Seit 2022 sieht die Satzung der Landesärztekammer Hessen keine
Befristung der Qualifikation zur Leitenden Notärztin/ zum Leitenden Notarzt mehr vor.
Dennoch müssen sich Leitende Notärztinnen und Notärzte nach § 17 Abs. 2 S.2 Verordnung zur Durchführung des Hessischen
Rettungsdienstgesetzes (HRDG-VO) "regelmäßig
fortbilden". Dieser Nachweis ist gegenüber der Rettungsdienststelle
zu erbringen.
Veranstaltungsangebot der Akademie
1 Termin ab 14.11.2026
Refresher-Modul Leitende Notärztin/ Leitender Notarzt
VanHope - stock.adobe.com
Inhalt
Zielgruppe
Ärztinnen und Ärzte, die bereits im Rettungsdienst tätig sind.
Kooperationspartner
Die Veranstaltung in Kassel wird in Kooperation mit der Berufsfeuerwehr Kassel durchgeführt.
Termine
| Veranstaltung | Datum | Ort | |||||||||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Refresher-Modul Leitende Notärztin/ Leitender Notarzt | 14.11.2026 09:00 Uhr - 14.11.2026 18:30 Uhr | Kassel | Mehr Buchen | ||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||