Es besteht Gelegenheit zum intensiven Gedanken- und Erfahrungsaustausch.
Die Übernahme der Aufgaben des ÄLRD bei einem hessischen Rettungsdienstträger erfordert neben dem erfolgreichen Erwerb der Qualifikation auch die Anerkennung durch die Landesärztekammer Hessen.
Voraussetzungen für die Erteilung der ÄLRD-Urkunde gemäß Satzung der Landesärztekammer Hessen sind:
- der Nachweis der Anerkennung als Fachärztin/ Facharzt in einem Gebiet der unmittelbaren Versorgung von Patientinnen und Patienten sowie der Zusatz- Weiterbildung Notfallmedizin,
- der Nachweis der Anerkennung der Qualifikation Leitender Notarzt/leitende Notärztin („LNA-Urkunde“),
- der Nachweis von mindestens zwei Jahren regelmäßiger und andauernder Tätigkeit als Notärztin/ Notarzt und mindestens 500 eigenständig absolvierte Notarzteinsätze (primäre und sekundäre) nach Erwerb der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin,
- die Teilnahme an einem von der Landesärztekammer Hessen anerkannten Seminars „Ärztliche Leiterin/ Ärztlicher Leiter Rettungsdienst“, das dem BÄK-Curriculum „Ärztliche Leiterin/ Ärztlicher Leiter Rettungsdienst“ in seiner jeweils geltenden Fassung entspricht (Teilnahme-Bescheinigung gemäß § 2 Ziffer 3).
Blended Learning
Der Kurs "Ärztliche Leiterin/ Ärztlicher Leiter Rettungsdienst" wird nach dem aktuellen 50-stündigen Curriculum durchgeführt, welches 2025 von der Bundesärztekammer verabschiedet worden ist.
Die Akademie setzt diese Vorgabe in einem vorgeschalteten Online-Lehrgang (8 UE), einer fünftägigen Präsenzveranstaltung (40 UE) und einer abschließenden Lernerfolgskontrolle (2 UE) in Form eines Kolloquiums um.
Während der vierwöchigen E-Learning-Phase arbeiten die Teilnehmer online individuell und unabhängig.