusätzlichem Personalaufwand an, was den erwarteten Retaxierungsbetrag von 1 Mrd. EUR bei weitem überschreitet.
"Die Krankenhäuser sollen gleichzeitig die Krankenhausreform umsetzen, enorme Transformationsleistungen stemmen und zusätzlich finanzielle Belastungen tragen. Das ist in dieser Form schlicht nicht mehr leistbar", erklärt Schellenberg weiter. "Man kann Krankenhäuser nicht gleichzeitig umbauen und wirtschaftlich austrocknen. Genau das droht aber mit dem jetzigen Gesetzentwurf."
ver.di Hessen: Hart erkämpfte Arbeitsbedingungen nicht zurückdrehen
"Wir werden nicht akzeptieren, dass die in den vergangenen Jahren hart erkämpften Verbesserungen unserer Arbeitsbedingungen wieder zurückgedreht werden", sagt Röhrhoff, Landesbezirksfachbereichsleiter Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft bei ver.di Hessen. "Es geht um viel – für uns als Beschäftigte im Gesundheitswesen, für die Patientinnen und Patienten und für alle gesetzlich Versicherten. Wir wissen, wie wichtig eine gute Gesundheitsversorgung ist, und wir kennen den Wert unserer Arbeit.
Deshalb erwarten wir Respekt, verlässliche Rahmenbedingungen und gute Arbeitsbedingungen – nur so kann die Versorgung langfristig gesichert werden. Statt Leistungen zu kürzen, Zuzahlungen zu erhöhen und Personal abzubauen, muss die Bundesregierung die gesetzliche Krankenversicherung endlich finanziell solide aufstellen. Die geplanten Veränderungen gefährden die Attraktivität der Pflegeberufe und der Ausbildung – und das ausgerechnet in einer Zeit, in der durch den demographischen Wandel dringend mehr Fachkräfte gebraucht werden. Das ist unverantwortlich."
Landesärztekammer Hessen: Auswirkungsanalyse fehlt
Dr. Christian Schwark, Vizepräsident der Landesärztekammer Hessen, warb für Nachbesserungen: "Bundesgesundheitsministerin Warken ist der Auffassung, es sei ein Zeichen für ein gutes Gesetz, wenn alle den Entwurf schlecht fänden. Das Ministerium hat jedoch keine Auswirkungsanalyse durchgeführt und zudem die berechtigten Warnungen der Akteure in den Wind geschlagen. Noch ist es Zeit, innezuhalten und zu prüfen, ob es nicht doch erheblichen Nachbesserungsbedarf gibt. Die Bundesärztekammer und die Landesärztekammern stehen für einen konstruktiven Dialog zur Verfügung."
Gemeinsamer Appell an die Bundesregierung:
Die sechs Akteure des hessischen Gesundheitswesens stehen für einen konstruktiven Dialog und setzen sich aktiv für strukturierte und abgestimmte Veränderungen, auch der Versorgungslandschaft, ein. Sie appellieren an die Bundesregierung, den Gesetzentwurf zu überarbeiten und den parlamentarischen Beratungsprozess für einen echten Austausch mit den Versorgungspartnern zu nutzen.
Auch in herausfordernden Zeiten kommt es darauf an, überlegt und abgestimmt vorzugehen. Die hessischen Akteure stehen dafür gemeinsam zur Verfügung – auch über Parteiinteressen hinweg. Für Aktionismus sehen sie keinen Platz: Ein kalter, zufälliger Strukturwandel wird dem Anspruch der Hessinnen und Hessen auf eine nachhaltige, sichere und qualitative Versorgung nicht gerecht.
Pressemitteilung der Hessischen Krankenhausgesellschaft. Die Pressemitteilung können Sie hier als PDF herunterladen.
Über die HKG:
Die Hessische Krankenhausgesellschaft e.V. (HKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Hessen. Sie ist Interessenvertretung der Krankenhäuser in der gesundheitspolitischen Diskussion, nimmt gesetzlich übertragene Aufgaben im Gesundheitswesen wahr und unterstützt ihre Mitglieder durch individuelle Beratung. Des Weiteren nimmt sie die durch Satzung oder Vertrag übernommenen Aufgaben wahr. Die Hessische Krankenhausgesellschaft unterstützt ihre Mitglieder bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und pflegt und fördert den Erfahrungsaustausch der Mitglieder untereinander.
Aufzeichnung der gemeinsamen Pressekonferenz:
Die Aufzeichnung der gemeinsamen Pressekonferenz finden Sie auf dem Youtube-Kanal der HKG.